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Niedersachsen erfasst weitere 5.084 mögliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Tankregelung

Tonne: „Preiserhöhungen außerhalb der erlaubten Zeit sind und bleiben ein Rechtsverstoß, der geahndet wird“


Nach den bereits veröffentlichten Zahlen für April liegen Niedersachsen nun auch die Auswertungen der Verstöße gegen die 12-Uhr-Tankregelung für die Monate Mai, Juni und Juli vor. In diesen drei Monaten wurden insgesamt 5.084 mögliche Verstöße gegen die 12-Uhr-Tankregelung außerhalb des bislang nicht beanstandeten Zeitraums erfasst: 2.139 im Mai, 1.755 im Juni und 1.190 im Juli. Insgesamt waren 577 Tankstellen von 453 Preishoheitsinhabern - also Unternehmen oder Betreiber, die über die Kraftstoffpreise der Tankstellen entscheiden - betroffen. Die Fälle werden nun für die Ahndung nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz geprüft. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren sieht vor, dass vor Erlass eines konkreten Bußgeldbescheides eine Anhörung zu den Vorwürfen durchgeführt wird. In diesem Stadium befinden sich die Verfahren aktuell.

Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: Die 12-Uhr-Regel ist keine unverbindliche Empfehlung. Preiserhöhungen außerhalb der erlaubten Zeit sind und bleiben ein Rechtsverstoß. Wir prüfen die mehr als 5.000 gemeldeten Fälle und ahnden bestätigte Verstöße konsequent mit Bußgeldern. Wer die Kraftstoffpreise festlegt, hat sich an die Regeln zu halten.“

Im April waren in Niedersachsen 2.039 Verstöße festgestellt worden. Dafür wurden Verwarngelder von jeweils 55 Euro verhängt. Bei Verstößen ab Mai führt das Land nun Bußgeldverfahren durch. Für Mai soll das Bußgeld 100 Euro betragen; für die Folgemonaten wird es schrittweise erhöht. Es konnte immerhin festgestellt werden, dass sich ein positiver Trend ab den Zeitpunkten der Zustellung von Verwarnungsgeld- und Anhörungsschreiben eingestellt hat. Die sinkenden Fallzahlen sind damit auch auf das Tätigwerden in Niedersachsen zurückzuführen.

Tonne fordert zugleich eine Änderung der gesetzlichen Uhrzeit für Preiserhöhungen: „Die Preiserhöhung um zwölf Uhr mittags geht am Alltag vieler Menschen vorbei. Wer mittags arbeitet, kann seine Fahrt zur Tankstelle kaum danach richten, wann der Preis steigt. Wenn Preiserhöhungen erst um 20 Uhr erlaubt wären, könnten deutlich mehr Menschen nach Feierabend noch zu einem günstigeren Preis tanken. Der Bund sollte die Regel entsprechend ändern.“

Nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz dürfen Tankstellen ihre Preise derzeit einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind jederzeit möglich. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erfasst die Preismeldungen und übermittelt die Daten an die Länder. Niedersachsen prüft die Fälle und ist für die Ahndung festgestellter Verstöße zuständig.

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erstellt am:
24.09.2026

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