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Manipulierte Diesel-Fahrzeuge dürfen als Neufahrzeuge vorläufig nicht mehr zugelassen werden

Lies: „Vorgänge werden konsequent abgearbeitet“


Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat rechtliche Konsequenzen aus den Vorgängen um die Manipulationen bei Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns gezogen. Betroffen sind konkret die Autos mit den in der Anlage aufgeführten Typgengenehmigungsnummern, die mit dem Motortyp EA 189 ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge stimmen hinsichtlich ihres Abgasnachweises nicht mit der gültigen Typgenehmigung überein. Niedersachsen wird daher seine Zulassungsbehörden mit sofortiger Wirkung anweisen, bestimmte Fahrzeuge von VW und Seat als Neufahrzeuge nicht mehrzuzulassen.

Hintergrund: Das KBA hat die erteilten Typgenehmigungen für die Volkswagen AG nachträglich und rückwirkend mit Nebenbestimmungen versehen, um die Einhaltung der gesetzlichen Abgasvorschriften zu gewährleisten. Die Rechtsfolgen dieser Bescheide sind von den Ländern umzusetzen

Eine Zulassung dieser Fahrzeuge (als Neufahrzeug) kann erst erfolgen, wenn ein Nachweis über die entsprechende Um- oder Nachrüstung erbracht wird. Dieses gilt auch für Neufahrzeuge, für die über eine technische Änderung oder als Reimport ein Einzelgenehmigungsverfahren beantragt wird.

Der Zulassungsstopp gilt ausdrücklich nur für Neufahrzeuge, die bisher nicht zugelassen waren. Nicht betroffen sind alle bereits zugelassenen Kfz. Diese werden im Rahmen einer Rückrufaktion nach einem vom KBA vorgegeben Zeitplan umgerüstet.

Bei den betroffenen Fahrzeugen dürfte es sich im Wesentlichen um Fahrzeuge nach der sog. Euro 5-Norm handeln, die nach dem geltenden Recht grundsätzlich ohnehin nur noch nach gesonderter Prüfung zulassungsfähig sind. Über die Anzahl der noch im Markt befindlichen, von dieser Regelung betroffenen Fahrzeuge, liegen keine Informationen vor. Es dürfte sich größtenteils um EU-Reimporte handeln.

Niedersachsens Wirtschaftsminister und VW-Aufsichtsrat Olaf Lies wertet die Weisung „als weiteren Beleg dafür, dass die Vorgänge rund um die Manipulationen konsequent abgearbeitet werden“.


 

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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