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Subventioniert die rot-grüne Landesregierung die Erdöl- und Gaskonzerne?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 22.01.2015 - TOP 26.

Antwort von Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Horst Kortlang, Hillgriet Eilers, Christian Grascha, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP).


Die Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Gabriela König, Horst Kortlang, Hillgriet Eilers, Christian Grascha, Jörg Bode und Jan-Christoph Oetjen (FDP) hatten gefragt:


Subventioniert die rot-grüne Landesregierung die Erdöl- und Gaskonzerne?

Das rot-grüne Kabinett hat auf Anregung des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Dezember 2014 die Senkung der Förderabgabe auf Erdöl und eine Rückführung der Abgabe auf Naturgas von 37 auf 30 Prozentbeschlossen. Schwefel bleibt, unter Mitwirkung von Minister Stefan Wenzel (Bündnis90/Die Grünen), sogar ganz von der Förderabgabe befreit. Begründet wird die Abgabenreduzierung für die heimische Erdöl- und Erdgasindustrie mit einem Preisverfall beim internationalen Rohölpreis. Die rot-grüne Landesregierung rechnet infolge des Preisverfalls mit Auswirkungen, sowohl auf die Versorgungssicherheit als auch auf die optimale Nutzung der heimischen Energieressourcen.

Im Jahr 2011 war von Minister Stefan Wenzel, seinerzeit Fraktionsvorsitzender von Bündnis90/Die Grünen, Folgendes zu vernehmen: „Mit der Subventionierung der Energiekonzerne durch den Verzicht auf die Förderabgabe, wenn Erkundungsbohrungen erfolglos bleiben oder wenn Schiefergas gefördert wird, betreibt die Landesregierung eine Politik, die weder Arbeitsplätze sichert oder schafft noch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes voranbringt. Sie ist deshalb umgehend zurückzunehmen.“ Er forderte die damalige Landesregierung auf, die „Subventionierung der Energiekonzerne durch Senkung der Förderabgabe (…) unverzüglich zu beenden“.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welches Verhältnis hat die rot-grüne Landesregierung zu den in Niedersachsen tätigen Energiekonzernen, die zur Abführung der Feldes- und Förderabgabe in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro herangezogen werden?

  2. Stellt die Reduzierung der Förderabgabe für Öl- und Gasunternehmen unter einer rot-grünen Landesregierung keine Subventionierung der Energiekonzerne dar?

  3. Hat es in diesem Zusammenhang weiter Änderungen an der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe gegeben?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der Bundesgesetzgeber hat im Bundesberggesetz (BBergG) für die Gewinnung heimischer Bodenschätze einen Abgabesatz von grundsätzlich 10 % des Marktwertes festgelegt. Gemäß § 32 Abs. 2 BBergG können die Länder in einer Rechtsverordnung für einen bestimmten Zeitraum einen abweichenden, d.h. höheren oder niedrigeren Förderabgabesatz als 10 % festsetzen (Spanne von 0 bis 40 %). Solche abweichenden Regelungen sind jedoch nur bei Vorliegen bestimmter, abschließend im Gesetz definierter Kriterien zulässig, u. a.:

- Anpassung an die bei Inkrafttreten des BBergG geltenden Regelungen,

- Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts,

- Abwehr einer Gefährdung der Wettbewerbslage der gewinnenden Unternehmen,

- Sicherung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen,

- Verbesserung der Ausnutzung von Lagerstätten,

- Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange.

Entsprechend der vorgenannten Kriterien hat die Landesregierung im Dezember 2014 u.a. über die Neufestsetzung der Abgabesätze für das in Niedersachsen gewonnene Erdöl und Erdgas entschieden. Diese Entscheidung berücksichtigt insbesondere den seit Juli 2014 festzustellenden Verfall der internationalen Rohölpreise, die inzwischen bei knapp unter 50 US-Dollar pro Barrel liegen und damit rund 50 % unter dem Durchschnittspreis des Jahres 2014. Mit einem Verzug von mehreren Monaten bestimmt dieser Wert teilweise auch den Wert des in Niedersachsen gewonnenen Erdgases. Trotz Reduzierung der Abgabesätze um 7 Prozentpunkte beim Erdgas und um 1 Prozentpunkt beim Erdöl liegen die Abgabesätze mit 30 bzw. 18 % dennoch deutlich über dem vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Regelabgabesatz von 10 %.

Schwefel fällt als Nebenprodukt bei der Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas an und ist seit 1992 von der Förderabgabe befreit. Hintergrund für die Befreiung war die schlechte Erlössituation auf dem Schwefelmarkt, die sich seither nicht nachhaltig verbessert hat.

Die in der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und die Förderabgabe (NFördAVO) zeitweise geregelten Begünstigungstatbestände für Explorationsbohrungen sowie die Erdgasförderung aus dem Muttergestein (z.B. Schiefergas) wurden (nach Ablauf der jeweiligen Befristung) gestrichen. Die Landesregierung hat im Dezember 2014 ferner entschieden, die Begünstigungsregelung für die Anwendung sogenannter Tertiärmaßnahmen bei der Erdölförderung um zwei Jahre bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Ziel dieser Begünstigungsregelung ist es, Investitionsanreize am Wirtschaftsstandort Niedersachsen zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die Erdölförderung unter zunehmend schwierigen geologischen Bedingungen zu ermöglichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die Landesregierung bekennt sich zu der heimischen Erdöl- und Erdgasförderung. Diese leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze in strukturschwachen Regionen. Darüber hinaus tragen die Unternehmen mit Steuern und Abgaben zur Verbesserung der Finanzsituation von Gemeinden und dem Land bei.

Zu 2.:

Ja.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3.:

Neben verschiedenen redaktionellen Änderungen wurden mit der Verordnung zur Änderung der NFördAVO die bereits seit vielen Jahren bestehende Begünstigungsregelung für Tertiärmaßnahmen bei der Erdölförderung um zwei Jahre bis zum 31.12.2017 sowie die Befreiung des Bodenschatzes Schwefel von der Förderabgabe bis zum 31.12.2015 verlängert.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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