Artikel-Informationen
erstellt am:
03.07.2026
zuletzt aktualisiert am:
09.07.2026
Die Niedersächsische Landesregierung entwickelt die soziale Wohnraumförderung konsequent weiter. Mit einer Neufassung der Förderrichtlinien werden die Programme künftig übersichtlicher strukturiert, stärker auf Zuschüsse ausgerichtet und gezielt an die aktuellen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt angepasst. Gleichzeitig stehen für die Wohnraumförderung in Niedersachsen in den kommenden Jahren deutlich mehr Mittel zur Verfügung.
Niedersachsens Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne: „Bezahlbarer Wohnraum entsteht nur, wenn Investitionen wieder wirtschaftlich möglich sind. Genau hier setzen wir an: Wir vereinfachen die Förderung, erhöhen die Zuschussanteile und schaffen verlässliche Rahmenbedingungen für Kommunen, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Bauherren. Damit stärken wir den Wohnungsbau in Niedersachsen spürbar – sozial, klimagerecht und praxisnah. Unser Ziel ist klar: Mehr Menschen sollen sich gutes Wohnen leisten können, und gute Projekte sollen nicht an der Finanzierung scheitern.“
Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank: „Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen – er betrifft nicht mehr nur wenige, sondern viele. Umso wichtiger ist es, dass die neuen Richtlinien den Kreis der Berechtigten spürbar erweitern. So öffnet sich eine Tür für all jene, die bisher knapp durchs Raster gefallen sind.“
Die bislang gewachsenen Regelungen werden künftig in drei eigenständigen Richtlinien gebündelt: Mietwohnraumförderung, Junges Wohnen sowie Wohneigentumsförderung. Dadurch werden die Förderangebote übersichtlicher und einfacher handhabbar. Gleichzeitig bleibt die bisherige Fördersystematik im Kern erhalten und sorgt weiterhin für Planungssicherheit.
Ein Schwerpunkt der Neufassung liegt auf einer deutlich stärkeren Zuschussförderung. Statt überwiegend auf Tilgungsnachlässe zu setzen, werden Bauherrinnen und Bauherren künftig stärker unmittelbar finanziell unterstützt. Im Mietwohnungsbau können beispielsweise in der Spitze Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten erreicht werden. In Kombination mit zinsgünstigen Darlehen können für Projekte zugunsten von Haushalten mit niedrigem Einkommen Förderquoten von bis zu 80 Prozent erzielt werden.
Zugleich wird die Förderung innerhalb des berechtigten Personenkreises stärker differenziert. Für Haushalte mit Einkommen bis zu 40 Prozent über der maßgeblichen Einkommensgrenze werden künftig eigene Förderkonditionen eingeführt. Gleichzeitig werden die Förderkonditionen für Haushalte mit Einkommen bis zu 60 Prozent über der Einkommensgrenze verbessert. Dadurch kann die soziale Wohnraumförderung passgenauer auf unterschiedliche Einkommenssituationen ausgerichtet und die ausgewogene Entwicklung von Wohnquartieren weiter gestärkt werden.
Auch die finanziellen Rahmenbedingungen verbessern sich deutlich. Bereits 2026 stehen rund 380 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für die Wohnraumförderung bereit. In den Folgejahren wird – vorbehaltlich der jeweiligen Haushaltsbeschlüsse – ein Anstieg auf mehr als 500 Millionen Euro jährlich erwartet.
Mit der Neufassung wird zudem die klimagerechte Modernisierung des Gebäudebestands neu ausgerichtet. Künftig orientiert sich die Förderung stärker an der tatsächlich erreichten energetischen Verbesserung eines Gebäudes und weniger an starren Effizienzhausstandards. Dabei wird im Regelfall eine Verbesserung um mindestens zwei Energieeffizienzklassen vorausgesetzt, wobei im Einzelfall Ausnahmen möglich sind. Damit werden unterschiedliche Ausgangssituationen im Gebäudebestand besser berücksichtigt und wirtschaftlich tragfähige Modernisierungen erleichtert.
Auch Familien profitieren von den neuen Richtlinien. Die Wohneigentumsförderung wird durch zusätzliche Zuschüsse je Kind in Kombination mit der darlehensbasierten Förderung gestärkt, die den notwendigen Eigenkapitaleinsatz beim Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums spürbar reduzieren können. Gleichzeitig wird die Förderung für barrierereduzierende Modernisierungen erweitert und künftig unabhängig vom Alter der Antragstellenden geöffnet.
Im Bereich der Mietwohnraumförderung werden künftig Housing-First-Konzepte ausdrücklich in die Förderung einbezogen. Sowohl für Housing First als auch für modellhafte Wohnungsbauprojekte sind als besonderer Anreiz erhöhte Zuschussanteile vorgesehen, so dass hier Förderquoten von bis zu 90 Prozent erreicht werden können. Beim Jungen Wohnen ermöglicht die neue Richtlinie künftig eine flexiblere Nutzung von Wohnheimplätzen durch Studierende und Auszubildende.
Die Wirksamkeit der Wohnraumförderung hängt maßgeblich davon ab, dass die auf Landesebene bereitgestellten Instrumente in der Praxis aktiv aufgegriffen und in konkrete Bau- und Modernisierungsvorhaben umgesetzt werden. Die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen erfolgte daher in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie den Kommunen, die als zentrale Partner bei Planung, Entwicklung und Realisierung von Wohnraum eine tragende Rolle übernehmen und maßgeblich dazu beitragen, dass Fördermittel wirksam in Projekte überführt werden.
Die Umsetzung der Programme erfolgt weiterhin über die NBank.
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erstellt am:
03.07.2026
zuletzt aktualisiert am:
09.07.2026