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Dienstradleasing für Beschäftigte im Landesdienst Niedersachsen

Aktueller Stand „Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst“

Hier finden Sie den Stand zum Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst. Wir halten Sie an dieser Stelle mit aktualisierten Informationen auf dem Laufenden. Ziel ist es, so schnell wie unter den ausschreibungsrechtlichen Rahmenbedingungen möglich, den Beschäftigten dieses Angebot zu eröffnen.


Hintergrund:

Gemäß einer Entschließung aus Februar 2023 hat die Landesregierung im November 2023 das Besoldungsgesetz geändert und so die Grundlage für das Dienstradleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen geschaffen. Im Zuge der Tarifverhandlungen für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder haben die Tarifvertragsparteien mit der Tarifeinigung vom 09. Dezember 2023 parallel auch die Möglichkeit geschaffen, dass auch das tarifbeschäftigte Landespersonal vom Dienstradleasing profitieren kann.

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch die Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten meistens beim Fahrradleasing verglichen mit dem klassischen privaten Kauf eines Fahrrades.

Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist dafür nun die Grundlage geschaffen.


Ausblick und nächste Schritte:

Üblicherweise erfolgt das Fahrradleasing über einen Dienstleister, der sich um die Abwicklung des Dienstradleasings kümmert. Zur Ermittlung des Dienstleisters muss auf Grund des erheblichen Wertes des Gesamtauftrages eine europaweite Ausschreibung erfolgen.

Insofern kann es zwar ab dem 1. Januar 2024 noch kein landesweites Fahrradleasing beim Land Niedersachsen weder für Tarifbeschäftigte noch für Beamtinnen und Beamten geben. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung bereitet aber derzeit in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Innenministerium die erste Ausschreibung für das Fahrradleasing vor.

Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens wird das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) beauftragt. Am Ende ist es vom Ergebnis der Ausschreibung und dem Dienstleister abhängig, wie das Angebot und damit die Ausführung des Leasings in der Praxis im Detail umgesetzt wird.

Auf Grund von Volumen und Komplexität des Auftrages wird mit einem Ergebnis der Ausschreibung im Spätsommer 2024 gerechnet. Unter Einhaltung der notwendigen Widerspruchsfristen soll dann möglichst zügig eine entsprechende Vergabe erfolgen, damit die Landesbediensteten so schnell wie unter diesen rechtlich notwendigen Rahmenbedingungen möglich in den Genuss dieses neuen Angebots kommen. Idealerweise geschieht dies noch im Herbst 2024.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2024

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