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Begleitetes Fahren – Führerschein mit 17

Stolpe im Alleingang gegen begleitetes Fahren - Hirche: „Notfalls starten wir ohne den Bund


HANNOVER. Als "völlig unverständlich" bezeichnete Verkehrsminister Walter Hirche die am Mittwoch bekannt gewordene Weigerung von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe, einen Modellversuch zum begleitenden Fahren, dem Führerschein mit 17, zuzulassen. "Stolpes Verweigerung geht auf Kosten von Menschenleben", so Hirche. "22.000 Tote und Schwerverletzte Fahranfänger zwingen zum Handeln". 1700 Verkehrsexperten des Verkehrsgerichtstages hatten im Januar diesen Jahres nahezu einstimmig für die Einführung des Modellversuchs votiert. Hirche kündigte notfalls einen Alleingang von Niedersachsen an.

Auf erhebliche Irritationen stieß die Festlegung Stolpes zu diesem Zeitpunkt. Die Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird nach den bisherigen Erkenntnissen ebenfalls ein positives Votum abgeben. Der in der Entwurfsfassung vorliegende Bericht stellt fest, dass die Einführung eines Modellversuchs zur Senkung der dramatischen Verkehrsunfallzahlen bei Fahranfängern empfohlen wird. Besonders pikant: Die Projektgruppe, die der Bund selber in Auftrag gab, soll abschließend erst am 25. Juli tagen. "Alle Experten sind dafür, nur Stolpe ist dagegen. Mit dieser Verweigerungshaltung wider besseren Wissens, werden die tödlichen Unfälle nicht reduziert", so Hirche.

"Sollte Stolpe bei seiner Meinung bleiben, dann werden wir in Niedersachsen einen Alleingang starten", sagte Hirche. Dies werde zwar einen größeren Verwaltungsaufwand mit sich bringen, da dann in einem Modellprojekt für jeden Teilnehmer eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird, "doch dass sind wir der Sicherheit der Fahranfänger schuldig", so Hirche.

In Niedersachsen hatten sich alle Parteien bereits seit über einem Jahr für die Einführung des Modellversuchs ausgesprochen. Auch andere Bundesländer wie Bayern haben sich der Forderung nach einem Modellversuch angeschlossen. "Hier haben wir den breiten gesellschaftlichen Konsens, den der Bundesverkehrsminister fordert", sagte Hirche.

Das Begleitete Fahren sieht vor, dass die Jugendlichen ihre Fahrschulausbildung schon mit 17 abschließen und bis zum 18. Geburtstag in Begleitung und unter Auflagen fahren können.

Hierdurch soll erreicht werden, dass gerade in der ersten Phase des Alleinfahrens der Beifahrer seine Erfahrungen an die Fahranfänger weitergeben kann. Direkt nach der Prüfung beschäftigen sich die Führerscheinneulinge eher mit der Suche nach dem Scheibenwischer und dem Blinker, als mit den Straßenverhältnissen. Der Beifahrer soll Tipps bei möglichen Gefahrenquellen geben und so den Fahrer ohne Prüfungsstress für das vorausschauende Fahren trainieren. Andere Länder haben mit diesem Modell die Zahl der oft tödlich verlaufenden Unfälle bei Fahranfängern zum Teil drastisch verringern können.

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