Brexit - Informationen für Unternehmen
Übersicht
EU-Austritt am 31.01.2020
Nach langen Verhandlungen über ein Austrittsabkommen hat das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 die EU verlassen. Bis zum Jahresende 2020 gilt nun eine Übergangsfrist, in der sich de facto an den geltenden Regelungen nichts ändern wird, d.h. das Vereinigte Königreich wird bis dahin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. In dieser verbleibenden Zeit wollen die EU und das Vereinigte Königreich ihre künftigen Beziehungen regeln.
Vorbereitungen für Unternehmen
Um negative Folgen des Brexit zu vermeiden oder wenigstens abzumildern, müssen sich alle Beteiligten rechtzeitig auf Veränderungen einstellen. Dies gilt insbesondere für die niedersächsischen Unternehmen, deren Lieferketten eng mit denen Großbritanniens verflochten sind.
Eine Herausforderung ist die Vorbereitung vor allem für kleinere Unternehmen, die bisher nur im europäischen Binnenmarkt aktiv waren und keine Erfahrungen im Handel mit Staaten außerhalb der Europäischen Union haben.
Um die niedersächsischen Unternehmen bei ihrer Vorbereitung zu unterstützen, sind auf dieser Webseite einschlägige Informationen, Checklisten und Leitfäden zum Thema gebündelt. Zudem hat das Wirtschaftsministerium eine Ansprechpartnerin benannt, an die sich niedersächsische Unternehmen mit ihren Fragen wenden können.
Ansprechpartner für die Unternehmen ist Claudia Simon, Leiterin der Abteilung Mittelstand.
- Branchenspezifische Preparedness-Mitteilungen der Kommission
- Präsentationen der Kommission zu Preparedness Seminaren
- Are you ready for Brexit? Checkliste des DIHK
- Der Brexit kommt – was ist zu tun? Leitfaden von BDI, BDA und vbw
- Brexit und Zoll – Informationen der Zollverwaltung
- Exporting from the EU - what you need to know (engl.)
- Antworten der EU-Kommission auf häufige Fragen zu verschiedenen Themenbereichen