Öffentliche Aufträge
Allgemein
Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-) Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:
- Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren,
- Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen,
- Bekämpfung von Korruption,
- Besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Für die Vergabe von öffentlichen Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen sind nachfolgende Vorschriften zu beachten.
- Ab Erreichen des jeweiligen EU-Schwellenwertes:
4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), der VSVgV, der Vergabeordnung VOB/A-EU (2. Abschnitt) und das NTVergG. - Unterhalb des jeweiligen EU-Schwellenwertes:
Vergabeordnungen VOB/A Abschnitt 1 bzw. UVgO, das NTVergG ab einem Auftragswert von 20.000 Euro, VergStatVO sowie haushaltsrechtliche Vorschriften, ggfls. i.V.m. weiteren vergaberechtlichen Bestimmungen.
Es gelten folgende EU-Schwellenwerte (jeweils ohne Umsatzsteuer):
Bauaufträge (VOB/A-EU, SektVO, VSVgV), Bau- und Dienstleistungskonzessionen (KonzVgV) |
ab 01.01.2024: 5.538.000 Euro bis 31.12.2023: 5.382.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VgV) |
ab 01.01.2024: 221.000 Euro bis 31.12.2023: 215.000 Euro |
Dienstleistungsaufträge betreffend soziale u. andere Dienstleistungen (VgV) |
750.000 Euro |
Liefer- und Dienstleistungsaufträge für Sektorenauftraggeber (SektVO) und im Bereich VSVgV |
ab 01.01.2024: 443.000 Euro bis 31.12.2023: 431.000 Euro |
Dienstleistungsaufträge betreffend soziale u. andere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber (SektVO) |
1.000.000 Euro |
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Niedersachsen
Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen Auftragsvergaben, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zuständig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte diesem Link.
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist zuständige Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A für die Landkreise, kreisfreien und großen selbständigen Städte sowie für die Region Hannover. Für alle übrigen Kommunen wird jeweils die nächsthöhere Dienststelle als Nachprüfstelle tätig. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen unterhalb des aktuellen EU-Schwellenwertes können sich Bieter und Bewerber an die vorgenannten Nachprüfungsstellen wenden, wenn sie Verstöße gegen Vergabebestimmungen durch die genannten Behörden annehmen. Darüber hinaus wird für diese öffentlichen Stellen Unterstützung in vergaberechtlichen Einzelfragen angeboten, auch gegenüber anderen öffentlichen Auftraggebern, die staatliche Finanzierungsbeihilfen erhalten haben. Eine Beratung privater Bauherrn oder Unternehmen findet nicht statt. Unternehmen können sich bei den regional zuständigen Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in vergaberechtlichen Angelegenheiten beraten lassen.
Regionale Ansprechpersonen für vergaberechtliche Beratung im Einzelfall - zugleich auch Nachprüfstelle gem. § 21 VOB/A - die Zuordnung richtet sich dabei nach dem Sitz des Auftraggebers:
Oldenburg, Braunschweig |
Herr Arnold Bruns |
0441 998566 - 30 |
Hannover, Lüneburg |
Frau Anja Grove (Mo. - Do.) |
0511 120 - 7807 |
Anschrift
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A
beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Fax: 0511 120 - 5770
E-Mail: nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
Telefon: siehe oben
VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle
Das Land Niedersachsen praktiziert bereits seit 1968 erfolgreich eine Form von freiwilliger Streitschlichtung bei öffentlichen Bauaufträgen zwischen niedersächsischen öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der Tätigkeit in der VOB-Auslegungs- und Beratungsstelle.
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle beim Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V. gern zur Verfügung. Ansprechpartner sind dort:
- Herr Rechtsanwalt Falk Kalkbrenner
Telefon: 0511 34834213
E-Mail: kalkbrenner@bauindustrie-nord.de
- Herr Rechtsanwalt Dr. Harald Freise
Telefon: 0511 34834212
E-Mail: freise@bauindustrie-nord.de
Weitere Informationen enthält diese Übersicht .
Ansprechperson für vergaberechtliche Grundsatzfragen:
Frau Sarah Petrak |
0511 120 - 8429 |
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