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Landeskartellbehörde stellt fest:Grundversorgungspreise für Strom und Gas gehen in Niedersachsen erheblich auseinander

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen beim Niedersächsischen Wirtschaftsministerium (LKartB) hat mit Stand März 2015 die Grundversorgungstarife für Strom und Gas in Niedersachsen erhoben. Dabei hat sie festgestellt, dass die Strompreise in der Grundversorgung vom günstigsten zum teuersten Versorger um knapp 15 Prozent schwanken. Deutlich höher ist sogar noch die Schwankungsbreite bei den Gaspreisen mit fast 30 Prozent.

Die Ergebnisse der Erhebung sind jetzt auf der Internetseite der LKartB veröffentlicht.

Zudem wird die LKartB die Schwankungen zwischen den Gaspreisen der verschiedenen Grundversorger zum Anlass nehmen, diese Preisunterschiede im Rahmen ihrer nachträglichen Missbrauchsaufsicht zu überprüfen. Die Versorger mit auffälligen Tarifen werden zunächst angeschrieben und gebeten, ihre Preisgestaltung darzulegen.

Die LKartB nimmt die Aufgaben und Befugnisse nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wahr, wenn die Wirkung einer Marktbeeinflussung oder eines wettbewerbsbeschränkenden oder diskriminierenden Verhaltens nicht über das Gebiet des Landes Niedersachsen hinausreicht. In diesem Rahmen kann auch die Preisgestaltung der Grundversorger gegenüber den Endkunden in Niedersachsen einer Missbrauchskontrolle nach §§ 18 und 19 GWB unterzogen werden.

Unabhängig von den Ergebnissen dieser Preiserhebung weist die Landeskartellbehörde ausdrücklich darauf hin, dass Verbraucher im Regelfall mit dem Wechsel aus der Grundversorgung zu einem sogenannten Sondertarif erheblich Geld sparen können. Anders als in der Grundversorgung, die jeweils nur von einem Anbieter geleistet wird, stehen bei den Sondertarifen neben den Tarifen des örtlichen Anbieters eine Vielzahl alternativer Angebote zur Wahl. Trotzdem befinden sich beim Strombezug ca. ein Drittel und beim Gasbezug etwa ein Viertel der Haushalte in der Grundversorgung.

Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Grundversorger wird alle drei Jahre neu festgestellt. Die nächste Feststellung erfolgt am 1. Juli 2015. Beim Wechsel des Grundversorgers werden die grundversorgten Haushalte vom bisherigen Versorgungsunternehmen auf der Grundlage der bisherigen Verträge weiter beliefert.

Anbei der entsprechende Link zur Internetseite der LKartB:

http://www.mw.niedersachsen.de/portal//search.php?_psmand=18&q=Grundversorgung
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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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