Minister Lies fordert technologisch zukunftssicheren Breitbandausbau
„Weichen für Gigabitgesellschaft stellen“
Lies, der auch Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist, sagte: „Wir dürfen den Wettbewerb nicht beschränken, nur um kurzfristig ambitionierte Ausbauziele bis 2018 zu erreichen. Wir müssen jetzt die richtigen Weichen für die Gigabitgesellschaft stellen. Die Datenmengen werden immer größer, damit wachsen auch die Ansprüche. Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 MBit/s werden in naher Zukunft nicht mehr ausreichend sein.“
Hintergrund: Während die BNetzA der Deutschen Telekom unter bestimmten Bedingungen die exklusive Erschließung des Nahbereichs bei Verwendung der Vectoring-Technologie genehmigen will, um bis 2018 eine weitgehende Versorgung mit schnellem Internet sicherzustellen, sehen die Wettbewerber durch einen solchen Ausbau den Wettbewerb behindert. Ein flächendeckender Glasfaserausbau Fiber to the Home (FttH) in Deutschland erfordert Investitionen in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro.Rund drei Viertel der deutschen Bevölkerung leben in Ballungsgebieten, wo der deutsche Breitbandmarkt eine hohe Wettbewerbsintensität aufweist und ein marktgetriebener Ausbau von Gigabitnetzen zu erwarten ist. Auch im ländlichen Raum gibt es vorhandene positive Marktaktivitäten mit einer systematischen Nutzung von Kosteneinsparmöglichkeiten. In manchen Gebieten findet jedoch kein Netzaufbau statt, weil er sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
„Hier stellt sich schon die Frage wie in den Ballungsräumen marktgetrieben in den nächsten zehn Jahren ein Glasfaserausbau erfolgen soll, wenn jetzt ausschließlich auf die Vectoring-Technologie gesetzt wird“, sagte Lies. „Es bleibt zu hoffen, dass die vertiefte Prüfung der Kommission in einem so genannten serious-doubts-Prüfungsverfahren zu einem Ergebnis führt, das den Bedenken, die auch der Beirat der Bundesnetzagentur formuliert hat, Rechnung trägt. Ein Monopolrecht und damit die Bevorzugung für das Vectoring darf es nicht geben.“
Die Europäische Kommission hatte am 10. Mai angekündigt, den Vectoring-Beschluss der BNetzA zu überprüfen, da erhebliche Zweifel bestehen, ob der Beschluss mit dem EU-Recht vereinbar sei und ob der Wettbewerb in unzulässiger Weise beschränkt werde. Die Kommission hat jetzt drei Monate Zeit für eine Prüfung, so lange kann die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht umgesetzt werden.
Minister Olaf Lies: „Aus meiner Sicht muss die Zeit jetzt genutzt werden, um zu ausgewogenen wettbewerblichen Lösungen zu kommen. Dabei erwarte ich, dass auch großflächige Investitionszugsagen von Wettbewerbern in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Zudem muss in Bezug auf den als Ersatzzugang vorgesehenen virtuell entbündelten Teilnehmeranschluss (“VULA”) schnell Klarheit geschaffen werden. Das Produkt muss mit der Qualität einer entbündelten Teilnehmeranschlussleitung im hohen Maße vergleichbar sein und muss für die Nachfrager bei Inkrafttreten der Entscheidung auch tatsächlich verfügbar sein, wie dies schon der Beirat bei der Bundesnetzagentur gefordert hatte.“
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erstellt am:
24.05.2016
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