Artikel-Informationen
erstellt am:
24.01.2019
Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson
Neue Chancen für Langzeitarbeitslose in Niedersachsen: Ein Bündnis bestehend aus dem Niedersächsischen Arbeitsministerium, der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände wirbt für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Teilhabechancengesetzes in Niedersachsen. Das neue Bundesgesetz macht es seit Jahresanfang möglich, dass Jobcenter Arbeitgebern, die einen Langzeitarbeitslosen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, bis zu fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss gewähren. Um eine nachhaltige Integration in Arbeit zu ermöglichen, können zudem Qualifizierungen und begleitendes Coaching genutzt werden.
Das Bündnis appelliert vor allem an Unternehmen, Arbeitsplätze bereit zu stellen, die Vorteile des Gesetzes zu nutzen und möglichst viele Langzeitarbeitslose zu beschäftigen. Städte und Kommunen selbst bieten ebenfalls Arbeitsplätze an.
Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der Bund bietet mit dem Teilhabechancengesetz den Menschen, die bisher vom Arbeitsmarkt abgehängt sind, neue Beschäftigungschancen und stellt dafür zusätzliche Mittel bereit. Auch für die niedersächsischen Unternehmen kann das ein Gewinn sein. Durch kluge Arbeitsorganisation können auch Fachkräfteengpässe abgemildert werden, wenn Fachkräfte durch zusätzliche Helfer Entlastung erhalten.“
Bärbel Höltzen-Schoh, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: „Viele Menschen, die schon lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind und aktuell faktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten, erhalten mit den neuen Fördermöglichkeiten eine echte Perspektive auf dauerhafte Erwerbstätigkeit. Die Jobcenter führen bereits viele Gespräche mit den Betroffenen. Bedingung für eine erfolgreiche Umsetzung ist aber, dass noch mehr kommunale und private Arbeitgeber entsprechende Arbeitsplätze anbieten. Wir appellieren daher an die Unternehmen: Nutzen Sie die Beratung der Jobcenter und informieren Sie sich über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.“
Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens: „Wir unterstützen nachdrücklich die Umsetzung der neuen Regelungen für Langzeitarbeitslose und werden neben der Beschäftigung bei privaten Arbeitgebern bei unseren Mitgliedern dafür werben, eigene Beschäftigungsmöglichkeiten einzubringen.“
Prof. Dr. Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, ergänzt: „Wir begrüßen die Umsetzung der neuen Instrumente zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ausdrücklich. Insbesondere die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, die langfristige individuelle Begleitung und der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch sind langjährige Forderungen der kommunalen Jobcenter.“
Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, „Wir sehen hier ein großes Potenzial, Langzeitarbeitslose langfristig wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu führen. Wir unterstützen ausdrücklich die neuen Fördermöglichkeiten und empfehlen unseren Mitgliedern, geeignete Arbeitsplätze bereitzustellen.“
Hintergrundinformationen:
Im Jahresdurchschnitt 2018 waren zuletzt rund 83.000 Menschen in Niedersachsen länger als 12 Monate ohne Arbeit und damit langzeitarbeitslos. Zwar ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen rückläufig. Doch je länger die Erwerbstätigkeit zurückliegt, umso schwerer fällt es Männern und Frauen, wieder Anschluss an Beschäftigung zu finden. Für diese Personengruppe sieht das Teilhabechancengesetz daher zwei neue Förderinstrumente vor:
Weitere Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem Schwerpunktthema sozialer Arbeitsmarkt (www.bmas.de) sowie bei den örtlichen Jobcentern.
Kontakt:
Pressestelle Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Dr. Eike Frenzel
Pressesprecher
Telefon: 0511 120-5427
E-Mail: pressestelle@mw.niedersachsen.de
Internet: www.mw.niedersachsen.de
Pressestelle Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen
Anja Schmiedeke
Pressesprecherin
Leiterin Kommunikation und Netzwerke
Telefon: 0511 9885-1300
Mobil: 0160 5879 498
E-Mail: Niedersachsen-Bremen.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Pressestelle Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
Thorsten Bullerdiek
Pressesprecher
Telefon: 0511 30285-44
Mobil: 0175 1864242
E-Mail bullerdiek@nsgb.de
Internet: www.nsgb.de
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erstellt am:
24.01.2019
Ansprechpartner/in:
Pressesprecher Dr. Eike Frenzel, Pressesprecherin Julia Wolffson