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Mehr Sicherheit vor Schulen und Kitas – Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen kommt

Lies: „Klare Positionierung von Niedersachsen hat sich ausgezahlt“


Erfreut hat sich heute Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies über den Beschluss des Bundeskabinetts gezeigt, die Straßenverkehrsordnung dahin gehend zu ändern, dass künftig Tempo-30-Zonen vor Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen auch an Hauptverkehrsstraßen leichter eingerichtet werden können.

Verkehrsminister Lies: „Damit ist der Bund unserer Initiative gefolgt. Dank unseres Vorstoßes kann nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen auch an Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt oder nicht. Mit der Änderung stärken wir die Verkehrssicherheit von Kindern und älteren Menschen im Straßenverkehr. Gerade kleine Kinder können Gefahren im Straßenverkehr noch nicht richtig einschätzen. Und leider stellen sich nicht alle Autofahrer von alleine auf die besondere Situation vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen ein. Die neue Regelung leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit. Unsere klare Positionierung hat sich einmal mehr ausgezahlt. Ich freue mich, dass der Bund unserem Vorstoß gefolgt ist.“

Künftig sollen Länder und Kommunen auch ohne Nachweis eines Unfallschwerpunktes Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen in "sensiblen Bereichen mit besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern" einführen können. Damit sind vor allem Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern gemeint. Dafür ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich. Der Änderung muss noch im Bundesrat zugestimmt werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
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