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Mit vereinter Kraft gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Niedersachsen- Kommunen und Zoll führen erfolgreiche Kontrollen durch: 242 Ver-dachtsfälle festgestellt

m Rahmen der Herbst-Aktionstage vom 21. bis 23. September 2026 haben die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück niedersachsenweit Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Sie wurden dabei von 55 Bediensteten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Polizei, der Ausländerbehörden, der Jobcenter und der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterstützt. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium koordiniert gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) zweimal jährlich die landesweiten Aktionstage.

Insgesamt überprüften die Bediensteten in ganz Niedersachsen 458 Betriebe und rund 1.000 Personen und deckten 242 Verdachtsfälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit auf.

Der Schwerpunkt der Überprüfungen lag auf Betrieben mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen. Neben Baustellen wurden unter anderem Kfz-Betriebe geprüft. Die 108 Mitarbeitenden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte überprüften die Einhaltung der Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten dort 43 mutmaßliche Verstöße fest. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen die Handwerksrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken fehlt oder eine notwendige Gewerbeanzeige unterblieben ist.

Die 227 Einsatzkräfte der FKS prüften daneben unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs-, arbeits- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des Mindestlohns. In 48 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen. Außerdem befinden sich 17 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 32 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Ferner besteht in 51 Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung. Zudem wurden 51 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.

Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ggf. zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne erklärt: „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden dem fairen Wettbewerb, gefährden die Existenz gesetzestreuer Unternehmen und unterlaufen den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die landesweiten Aktionstage zeigen, dass Niedersachsen gemeinsam mit dem Zoll, den beteiligten Kommunen und weiteren Behörden entschlossen gegen diese Form der Schattenwirtschaft vorgeht. Unser Ziel ist klar: Wer sich an Recht und Gesetz hält, darf keine Wettbewerbsnachteile erleiden. Die enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden ist dabei ein wichtiger Erfolgsgarant und zugleich ein deutliches Signal, um faire Marktbedingungen zu sichern und das Vertrauen in die soziale Marktwirtschaft zu stärken.“

Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion, hebt hervor: „Die Aktionstage in Niedersachsen bringen einmal mehr das – flächendeckend - hervorragende Zusammenspiel der beteiligten Behörden zum Ausdruck. Dieses gezielte behördenübergreifende Zusammenwirken ist maßgeblich für wirkungsvolle, ganzheitliche Prüfmaßnahmen. Die Botschaft der Aktionstage ist klar: Wir gehen gemeinsam gegen Schattenwirtschaft vor und setzen damit ein deutliches Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen. Ich bedanke mich bei den Einsatzkräften für ihren Einsatz.“

Im Bereich Braunschweig waren 31 Bedienstete der Kommunen, 28 Bedienstete der FKS sowie 18 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sowie der Polizei in den Landkreisen Gifhorn, Göttingen, Goslar, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie in den Städten Braunschweig, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Sie stellten 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und 2 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung fest.

Besondere Vorkommnisse:

Im Landkreis Gifhorn wollten sich zwei Personen durch Flucht der Kontrolle auf einer Baustelle entziehen, indem sie aus einem Fenster im Erdgeschoss sprangen. Sie konnten aufgehalten werden. Im Nachgang erfolgen weitere Prüfungen. Seitens des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes wurden vier Gerüste auf Baustellen gesperrt und mithin die Arbeiten auf den Gerüsten untersagt. Weiterhin ist einer Person die Weiterarbeit auf einer Baustelle untersagt worden, weil es an der persönlichen Schutzausstattung mangelte (keine Arbeitsschuhe).

Im Landkreis Goslar entzogen sich ebenfalls mehrere arbeitenden Personen der Kontrolle.

Im Gebiet der Stadt Wolfsburg wurde auf zwei Baustellen seitens des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes die Fortsetzung der Arbeiten aufgrund gravierender Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften untersagt.

Im Bereich Oldenburg waren 41 Bedienstete der Kommunen, 110 Bedienstete der FKS sowie 20 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes und des Jobcenters in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und den Städten Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven, Lingen und Norden im Einsatz. Die Kontrollen offenbarten 5 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und 1 mutmaßlichen Verstoß gegen die Gewerbeordnung.

Besondere Vorkommnisse:

Bei der Stadt Oldenburg wurden auf vier Baustellen die Weiterarbeit untersagt, da die Gerüste nicht richtig montiert waren bzw. kein Treppengeländer vorhanden war.

Im Bereich Hannover waren insgesamt 16 Bedienstete der Kommunen, 36 Bedienstete der FKS sowie 9 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Polizei, der Ausländerbehörde und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und in den Städten Hameln und Hildesheim im Einsatz. Dabei wurden 6 mutmaßliche Verstöße gegen die die Handwerksordnung und 3 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt.

Besondere Vorkommnisse:

Im Landkreis Holzminden verweigerte der Verantwortliche einer Liegenschaft den Zutritt für die Kontrollkräfte, obwohl Hinweise auf dort ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten vorlagen. Der Sachverhalt wird weiterverfolgt. Zudem wurden im Landkreis Holzminden Betriebe angetroffen, die handwerkliche Tätigkeiten ausübten, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Die Fälle werden gemeinsam mit der zuständigen Handwerkskammer geprüft. Darüber hinaus ergaben sich im Bereich des Landkreises Hinweise darauf, dass ein Betrieb über eine Zweigstelle verfügt, deren gewerberechtlicher Status weiterer Klärung bedarf. Ferner wurden in einem Barbershop sowie in einem Hotel Personen angetroffen, bei denen Anhaltspunkte für das Vorliegen beschäftigungsrechtlicher Einschränkungen bestehen.

Im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover stellte das Gewerbeaufsichtsamt bei einer Kontrolle Mängel hinsichtlich der vorgeschriebenen Prüfung von Hebebühnen fest.

Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 20 Bedienstete der Kommunen, 53 Bedienstete der FKS sowie 8 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, des Jobcenters und der Ausländerbehörde in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Dabei stellten die Bediensteten 5 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und 2 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung fest.

Besondere Vorkommnisse:

Im Landkreis Harburg wurde ein Arbeitnehmer ohne die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis angetroffen. Der Fall wurde an die zuständige Ausländerbehörde übergeben. Die Person musste ihre Tätigkeit unverzüglich einstellen und erhielt eine Aufforderung zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wies die an den Kontrollen beteiligte Berufsgenossenschaft auf Mängel bei der Verankerung eines Gerüstes hin.

Bei der gemeinsamen Kontrolle mit der Ausländerbehörde der Stadt Cuxhaven wurden zwei Personen angetroffen, bei denen der Verdacht einer unerlaubten Beschäftigung sowie eines unerlaubten Aufenthalts besteht. Die zuständigen Behörden haben die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Im Landkreis Osterholz ergaben sich auf zwei Baustellen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen handwerksrechtliche Vorschriften. Darüber hinaus wurde die Verwendung eines möglicherweise gefälschten Ausweisdokuments festgestellt. Bei der Kontrolle eines Nagelstudios wurde eine Person angetroffen, bei der Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Beschäftigung nicht gegeben waren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2026

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