Gutachten der RegioKontext GmbH (PDF, nicht berrierefrei)
Niedersächsische Mieterschutzverordnung vom 22.12.2020 (PDF, nicht barrierefrei)
Aktuelle Information und wichtiger Hinweis
Aufgrund der sich weiter verschlechternden Situation auf dem Mietwohnungsmarkt wurde die RegioKontext GmbH, Berlin, mit einer Neubegutachtung der angespannten Wohnungsmärkte in Niedersachsen beauftragt. Das im Dezember 2023 vorgelegte Gutachten ist auf dieser Seite im Downloadbereich aufrufbar.
Es ist beabsichtigt, die mit der geltenden Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 22.12.2020 bestimmte Gebietskulisse auf der Grundlage des Gutachtens der RegioKontext GmbH zu aktualisieren. Wenn die neue Verordnung in Kraft tritt (voraussichtlich im Laufe des vierten Quartals 2024), werden Sie hierüber auf dieser Seite informiert.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung weiterhin die mit der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung vom 22.12.2020 festgelegte Gebietskulisse gilt. Die Verordnung vom 22.12.2020 ist auf dieser Seite im Downloadbereich eingestellt.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ermöglicht den Landesregierungen, durch Rechtsverordnung Gebiete festzulegen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In diesen Gebieten gelten besondere Schutzregelungen für Mieterinnen und Mieter.
Mit der am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Neufassung der Verordnung zur Festlegung des Anwendungsbereichs bundesrechtlicher Mieterschutzvorschriften (Niedersächsische Mieterschutzverordnung) hat die Niedersächsische Landesregierung erneut von der Ermächtigung Gebrauch gemacht.
Bei den mit der Neufassung festgelegten Gebieten handelt es sich um die Städte Borkum, Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Lüneburg, Norderney, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Wolfsburg sowie die Gemeinden Baltrum, Juist, Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge. In diesen 18 Städten und Gemeinden gilt der Wohnungsmarkt als angespannt. Die Auswahl erfolgte nach einer Analyse der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) von März 2020. Außerdem wurden von den Kommunen vorgetragene regionale Besonderheiten und aktuelle örtliche Erkenntnisse zu den lokalen Wohnungsmärkten berücksichtigt.
Folgende Regelungen gelten in den 18 ausgewiesenen Städten und Gemeinden:
Die Mietspreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze gelten bis zum 31. Dezember 2025, die verlängerte Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung tritt zwei Jahre später außer Kraft.
Die Mietpreisbremse ist natürlich kein Allheilmittel, aber ein richtiges und wichtiges Instrument, um Auswüchsen bei der Mietenentwicklung entgegenzutreten. Nachdem der Bund das Instrument Mietpreisbremse 2019 klar verbessert hat (u. a. Pflicht zur Offenlegung der Vormiete), wird damit auch ihre Wirksamkeit erhöht.
Um die Wohnungssituation nachhaltig zu verbessern, ist ein zielgerichteter Wohnungsneubau das wichtigste Mittel. Hierüber besteht Einvernehmen zwischen allen Partnern im „Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen“. Insbesondere der Neubau für bezahlbares Wohnen steht im Vordergrund. Dementsprechend hat das Land gemeinsam mit dem Bund erhebliche Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau in Niedersachsen bereitgestellt.