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Regionalflughafen Nordholz

Die Abgeordnete Daniela Behrens (SPD) hatte gefragt:

Der Landkreis Cuxhaven, die Stadt Cuxhaven und die Gemeinde Nordholz betreiben gemeinsam über ihre Flughafen-Betriebsgesellschaft Cuxhaven/Nordholz mbH den Regionalflughafen in Nordholz. Er war seinerzeit mit erheblichen öffentlichen Mitteln eingerichtet worden. Die Infrastruktur und Wirtschaftskraft des Landkreises sollte durch die Schaffung eines vielversprechenden Regionalflughafens gestärkt und belebt werden.

Diese Hoffnungen und Erwartungen haben sich aber nicht erfüllt. Der Flughafen konnte nicht zum Erfolg geführt werden. Die Kunden blieben aus. Der Steuerzahlerbund bezeichnet den Regionalflughafen Nordholz des Landkreises Cuxhaven inzwischen als "Fass ohne Boden". Bis heute sind die Flugbewegungen gering. Doch der finanzschwache Landkreis Cuxhaven, der vonseiten des Landes gehalten ist, erhebliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchzuführen, wird gezwungen, jährlich zwischen 200 000 bis 250 000 Euro für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs auszugeben. Denn - so die Argumentation der Kreisverwaltung - die eingesetzten europäischen Fördermittel und das zinsgünstige Darlehen des Landes Niedersachsen müssten zurückgezahlt werden, wenn der Flugbetrieb eingestellt wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Perspektiven und Chancen des Regionalflughafens Nordholz?
  2. Welche Bedeutung wird dem Regionalflughafen Nordholz für die Entwicklungsstrategie der Region und für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen eingeräumt?
  3. Welche Rückzahlungsverpflichtungen bestehen für den Landkreis Cuxhaven bei Einstellung des Flugbetriebs und Aufgabe des Regionalflughafens in diesem Jahr?
  4. Welche Rückzahlungsverpflichtungen bestehen für die Stadt Cuxhaven bei Einstellung des Flugbetriebs und Aufgabe des Regionalflughafens in diesem Jahr?
  5. Welche Rückzahlungsverpflichtungen bestehen für die Gemeinde Nordholz bei Einstellung des Flugbetriebs und Aufgabe des Regionalflughafens in diesem Jahr?
  6. Warum besteht die Landesregierung auf die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs, obwohl sich der Landkreis Cuxhaven in einer prekären finanziellen Lage befindet?
  7. Welche Möglichkeiten werden dem Landkreis Cuxhaven, der Stadt Cuxhaven und der Gemeinde Nordholz eröffnet, um in einem geordneten Ausstiegsverfahren den Regionalflughafen ohne zusätzliche Kosten für die Kommunen zu schließen?

Verkehrsminister Dr. Rösler beantwortete die Anfrage am 20.08.2009 namens der Landesregierung wie folgt:

Die Landesregierung steht einer Nutzung der vorhandenen fliegerischen Infrastruktur und einer Ansiedlung auch sonstiger produzierender Gewerbe grundsätzlich positiv gegenüber und hält dies für die Entwicklung von Regionen strukturpolitisch für förderlich und wünschenswert.

Gerade bei regionalen Verkehrsflughäfen und größeren Verkehrslandeplätzen mit öffentlichen Anteilseignern werden nicht ausschließlich betriebswirtschaftliche Rentabilitätskriterien zur Bewertung des Erhalts von Flugplätzen zu Grunde gelegt. Häufig bestehen vor allem regionalwirtschaftliche Interessen an einer bedarfsgerechten Flugplatzin-frastruktur. Gerade bei der Ansiedlung von Unternehmen kann ein leistungsfähiger Verkehrslandeplatz oder regionaler Verkehrsflughafen ein wichtiges Argument für die Standortwahl und damit für die regionale Wirtschaftsförderung sein.

Das Land Niedersachsen hat den Regionalflughafen Nordholz als Leitprojekt der regionalen Entwicklung im Landkreis Cuxhaven seit 2001 gefördert. In zwei regionalen Entwicklungskonzepten hatten die regionalen Körperschaften das Projekt als bedeutsames regionales Leitprojekt im nördlichen Kreisgebiet bezeichnet und begründet. Nach jahrelangen Verhandlungen war es 1999 gelungen, den ehemals ausschließlich militärisch genutzten Flughafen zivil nutzbar zu machen.

