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Freie Berufe

Die Besonderheiten freiberuflicher Dienstleistungen

Freiberufliche Leistungen sind in der Regel hochwertige Dienstleistungen. Sie werden auf Grundlage einer qualifizierten, meist akademischen Ausbildung erbracht – persönlich, eigenverantwortlich und selbstständig. Sie richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen (sogenannte unternehmensnahe Dienstleistungen).

Häufig besteht ein deutlicher Wissens- oder Informationsvorsprung auf Seiten der Dienstleistungserbringerin bzw. des Dienstleistungserbringers gegenüber der Dienstleistungsnehmerin oder dem Dienstleistungsnehmer. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen: Zum einen ist eine fachliche Beratung notwendig, die unabhängig von wirtschaftlichen Eigeninteressen erfolgt. Zum anderen erfordert die Zusammenarbeit ein besonderes Vertrauen seitens der Dienstleistungsnehmerin oder des Dienstleistungsnehmers. Damit sind hohe ethische Maßstäbe für Freiberuflerinnen und Freiberufler verbunden.

Dieses besondere Vertrauensverhältnis sowie zusätzlich zu berücksichtigende öffentliche Interessen – etwa Sicherheitsaspekte, Gesundheits- oder Verbraucherschutz – rechtfertigen den besonderen rechtlichen Status freiberuflicher Tätigkeiten. Dieser zeigt sich unter anderem im Steuerrecht, im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) oder durch besondere Honorarordnungen.

Herausforderungen und Perspektiven

Wirtschaftsnahe Dienstleistungen, die zu einem großen Teil von Freien Berufen erbracht werden, spielen eine wichtige Rolle für die Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft.

Durch die enge Zusammenarbeit mit mittelständischen Unternehmen gewinnt auch die internationale Ausrichtung der Freien Berufe zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig ist – ähnlich wie in Industrie und Mittelstand – die Digitalisierung ein zentrales Zukunftsthema. So stellt beispielsweise das Building Information Modeling (BIM) insbesondere kleinere Architektur- und Ingenieurbüros vor neue Herausforderungen.

Ein weiteres wichtiges Thema für die Freien Berufe ist die Sicherung des Fachkräftenachwuchses, u.a. von - vor allem in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) ausreichend qualifizierten - Ingenieurinnen und Ingenieuren.

Wie bringt sich das Wirtschaftsministerium ein?

Das Wirtschaftsministerium engagiert sich aktiv für gute Rahmenbedingungen für Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie für die Kreativwirtschaft. Für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer wird der rechtliche Rahmen dabei durch Bundesrecht vorgegeben.

Mit den Neufassungen des Architektengesetzes und des Ingenieurgesetzes, die am 29. September 2017 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurden, wurde der rechtliche Rahmen für diese Berufsgruppen grundlegend überarbeitet. Ziel war es, die komplexen Regelungen neu zu strukturieren und auch für Leserinnen und Leser ohne juristische Vorkenntnisse übersichtlicher und verständlicher zu machen.

Aufgrund neuer fachlicher und rechtlicher Entwicklungen wurden die beiden Gesetze seither im engen Dialog mit den Kammern kontinuierlich fortentwickelt. Zusammen mit der Aufsicht über die Kammern sorgt das Wirtschaftsministerium damit für zukunftsorientierte, verlässliche und förderliche Rahmenbedingungen, die zugleich den Verbraucherschutz und Sicherheitsaspekte berücksichtigen.

Um die Bedeutung der Freien Berufe stärker sichtbar zu machen, haben der Verband der Freien Berufe im Lande Niedersachsen e. V. (FBN) und das Wirtschaftsministerium ein gemeinsames Leitbild der Freien Berufe in Niedersachsen erarbeitet und veröffentlicht. Es soll als Orientierungshilfe und gemeinsames Wertefundament dienen, um die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft erfolgreich zu meistern.

Welche Dienstleistungen gehören zu den freien Berufen? Zuständigkeiten

Das Einkommensteuergesetz (EStG, § 18 Absatz 1 Nummer 1) und das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG, § 1 Absatz 2) ordnen bestimmte selbstständig ausgeübte Tätigkeiten den Freien Berufen zu. Beide Gesetze verwenden dabei nahezu identische Formulierungen.

Nach dem Einkommensteuergesetz gehören dazu selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Außerdem zählen die sogenannten Katalogberufe sowie diesen ähnliche Berufe zu den Freien Berufen. Weitere Einzelheiten können der nebenstehenden Übersicht entnommen werden.


Innerhalb der Landesregierung sind die Zuständigkeiten für die verschiedenen Freien Berufe den Ministerien in grober Form wie folgt zugeordnet:

Architektinnen / Architekten, Ingenieurinnen / Ingenieure, Wirtschaftsprüferinnen / Wirtschaftsprüfer, Kreativwirtschaft Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW)
Heilberufe Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Rechtsberatende Berufe Justizministerium (MJ)
Steuerberatende Berufe Finanzministerium (MF)

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