Landeskartellbehörde Niedersachsen
Die Grundvoraussetzung für das Gelingen einer sozialen Marktwirtschaft ist Wettbewerb unter den Wirtschaftsteilnehmern. Wettbewerb bedarf jedoch der Kontrolle und ggf. Eingrenzung, um Missbrauch zu verhindern.
Die Landeskartellbehörde vereint das allgemeine Kartellrecht und das Energiekartellrecht unter dem Dach des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Weitere nationale Kartellbehörden sind das Bundeskartellamt, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die nach Landesrecht zuständigen obersten Landesbehörden der anderen Bundesländer.
Die Landeskartellbehörde schützt den Wettbewerb auf Basis des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Sie kann tätig werden, wenn die Wirkung eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Niedersachsen hinausreicht. Dafür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Sie kann Kartelle verfolgen, übt die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen aus und kann Sektoruntersuchungen durchführen.Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Landeskartellbehörde
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: 0511 120 8412