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Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst Niedersachsen

Aktueller Stand „Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst“

Hier finden Sie immer den aktuellen Stand zum Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst. Ziel ist es, so schnell wie unter den ausschreibungsrechtlichen Rahmenbedingungen möglich, den Beschäftigten dieses Angebot zu eröffnen. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Beschäftigten des Landes im Laufe des Jahres 2026 von diesem Service Gebrauch machen können. Dies bietet dann nicht nur mehr moderne persönliche Mobilität, sondern ist auch gesundheitlich sowie verkehrs- und umweltpolitisch ein Gewinn! Zudem wird dadurch die Attraktivität des Landes Niedersachsen als Arbeitgeber gesteigert.


Ausblick und nächste Schritte:

Üblicherweise erfolgt das Fahrradleasing über einen Dienstleister, der sich um die Abwicklung des Fahrradleasings kümmert. Zur Ermittlung des Dienstleisters muss auf Grund des erheblichen Wertes des Gesamtauftrages eine europaweite Ausschreibung erfolgen.

Wie das neue Angebot und damit die Ausführung des Leasings in der Praxis im Detail umgesetzt wird, ist auch vom Ergebnis der Ausschreibung und dem Dienstleister abhängig.

Die Ausschreibung wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Die Vergabeunterlagen finden sich hier: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/public/company/project/CXQ6YYHR9HZ/de/documents?1

Auf Grund von Volumen und Komplexität des Auftrages wird mit einem Ergebnis der Ausschreibung nach ca. vier Monaten gerechnet. Unter Einhaltung der notwendigen Widerspruchsfristen kann dann eine entsprechende Vergabe erfolgen. Der Dienstleister wird dann noch zusätzliche Zeit benötigen (bis zu sechs Monate), um das Leasingportal bereitzustellen und die Schnittstellen mit den niedersächsischen Dienststellen einzurichten. Anschließend wird dann die Nutzung des Fahrradleasings für die Landesbediensteten möglich sein.


Hintergrund:

Gemäß einer Entschließung aus Februar 2023 hat die Landesregierung im November 2023 das Besoldungsgesetz geändert und so die Grundlage für das Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen geschaffen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder haben die Tarifvertragsparteien mit der Tarifeinigung im Dezember 2023 parallel die Möglichkeit geschaffen, dass auch das tarifbeschäftigte Landespersonal vom Fahrradleasing profitieren kann.

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch die Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten meistens beim Fahrradleasing verglichen mit dem klassischen privaten Kauf eines Fahrrades. Zugleich wird das Fahrrad über monatliche Leasingraten bezahlt und nicht in einem Einmalbetrag.

Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist dafür die Grundlage geschaffen. Somit werden dann alle Beschäftigten des Landes – Tarifangestellte wie Beamte – von diesem Service profitieren können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
30.12.2025

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