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Lies: „Keine Zeitverzögerung bei Planung der B212n“

„Die Planungen zur B212n zwischen Harmenhausen und der Landesgrenze Niedersachsen/Bremen werden zügig fortgeführt. Vereinzelt geäußerte Befürchtungen, dass es zu Verzögerungen kommen wird, entbehren jeder Grundlage.“ Das hat Verkehrsminister Olaf Lies am jetzt in Hannover bekräftigt, nachdem bereits Ende Oktober die Entscheidung gefallen war, auf ein erneutes Raumordnungsverfahren zu verzichten.

Die von Minister Lies zugesagte Prüfung, in die das Bundesland Bremen, die Raumordnungsbehörden und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingebunden waren, ist abgeschlossen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Gründe für eine Führung der B 212n südlich von Deichhausen nach wie vor über­wiegen. Dennoch hat Minister Lies in Anbetracht der unterschiedlichen Interessen vor Ort die weiteren Planungsschritte neu ausgerichtet, ohne ein erneutes Raumordnungsverfahren durchzuführen.

Lies wörtlich: „Ich möchte nicht ohne Rücksicht auf die besondere Situation und ohne die Beteiligten weiter planen. Aus meiner Sicht muss auch die nördlich von Deichhausen verlaufende Trasse weiter möglich bleiben. Wir werden daher einen ergebnisoffenen Variantenvergleich vor der konkreten Entwurfsplanung durchführen, ihn detaillierter gestalten und über den dazu erforderlichen Untersuchungsraum ausdehnen. Bei diesem geänderten Ablauf verlieren wir keine Zeit, sondern wir wollen die vorhandenen Probleme lösen, bevor sie im Planfeststellungsverfahren zu einem Stillstand führen können. Ich wünsche mir, dass sich alle Akteure vor Ort konstruktiv in den Planungsprozess einbringen und dass mit einer von allen getragenen, optimierten Planung die verkehrlichen Herausforderungen in der Region so rasch wie möglich gelöst werden können.“

Hintergrund:

Bei der Verlegung der B 212 zwischen Huntebrück und der A 281 in Bremen handelt es sich um eine länderübergreifende Maßnahme, die in verschiedene Planungsabschnitte mit unterschiedlichen Planungsständen aufgeteilt ist.

  1. B 212n - Huntebrück bis Harmenhausen (Ortsumgehung Berne)
    Länge rd. 8,8 km; Kosten ca. 95 Mio. € (mit Huntequerung)

  2. B 212n - Harmenhausen bis Landesgrenze NI/HB
    Länge rd. 12,2 km; Kosten ca. 71 Mio. €

  3. B 212n - Landesgrenze NI/HB bis A 281 (neue AS „Bremen-Strom“)
    Länge rd. 1,5 km; Kosten ca. 15 Mio. €.

Das Raumordnungsverfahren für die Verlegung der B 212 zwischen Harmen­hau­sen bis Landesgrenze NI/HB wurde im April 2009 abgeschlossen. Landesplanerisch fest­ge­stellt wurde eine Linienführung südlich von Deich­hausen. Die Änderung des Flächen­nutzungsplanes für die Verlegung der B 212n auf Bremer Gebiet ist von der bremischen Bürgerschaft am 29.09.2009 be­schlos­sen worden. Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmte im Dezember 2012 die Linie für die B 212n. Im Rah­men dieses Linienbestimmungsverfahrens hatte das BMVBS das Land Niedersachsen aufge­for­dert, Planungen für eine Ortsumgehung von Delmen­horst aufzu­neh­men. Der Bund sieht diese Maßnahme als erforderlich an, um die Verkehrsprobleme zu lösen, die sich aus der Anbindung der B 212n an das nachgeordnete Straßennetz (erhöhte Verkehrsbe­las­tung im Stadtgebiet von Delmenhorst) ergeben.

Zur B 212n und einer vom Bund geforderten Ortsumgehung von Delmenhorst im Zuge der B213 über das Gebiet der Gemeinde Ganderkesee hatten die betroffenen Kommunen Delmenhorst, Ganderkesee, Landkreis Wesermarsch und Bremen konträre Positionen bezogen. Einerseits werden eine zügige Planung und ein schneller Bau gefordert. Andererseits wird eine andere Trassierung für die B 212n gefordert und eine Ortsumgehung von Delmenhorst abgelehnt.




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Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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