Die Beteiligungsverhältnisse der Flughafen-Betriebsgesellschaft Cuxhaven/Nordholz GmbH stellen sich heute wie folgt dar: Öffentliche Gesellschafter 74,8% (61,9% Landkreis Cuxhaven, 7,8% Stadt Cuxhaven, 5,1% Gemeinde Nordholz) sowie sieben Private Gesellschafter mit insgesamt 25,2%

Die mehrheitlich kommunalen Projektträger haben bei der Landesregierung bislang keinen Antrag auf Rückabwicklung des Projekts und der Förderung gestellt. Insoweit zwingt die Landesregierung den Landkreis Cuxhaven weder, den Flugbetrieb aufrecht zu erhalten, noch hat sich bislang die Notwendigkeit ergeben, den beteiligten Kommunen die Möglichkeiten für ein geordnetes Ausstiegsverfahren zu eröffnen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen names der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:
Der Sea-Airport Cuxhaven/Nordholz ist ein regional initiiertes und vom Land mit erheblichen Fördermitteln unterstütztes, im Wege der Wirtschaftsförderung vorgehaltenes Infrastrukturangebot. Er bietet gute Möglichkeiten und sofort verfügbare Kapazität - auch im Kontext mit dem benachbarten Industriegebiet - um Unternehmen in der Region anzusiedeln. Durch dieses Angebot eines "Industriegebietes mit Landebahn" werden Firmen aus den Bereichen Produktion, Zulieferung, Wartung, Lagerhaltung, Konversion und Wiederverwertung gleichermaßen angesprochen.

Grundsätzlich geht die Landesregierung davon aus, dass die Luftverkehrsbranche nach Überwindung der Nachfrageeinbrüche wieder auf ihren stabilen Wachstumskurs zurückkehrt. Von diesem ungebrochenen Wachstum des Luftverkehrs in Deutschland geht auch die Bundesregierung in ihrem 2009 veröffentlichten Flughafenkonzept aus. Nach Auffassung der regionalen Wirtschaftsförderer werden sich sowohl die positiven Entwicklungen im regionalen Hafen- und Offshorewindenergie-Bereich als auch die perspektivisch weiter zunehmende Bedeutung des individuellen Geschäftsreiseflugverkehrs positiv auf den Regionalflughafen auswirken.

Die Herausforderung ist nach wie vor das Ansprechen und Ansiedeln der Unternehmen in dieser strukturschwachen Region. Die neue Landesinitiative für Luft- und Raumfahrt, Niedersachsen Aviation, und die Ansiedlungseinrichtung des Landes Niedersachsen, NGlobal GmbH, bieten im Rahmen ihrer Aufträge und Möglichkeiten Unterstützung an. Die Agentur für Wirtschaftsförderung engagiert sich in diesem Bereich und hält enge Verbindung zur Landesinitiative und zu NGlobal.

Zu 2:
Die heute vorhandene Infrastruktur bietet ein außerordentliches Entwicklungspotenzial für Wachstum und Beschäftigung. Die einmalige Verknüpfung von voll erschlossenen Industrieflächen mit direktem Rollfeldzugang an einem leistungsfähigen Flughafen macht den Standort Cuxhaven/Nordholz zu einer attraktiven Ergänzung des Luftfahrtstandortes der Metropolregion Hamburg und der Metropolregion Bremen-Oldenburg.

Schon heute sind mehrere Zulieferbetriebe und luftfahrtorientierte Dienstleister im Landkreis Cuxhaven und in der Region beheimatet. Die Lage an Unterelbe und Unterweser, die Nähe zu den Seehäfen Cuxhaven und Bremerhaven sowie zu den Zentren der norddeutschen Luftfahrtindustrie bieten weitere besondere logistische Vorteile.

Darüber hinaus hat der Flughafen Wachstumspotenzial im Inselflug- und Frachtbereich. Letzterer kann sich zwar bisher nur auf ein relativ geringes lokales Aufkommen stützen, es besteht jedoch über den Status Quo hinaus Potenzial durch Service- oder industrielle Projektflüge im Zuge der weiteren Entwicklung im Hafen- und Offshorebereich. Im Kontext zum Luftfahrtstandort Norddeutschland ist anzumerken, dass der Sea-Airport eine Ergänzungsfunktion für den Airbus-Werksflughafen in Hamburg-Finkenwerder erfüllt. So ist Nordholz der einzige Ausweichflughafen, von dem aus straßenseitig das Werksgelände in Finkenwerder hindernisfrei mit Großraumtransporten angefahren werden kann.

