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Fernwärmemarkt Niedersachsen

Nach Sektoruntersuchung durch die Landeskartellbehörde werden sieben Versorger zur Rechtfertigung ihrer Preise aufgefordert


Die Landeskartellbehörde beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat Preisstrukturen in der niedersächsischen Fernwärmewirtschaft untersucht. Im Rahmen der landesweiten Sektoruntersuchung „Fernwärmemarkt Niedersachsen“ waren 58 niedersächsische Fernwärmeversorger aufgefordert, Preise und Strukturdaten offenzulegen. Sieben Fernwärmeversorger, deren Fernwärmepreise mindestens 20 Prozent über dem Mittelwert liegen, müssen jetzt ihre Preise gegenüber der Landeskartellbehörde rechtfertigen.

Zur Auskunft verpflichtet waren alle Fernwärmeversorger, deren Gesamtfernwärmeabsatz an private Endverbraucher mehr als zwei Gigawattstunden beträgt. Das entspricht in etwa einer Versorgung von mehr als 200 durchschnittlichen vier Personenhaushalten. Insgesamt wurden so die Preise und Strukturen von 27 Fernwärmeanbietern ermittelt. Die an der Sektoruntersuchung „Fernwärmemarkt Niedersachsen“ teilnehmenden Versorger betrieben zum Zeitpunkt der Untersuchung 143 Fernwärmenetzgebiete. Die Gesamtlänge der Fernwärmenetze belief sich auf 1.650 Kilometer. Rund zehn Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens wurden mit Fernwärme versorgt. (Die Teilnehmer der Sektoruntersuchung haben im Jahr der Untersuchung 3.971 Gigawattstunden Fernwärme an private Endverbraucher - teils indirekt z.B. über Wohnungsgesellschaften - abgesetzt. Knapp 90 Prozent der niedersächsischen Fernwärme wird in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung produziert, hauptsächlich basierend auf den Brennstoffen Steinkohle und Erdgas.)

Bei Preisauffälligkeiten wurden die jeweiligen Spezifika der betroffenen Versorger bzw. der Netzgebiete einzelfallbezogen analysiert.

Grundlage der Untersuchung ist § 59 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Danach kann eine Kartellbehörde Untersuchungen eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, um Aufschluss über die Wettbewerbsintensität zu bekommen. In durch natürliche Monopole geprägten Branchen wie dem Fernwärmemarkt ist der Schutz der Verbraucher besonders relevant. Der Markt zeichnet sich durch eine geringe Wettbewerbsintensität aus. Private Endverbraucher können ihren Versorger nicht frei wählen. Entsprechend ungleich ist oft das Preisniveau im Fernwärmesektor.

Die sieben Fernwärmeversorger sind nun aufgefordert, ihre Preise zu rechtfertigen. Dabei ist der Behörde bewusst, dass Preisunterschiede durch eine Vielzahl von Gründen gerechtfertigt sein können. Sollte sich jedoch der Verdacht im Laufe des Verfahrens erhärten, dass diese Fernwärmeversorger missbräuchlich überhöhte Preise von ihren Kundinnen und Kunden verlangen, kann die Behörde eine Preissenkungsverfügung gegen diese Versorger erlassen.


Die Landeskartellbehörde hat den Ergebnisbericht zur Sektoruntersuchung „Fernwärmemarkt Niedersachsen" auf ihren Internetseiten beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht unter: http://is.gd/Fru7Va


Im folgenden Link ist der Ergnisbericht zu finden:

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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.07.2015

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