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Versicherungsaufsicht

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen übt die Versicherungsaufsicht über diejenigen öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen aus, die ausschließlich innerhalb des Landes Niedersachsen tätig sind und deshalb nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstehen. Vorrangiges Ziel ist dabei der Schutz der Versicherungsnehmer sowie der von Versicherungsleistungen Begünstigten. Im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben für die Versicherungsaufsicht (Solvency II) wacht die Aufsichtsbehörde zu diesem Zweck über den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherer. Die nach Solvency II zu veröffentlichenden Angaben zur Versicherungsaufsicht des Landes finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Das Wirtschaftsministerium kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem Recht verhelfen. Dafür sind Ombudsleute, Schlichtungsstellen und Gerichte zuständig.

Ansprechpartnerin / Ansprechpartner

Herr Rosenfeld, Tel. 0511/120-5492



Auch insgesamt acht Versorgungswerke der freien Berufe unterliegen der vom Wirtschaftsministerium wahrzunehmenden Versicherungsaufsicht. Gegenstand der Aufsicht ist es, für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb der Einrichtungen Sorge zu tragen, und darauf zu achten, dass die Versorgungswerke jederzeit in der Lage sind, die berechtigten Versorgungsansprüche ihrer Mitglieder zu erfüllen. Das Niedersächsische Versicherungsaufsichtsgesetz (NVAG) und die Niedersächsische Versicherungsaufsichtsverordnung (NVAVO) bilden dafür die rechtliche Grundlage.

Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 NVAG nimmt die Aufsichtsbehörde ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Vor diesem Hintergrund besteht kein Recht von Privatpersonen auf ein aufsichtsbehördliches Einschreiten. Die Aufsicht ist weder für die Durchsetzung privater Ansprüche noch für eine rechtliche Beratung zuständig.

Nur Gerichte können Streitfälle und Rechtsansichten verbindlich klären. Die Rechtsberatung ist gesetzlich den beratenden Berufen vorbehalten, vor allem Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Ansprechpartnerin / Ansprechpartner

Herr Behne, Tel. 0511/120-5625


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