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Fahrerlaubnisrecht

Das Fahrerlaubnisrecht in der Bundesrepublik Deutschland hat sich im Zuge der Umsetzung der 2. und 3. EU-Führerscheinrichtlinie insbesondere durch die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung FeV) umfangreich geändert. Damit verbunden war die Einführung des internationalen Systems der Fahrerlaubnisklassen (A-E) zum 01.01.1999. Seit dem 19.01.2013 werden auch die bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre befristet.

Zuständig für die Ausführung des Fahrerlaubnisrechts sind die Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Region Hannover als örtliche Fahrerlaubnisbehörden.

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