Häfen und Schifffahrt
Nach dem Grundgesetz sind die Länder für die Häfen und der Bund für die Schifffahrt zuständig. Die Länder haben durch den Bundesrat die Möglichkeit auf die Gesetzgebung des Bundes im Schifffahrtsbereich Einfluss zu nehmen.
Die internationale Seeschifffahrtsorganisation IMO und die EU, in denen Deutschland Mitglied ist, setzen Rahmenbedingungen, die auch für Niedersachsen eine erhebliche Rolle spielen. Es kommt deswegen darauf an, die Interessen des Landes in diesen Organisationen zielorientiert zu vertreten.
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