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Häufig gestellte Fragen

Für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser bzw. Bauherrinnen und Bauherren oder auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger sollen an dieser Stelle Erläuterungen und Auslegungen zu Fragen, die sich in Bezug auf Änderungen und Neuerungen einzelner Themenbereiche der Niedersächsischen Bauordnung stellen können, gegeben werden. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben und die FAQ stellen die Auslegung der obersten Bauaufsichtsbehörde Niedersachsens dar.
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Der Niedersächsische Landtag hat mit Gesetz vom 18. Juni 2024 zahlreiche Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung beschlossen, die Sie hier nachlesen können. Die nun geltende Fassung ist hier in VORIS veröffentlicht. Zu den Neuerungen sowie zu früheren Änderungen finden Sie hier einen FAQ-Katalog NBauO (Stand 28.03.2025) . Zudem können Sie hier eine Synopse finden.

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Der Niedersächsische Landtag hat mit Gesetz vom 12. Dezember 2023 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum NKlimaG in Artikel 4 auch eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung mit Neufassung des § 32a „Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern“ zum 01. Januar 2025 beschlossen, die Sie hier  (S. 293) nachlesen können. Zudem können Sie hier eine Synopse  (§ 32a auf Seite 33) finden.

Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern sind ab dem 01. Januar 2025 bei der Errichtung von Gebäuden und Parkplätzen und auch bei Dachsanierungen zu installieren. In Abschnitt 7 ab Seite 26 finden Sie im FAQ-Katalog NBauO (Stand 28.03.2025) Erläuterungen und Hinweise zur derzeit gültigen Regelung und dann zur Neufassung.

Garagen- und Stellplatzverordnung (GAStplVO)

Zu § 16 Abs. 3 sind nähere Hinweise gegeben.

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