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Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst Niedersachsen

Aktueller Stand „Fahrradleasing für Beschäftigte im Landesdienst“

Hier informieren wir Sie laufend über den aktuellen Stand zum Fahrradleasing für Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst (Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter). Ziel ist es, das Angebot so schnell wie unter den ausschreibungsrechtlichen Rahmenbedingungen zulässig sowie technisch und praktisch möglich bereitzustellen.

Derzeit gehen wir davon aus, dass Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst das Fahrradleasing zum Ende des Jahres 2026 nutzen können. Das Angebot unterstützt eine moderne und nachhaltige Mobilität, kann einen Beitrag zur Gesundheit leisten und stärkt zugleich die Attraktivität des Landes Niedersachsen als Arbeitgeber.

Ausblick und nächste Schritte

Das Fahrradleasing in Niedersachsen wird über einen externen Dienstleister umgesetzt, der die vertragliche und technische Abwicklung übernimmt. Aufgrund des erheblichen Werts des Gesamtauftrags war hierfür eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Wie das Angebot im Detail ausgestaltet wird, hängt unter anderem vom Ergebnis der Ausschreibung und dem ausgewählten Dienstleister ab.

Die Ausschreibung wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Die Öffnung der eingegangenen Angebote erfolgte im Mai 2026. Es folgt die Phase der Prüfung und Auswertung der Angebote. Unter Einhaltung der notwendigen Beanstandungsfristen kann anschließend die Vergabe erfolgen. Der Dienstleister benötigt danach zusätzlich Zeit (bis zu sechs Monate), um das Leasingportal bereitzustellen und die erforderlichen Schnittstellen mit den niedersächsischen Dienststellen einzurichten. Im Anschluss kann das Fahrradleasing für Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst genutzt werden.

Hintergrund:

Auf Grundlage einer Entschließung aus Februar 2023 hat die Landesregierung im November 2023 das Besoldungsgesetz geändert und damit die Grundlage für das Fahrradleasing für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Niedersachsen geschaffen. Parallel dazu haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen der Tarifeinigung im Dezember 2023 die Möglichkeit eröffnet, dass auch Tarifbeschäftigte des Landes vom Fahrradleasing profitieren können.

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch eine Entgeltumwandlung können Beschäftigte häufig gegenüber einem klassischen Privatkauf finanziell profitieren. Zudem werden die Kosten über monatliche Leasingraten verteilt und nicht als Einmalbetrag fällig.

Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing im jeweiligen Bundesland bereits für Beamtinnen und Beamte möglich ist. In Niedersachsen ist die Grundlage hierfür geschaffen. Somit können perspektivisch alle Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst von diesem Angebot profitieren.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
22.05.2026

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