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Ansprechpartner/in:
Herr Jan-Luca Lüddecke
Das Handwerksrecht, welches u. a. durch die Handwerksordnung geregelt wird, befasst sich mit der Organisation des Handwerks, den Voraussetzungen hinsichtlich der Führung eines Handwerksbetriebes, der Berufsausbildung sowie der Meisterprüfung.
Die Handwerksordnung als Bundesgesetz kann durch die Länder über den Bundesrat beeinflusst werden.
Die Aufgaben der Handwerksordnung sind u. a. den Handwerkskammern zugewiesen.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung führt die Rechtsaufsicht über die niedersächsischen Handwerkskammern und in Bezug auf die Bewilligung von Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen die Fachaufsicht.