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Eigentumsförderung

Gefördert werden der Neubau, der Erwerb, die Modernisierung einschließlich altersgerechter Modernisierung sowie die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.

Es wird vorausgesetzt, dass sich die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhält und auf längere Dauer in der Lage ist, einen selbständigen Haushalt zu führen und die laufenden Aufwendungen für das selbst genutzte Wohneigentum auf Dauer zu tragen. Dabei darf das Einkommen die gesetzlich bzw. durch Rechtsverordnung des Landes festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Zusätzlich muss bei der Förderung von Neubau und Erwerb der Haushalt in unzureichenden Wohnverhältnissen leben und bei Neubauvorhaben muss die Antragstellerin oder der Antragsteller ein geeignetes Baugrundstück besitzen.

Bei der Modernisierung muss der Wohnraum nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen und bei der energetischen Modernisierung ist das Niveau eines Neubaus auf der Grundlage des GEG zu erreichen.

In die Finanzierung des Objektes soll ein Eigenkapitalanteil von in der Regel 15 Prozent der Gesamtkosten einfließen (Eigenleistungen können angerechnet werden).

Gefördert wird mit anfänglich zinslosen Darlehen. Darüber hinaus wird für zum Haushalt gehörende Kinder oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss gewährt.Die Förderkonditionen im Einzelnen ergeben sich aus dem Internetangebot der NBank.

Fragen zu den Förderkonditionen im Rahmen der Eigentumsförderung beantworten Ihnen die örtlichen Wohnraumförderstellen bei den Landkreisen, kreisfreien und großen selbständigen Städten sowie selbständigen Gemeinden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der NBank, Tel. 0511/30031-9333, Fax 0511/3003111333, E-Mail: info@nbank.de.
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