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Zulassungsrecht

Die Zulassung von Fahrzeugen richtet sich nach den Bestimmungen der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV). Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen können nur Fahrzeuge zugelassen werden, die den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.

Zuständig für die Ausführung des Zulassungsrechts sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Zulassungsbehörden.

Gesetze und Verordnungen Bildrechte: Justiz

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