Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Lärmschutz und Lärmmessung am Flughafen Hannover-Langenhagen

Als Unternehmerin des Flughafens Hannover-Langenhagen ist die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH nach dem Luftverkehrsgesetz verpflichtet,

  • beim Betrieb von Luftfahrzeugen in der Luft und am Boden vermeidbare Geräusche zu verhindern und die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken,
  • eine Fluglärmmessanlage einzurichten und zu betreiben.

Die Verpflichtung zur Geräuschvermeidung und -beschränkung greift, soweit dies erforderlich ist, um die Bevölkerung vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Lärm zu schützen. Entsprechende Regelungen hat die Flughafengesellschaft u.a. in der Flughafenbenutzungsordnung getroffen. Auf die Nachtruhe ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Luftfahrzeughalter und die Luftfahrzeugführer (§ 29b Abs. 1 LuftVG).

Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH hat die Mess- und Auswertungsergebnisse der Fluglärmmessanlage dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und der Fluglärmschutzkommission mitzuteilen (§ 19a LuftVG).

Einzelheiten zum Lärmmanagement der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH sowie zum Betrieb der Fluglärmmessanlage, einschließlich verschiedener Auswertungen der erhobenen Messwerte, finden Sie im Rahmen des Webauftritts des Flughafens.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln