Verfahrensvereinfachung und Entbürokratisierung
Verfahrensvereinfachungen und der damit einhergehende Bürokratieabbau sind von entscheidender Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Unternehmen sowie für die Förderung von Beschäftigung und Wachstum. Diese Themen bilden neben der Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft eine wegweisende Grundlage für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen.
In der aktuellen Wahlperiode erfolgt daher eine neue Akzentuierung der Arbeit im Bereich des Bürokratieabbaus im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung durch die Eingliederung der bisherigen Stabsstelle Bürokratieabbau in die neue Stabsstelle "Transformation der Wirtschaft“. Damit wird das Ziel, Prozesse einfacher und schneller zu gestalten, in den Kontext der notwendigen Transformation der Wirtschaft eingebettet. Neben den bereits bestehenden Aufgaben arbeitet das neue Stabsstellenreferat "Task-Force Energiewende (Geschäftsstelle MW), Verfahrensvereinfachung" verstärkt darauf hin, Verwaltungs- und Förderverfahren sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Referat versteht sich als zentraler Anlaufpunkt sowohl intern als auch ressortübergreifend und agiert nach außen als dienstleistungsorientierte und bürgernahe Verwaltung. In diesem Zusammenhang wurde der sogenannte Bürokratiemelder eingerichtet, über den es möglich ist, bürokratische Belastungen zu melden und / oder Vereinfachungsvorschläge zu unterbreiten.Neben der Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der genannten Zielsetzung erfolgt natürlich auch die kritische Prüfung des aktuellen Status der Rechtsvorschriften auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Identifikation von bürokratischen Belastungen, die abgebaut werden können, sowie der Initiierung entsprechender Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung. Bereits etablierte Maßnahmen wie die Einführung eines "Digitalchecks" für die Landesgesetzgebung sowie die umfassende Entbürokratisierung und Digitalisierung von Förder- und Genehmigungsverfahren (z.B.) im Bereich Breitbandausbau haben gezeigt, wie sowie Rechtsetzung als auch Verfahren einfacher gestaltet und beschleunigt werden können.
Weitere Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen von Verfahrensvereinfachung sind die weitreichende Digitalisierung von Baugenehmigungsprozessen und der Beschluss zur sog. Umbauordnung im Rahmen von Novellierungen der Niedersächsischen Bauordnung. Zusätzlich dazu hat die Niedersächsische Landesregierung aktiv zahlreiche Bundesratsinitiativen initiiert bzw. unterstützt, die direkt oder indirekt auf die Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren abzielen, wie beispielsweise die unbürokratische Ausgestaltung und Handhabung der A1-Bescheinigung oder die Anhebung der Freigrenzen im Steuerrecht.
Als weiterer Meilenstein kann die Einrichtung der Clearingstelle des Landes Niedersachsen bei der IHKN angesehen werden, die im Herbst 2020 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie überprüft neue Gesetze und Verordnungen des Landes vor deren Verabschiedung auf etwaige Vereinfachungen. Dazu soll die Clearingstelle im Vorfeld und während des Rechtsetzungsprozesses analysieren, welche zusätzlichen Pflichten und damit verbundene Belastungen sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ergeben und daraus effizientere, weniger belastende Alternativen ableiten. Im Sommer 2022 wurde die Clearingstelle durch die Fachhochschule des Mittelstands (FHM) erstmals erfolgreich evaluiert, eine weitere Evaluation unter Einbindung des sog. Mittelstandsbeirats hat im Frühjahr 2024 stattgefunden - demzufolge hat die Niedersächsische Landesregierung die Projektförderung für die Clearingstelle nunmehr bis Ende 2028 verlängert. Verbunden mit dem Beschluss zur Verlängerung der Projektförderung ist auch eine Weiterentwicklung und Neuausrichtung der Tätigkeit der Clearingstelle, so soll sie z.B. im Sinne der nds. Wirtschaft auch verstärkt deren Vorschläge zur Bürokratievermeidung aufgreifen und prüfen können.
