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Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst Niedersachsen

Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst Niedersachsen

Hier informieren wir Sie laufend über den aktuellen Stand zum Fahrradleasing für Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst. Dazu zählen Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter.

Das Angebot unterstützt eine moderne und nachhaltige Mobilität, kann einen Beitrag zur Gesundheit leisten und stärkt zugleich die Attraktivität des Landes Niedersachsen als Arbeitgeber.

Ziel ist es, das Angebot so schnell wie unter den ausschreibungsrechtlichen Rahmenbedingungen zulässig sowie technisch und praktisch möglich bereitzustellen.

Aktueller Stand „Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst“

Das Fahrradleasing in Niedersachsen soll über einen externen Dienstleister umgesetzt werden, der die vertragliche und technische Abwicklung übernehmen soll. Aufgrund des erheblichen Werts des Gesamtauftrags war hierfür eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Die Ausschreibung wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Die Öffnung der eingegangenen Angebote fand im Mai 2026 statt. Derzeit erfolgen die Prüfung und Auswertung der Angebote. Unter Einhaltung der vergaberechtlich vorgegebenen Informations- und Wartefrist kann anschließend die Zuschlagserteilung erfolgen.

Ausblick und nächste Schritte

Nach derzeitigem Stand wird angestrebt, dass die Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst das Fahrradleasing spätestens im Frühjahr 2027 nutzen können. Der genaue Starttermin hängt vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens und der anschließenden technischen und organisatorischen Umsetzung ab.

Der Dienstleister benötigt nach der Zuschlagserteilung zusätzlich Zeit von bis zu sechs Monaten, um das Leasingportal bereitzustellen und die erforderlichen Schnittstellen mit den niedersächsischen Dienststellen einzurichten. Im Anschluss kann das Fahrradleasing für Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst genutzt werden.

Wie das Angebot im Detail ausgestaltet wird, hängt unter anderem vom Ergebnis der Ausschreibung und dem ausgewählten Dienstleister ab.

Hintergrund

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch eine Entgeltumwandlung können Beschäftigte häufig gegenüber einem klassischen Privatkauf finanziell profitieren. Zudem werden die Kosten über monatliche Leasingraten verteilt und nicht als Einmalbetrag fällig.

Auf Grundlage einer Entschließung des Niedersächsischen Landtags aus Februar 2023 hat die Landesregierung im November 2023 das Niedersächsische Besoldungsgesetz geändert und damit die rechtliche Grundlage für das Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen geschaffen. Parallel dazu haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifeinigung im Dezember 2023 die Möglichkeit eröffnet, dass auch Tarifbeschäftigte des Landes dieses Angebot in Anspruch nehmen können.

Die Tarifeinigung zum Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte setzt voraus, dass im jeweiligen Bundesland bereits die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für ein entsprechendes Angebot für Beamtinnen und Beamte geschaffen wurden. Diese Voraussetzung ist in Niedersachsen erfüllt. Somit können künftig alle Beschäftigten des unmittelbaren Landesdienstes von diesem Angebot profitieren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
27.08.2026

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