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Rede von Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne vor dem Bundesrat, TOP 14 (BR-Drucksache 225/26)

Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge


+++ Es gilt das gesprochene Wort +++

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Investitionsstau in unserer Infrastruktur ist – das wissen wir alle – erheblich. Noch größer ist hingegen die Einigkeit darüber, dass die öffentliche Hand schneller planen, schneller vergeben und schneller bauen können muss. Kurz gesagt braucht es vor allem eines: Tempo.

Genau hier setzt das „Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ an. Es ist aus unserer Sicht ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu mehr Vereinfachung, mehr Flexibilität, mehr Digitalisierung – und damit zu mehr Geschwindigkeit.

Gerade mit Blick auf das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität kommt es darauf an, dass Mittel nicht nur bereitstehen, sondern auch zügig und wirksam abfließen. Die neuen Regelungen schaffen dafür die notwendige Grundlage. Jetzt liegt es an den Vergabestellen, diese Spielräume pragmatisch, rechtssicher und im Sinne einer echten Beschleunigung zu nutzen.

Bei aller notwendigen Beschleunigung dürfen wir jedoch eines nicht aus dem Blick verlieren: das Fundament unserer Wirtschaft – den Mittelstand und ebenfalls das Handwerk.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind auf faire und erreichbare Zugänge zu öffentlichen Aufträgen angewiesen. Der vergaberechtliche Mittelstandsgrundsatz ist deshalb nicht nur schlichte rechtliche Vorgabe, sondern ein wirtschaftspolitisches Leitprinzip, dessen wichtigstes Instrument die Losvergabe ist und bleibt.

Der nun gefundene Kompromiss stellt aus unserer Sicht eine gute und ausgewogene Lösung dar. Er ermöglicht mehr Flexibilität dort, wo sie für schnellere Verfahren notwendig ist, ohne vom grundlegenden Mittelstandsschutz abzuweichen.

Besonders hervorheben möchte ich die Möglichkeit, dass Auftragnehmer verpflichtet wer-den können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen besonders zu berücksichtigen. Das stärkt die tatsächliche Beteiligung des Mittelstands – gerade auch dann, wenn größere Gesamtvergaben erfolgen.

Gleichzeitig wird verhindert, dass der Losgrundsatz in einer Weise aufgeweicht wird, die seine Schutzfunktion aushöhlt. Denn klar ist auch: Eine übermäßige Bündelung von Aufträgen würde den Wettbewerb verengen und die Teilhabe vieler leistungsfähiger Betriebe erschweren.

Der gefundene Kompromiss hält hier die richtige Balance. Er ermöglicht es, Verfahren effizienter zu gestalten, ohne die Struktur unserer Wirtschaft zu gefährden. Und er sorgt dafür, dass Beschleunigung nicht auf Kosten von Vielfalt, Innovation und regionaler Wert-schöpfung geht.

Mit diesem Gesetz gelingt ein anspruchsvoller Spagat: mehr Tempo bei Investitionen und zugleich ein verlässlicher Schutz des Mittelstands.

Für Niedersachsen ist klar: Wir brauchen beides – schnelle Verfahren und starke mittel-ständische Strukturen.

Deshalb werben wir dafür, dem Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung zu-zustimmen.

Vielen Dank.


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2026

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