Bürokratieabbau ist eng verzahnt mit dem Thema Verfahrensbeschleunigung, so dass beide Bereiche nunmehr in ein Referat zusammengeführt werden. Im Bereich Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wurden in den letzten Jahren im Rahmen des IMAK Planungsbeschleunigung bereits eine Vielzahl von Beschleunigungsansätzen für diverse Bereiche der Verfahren identifiziert und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Diese sowie weitere Handlungsoptionen werden in der Stabsstelle Transformation der Wirtschaft weiterverfolgt. Um Genehmigungsverfahren weiter stark zu beschleunigen, haben Bund und Länder im November 2023 ein umfassendes Paket an Maßnahmen beschlossen, den sog. Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung („Deutschlandpakt“). Die Länder sind neben dem Bund gehalten, die im Deutschlandpakt beschlossenen Maßnahmen so zügig wie möglich umzusetzen. Die Umsetzung des Pakts wird regelmäßig überprüft. Dazu wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts eingerichtet. Niedersachsen bringt die Umsetzung des Deutschlandpakts entsprechend nachdrücklich voran, um auch für Niedersachsen das mögliche Beschleunigungspotenzial bestmöglich auszunutzen.
Eine weitere Verzahnung erfolgt mit der Geschäftsstelle zur Task-Force Energiewende. Seit ihrem Auftakt im Frühjahr 2023 verfolgt die Task-Force unter Federführung des Umweltministeriums und enger Beteiligung des Wirtschafts- und des Landwirtschaftsministeriums das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und damit zusammenhängenden Infrastrukturen zu beschleunigen. Konkrete Vorschläge für die Beschleunigung von Vorhaben werden seitdem in insgesamt sechs Projektgruppen zu den Themen Windenergie, Photovoltaik, Bioenergie, Stromnetzausbau, Wasserstoff und Transformation der Wirtschaft entwickelt. Die damit zusammenhängenden Prozesse werden durch eine gemeinsame Geschäftsstelle der drei Ministerien koordiniert.
Weiterführende Presseinformation der Niedersächsischen Staatskanzlei zur Einrichtung der Task-Force Energiewende ist hier zu finden.
Die Bemühungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren stellen eine anhaltende Herausforderung dar. Wir sind daher auf konkrete Hinweise Ihrerseits angewiesen, um in Ihrem Sinne tätig werden zu können. Das Referat „Task-Force Energiewende (Geschäftsstelle MW), Verfahrensvereinfachung“ ist persönlich unter den unten genannten Kontaktdaten erreichbar.
Vanessa Albowitz
Tel: 0511 120 5608
Anja Heuck
Tel: 0511 120 5746
Lilia Kiesner
Tel: 0511 120 5753
Birgit Schmitz
Tel: 0511 120 7830
Hanna Schrage
Tel: 0511 120 5617
Tel: 0511 120 5530
Lina Brückweh
Tel: 0511 120 5729Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Workshop des Niedersächsi-schen Wirtschaftsministeriums und der Clearingstelle des Landes Niedersachsen.
Bürokratie-Prävention: Clearingstelle des Landes setzt Arbeit fort
Kabinett beschließt die Fortführung der Clearingstelle des Landes Niedersachsen
Evaluation der Tätigkeit der Clearingstelle des Landes Niedersachsen
Brief von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen
Statement von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann zum Beitritt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum Mittelstandsbeirat der Clearingstelle des Landes Niedersachsen
Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER tritt Mittelstandsbeirat der Clearingstelle des Landes Niedersachsen bei
Agenda für Bürokratieabbau - Entlastungsoffensive Mittelstand II
Niedersachsen greift Bundesratsinitiative zur A-1-Bescheinigung wieder auf
Statement von Wirtschaftsminister Althusmann zum Gespräch mit dem Nationalem Normenkontrollrat
„Entlastungsoffensive Mittelstand“: Bürokratieabbau als Chance in der Krise
Weniger Bürokratie: Wirtschaftsminister Althusmann initiiert Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Entsendebescheinigung
Artikel-Informationen