Kundinnen und Kunden von nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (Öl, Pellets) sollen, so hatte es der Bund im Dezember angekündigt, finanzielle Unterstützungen erhalten. Die Antragstellung ist in Niedersachsen seit 4. Mai möglich. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Niedersachsen erhält davon 169,1 Millionen Euro.
Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Entlastungszeitraum 2022 mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 zu tragen hatten. Niedersachen nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Die Antragsbearbeitung wird ebenfalls von der Kasse.Hamburg übernommen. Kunden können bereits jetzt errechnen, ob sie antragsberechtigt sind, und zwar unter www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds
Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird, sind dieser Vermieter bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selber tätig werden.
Es können Rechnungen im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 1.12.2022 berücksichtigt werden.
Folgende Energieträger sind umfasst: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks.
Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:
Heizöl: 71 ct/l (inkl. USt.)
Flüssiggas: 57 ct/l (inkl. USt.)
Holzpellets: 24 ct/kg (inkl. USt.)
Holzhackschnitzel: 11 ct/kg (inkl. USt.)
Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. USt.)
Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inkl. USt.)
Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. USt.)
Erstattet werden 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro.
Die Anträge können ab 4. Mai gestellt werden, die Prüfung und die Auszahlung sollen schnellstmöglich erfolgen.
Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, DRK, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband) leisten Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags. Eine Liste mit den Adressen der Beratungsstellen finden Sie rechts in der Infospalte.
Unternehmen (zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen, und zwar unter www.t1p.de/firmenakte-nds. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.
Die Bearbeitung der Anträge wird für Niedersachsen seitens der Kasse.Hamburg durchgeführt. Es sind bereits eine hohe Anzahl an Anträgen eingegangen, sodass auch bei einer frühen Antragsstellung mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Es sind hinreichende Haushaltsmittel vorhanden, um die vorliegenden Anträge bewilligen und auszahlen zu können. Wir bitten deshalb weiterhin um Geduld.