Zu 3 - 5:
Diese drei Fragen sind bezüglich der drei getrennten Zuwendungsbescheide für die einzelbetriebliche Förderung, das Darlehen für den Grunderwerb und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur zu beantworten.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Verantwortung für die Gesamtfinanzierung des Vorhabens und für die Einhaltung der Förderziele des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und der nationalen Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in dem Zeitraum, der der Mittelverwendungsprüfung unterliegt, beim kommunalen Projektträger und bei der Gemeinde Nordholz als Antragsteller liegt.

Einzelbetriebliche Förderung:

Der Flughafen-Betriebsgesellschaft wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Lüneburg für die Erweiterung der Betriebsstätte und nach Abschluss der Verwendungsprüfung letztlich ein anteiliger Zuschuss in Höhe von 116.495,99 € gewährt und dabei das Abschreibungskriterium zu Grunde gelegt. Der Zweckbindungszeitraum für die geförderten Dauerarbeitsplätze endete am 23.01.2008, für die mit Hilfe des Zuschusses hergestellten oder erworbenen Gegenstände am 23.01.2010. Evtl. Rückforderungsansprüche wären sehr gering und derzeit gegenstandslos.

Darlehen aus dem Wirtschaftsförderfonds:

Zum Erwerb einer ergänzenden Gewerbefläche von 54,8 ha in unmittelbarer Nähe zum Marinefliegerhorst Nordholz hat das Land eine anteilige Darlehensförderung in Höhe von 1,413 Mio. Euro, rückzahlbar in 13 Jahresraten von 109.000 Euro gewährt. Die NBank gibt für August 2009 ein Restkapital von 757.653 Euro an.

Wirtschaftsnahe Infrastruktur:

Auch hier ist eine dauerhafte gewerbliche Nutzung der geförderten Flächen ausschlaggebend. Gegen den Landkreis Cuxhaven und die Stadt Cuxhaven bestünden bei Einstellung des Flugbetriebs und Aufgabe des Regionalflughafens höchstens im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen in Höhe der Anteile an der Betriebsgesellschaft. Gegen die Gemeinde Nordholz als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin des Landes käme bei Einstellung des Flugbetriebes zum 31.12. 2009 gegebenenfalls ein anteiliger Rückforderungsbescheid bis zum Ende des Zweckbindungszeitraumes am 30.09.2018 in Höhe von etwa 566.000 Euro nur dann in Frage, wenn eine gewerbliche Nutzung der Fläche nicht weiter sichergestellt werden kann.

Zu 6:
Die Landesregierung besteht weder auf einer Aufrechterhaltung des Flugbetriebes, noch verweigert sie einen Ausstieg oder befürwortet diesen.

Zu 7:
Mit der Genehmigung der Anlage und des Betriebs eines Flughafens entsteht nach den Vorschriften des Luftverkehrsrechts grundsätzlich eine Betriebspflicht. Soll die Genehmigung und damit der Flugbetrieb aufgegeben werden, so wäre über die Befreiung von der Betriebspflicht im Rahmen eines luftrechtlichen Verwaltungsverfahrens zu entscheiden.

Zusätzlich wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Flughafenbetriebsgesellschaft mit den kommunalen Gesellschaftern eine vertragliche Vereinbarung getroffen hat, die eine Verlustabdeckung seitens der Kommunen bis zum Jahr 2016 mit nächster Kündigungsmöglichkeit zum Ende des Jahres 2012 vorsieht. Der Betrieb des Flughafens ist ab 2010 im Wege eines kostengünstigen Stand-By-Betriebes vorgesehen. Die dabei anfallende finanzielle Belastung für die kommunalen Gesellschafter ist niedriger, als sie bei Gesamtkostenbetrachtung im Falle einer Schließung ausfallen würde. Aus diesem Grunde hat auch die Kommunalaufsicht der Fortführung des Flugbetriebes und dem Verlustausgleich durch die kommunalen Träger zugestimmt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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