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Erdgasgewinnung in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011 - TOP 31. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die dringliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE)


Der Abgeordnete Stefan Wenzel (GRÜNE) hatte gefragt:

Am 26. Juni 2010 wurde die Landesregierung in der Drs. 16/2679 gefragt, welche Unternehmen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Genehmigung zur Durchführung von Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas beantragt haben und wo diese Bohrungen stattfinden sollen. Ferner wurde gefragt, wo in Niedersachsen bereits die Durchführung von Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas genehmigt bzw. abgelehnt wurde und ob in Niedersachsen schon Probebohrungen stattgefunden haben. In der Antwort verweist die Landesregierung auf sechs Bohrungen. Mittlerweile ist aber deutlich geworden, dass es in Niedersachsen bereits mindestens 160 Frac-Bohrungen an 90 Orten gab.

ExxonMobil erklärte Ende des letzten Jahres, dass es in Niedersachsen keinen Fall gebe, in dem der Einsatz der Frac-Technologie zu einer Grundwasserbeeinträchtigung geführt habe. Zwischenzeitig ist jedoch bekannt geworden, dass es im Gasfeld Söhlingen eine Verschmutzung des Grundwassers, des Bodens und offenbar auch der Luft mit u. a. Benzol und Quecksilber gegeben hat. Dabei handelt es sich um Lagerstättenwasser aus gefracten Bohrungen. Eine gezielte Analyse auf giftige Frac-Flüssigkeiten ist jedoch unterblieben. Auch in Hengstlage sind Leitungen undicht geworden und haben das Umfeld verseucht.

Unklar ist, wie und wo das Lagerstättenwasser entsorgt wird. Unklar ist auch, wo die giftigen Frac-Flüssigkeiten bleiben, die tonnenweise mit extrem hohen Drücken in den Untergrund gepresst werden. Zudem sind die Abwässer und Schlämme aus der Gasförderung mit radioaktiven Stoffen belastet. Der WDR berichtete im Jahr 2009 von einer Belastung, die laut einem Papier von Exxon das 700- bis 3 000-fache der natürlichen Radioaktivität ausmachen kann.

Bis heute bestreitet das Umweltministerium, dass das LBEG die Fachaufsicht rechtzeitig und vollständig über Sonderbetriebspläne und radioaktive Laugen Im Bergwerk Asse II informiert hat. Organisatorische Konsequenzen hat die Landesregierung offenbar nicht vollzogen. Nach eigenen Angaben wussten die zuständigen Ministerien weder wie hoch die Zahl der Frac-Bohrungen war noch dass es Unfälle mit Grundwasser- und Bodenverunreinigungen gab.

Alle Genehmigungen wurden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit vollzogen. Umweltverträglichkeitsprüfungen gab es nicht, weil hier eine bergrechtliche Ausnahmeverordnung gilt. Problematisch scheint auch die Doppelrolle des LBEG, das sich als „moderner Dienstleister“ und „Berater“ von Rohstoff- und Energiewirtschaft sieht und zugleich die Funktion der Bergaufsicht wahrnimmt. Minister Bode weist alle Verantwortung von sich und sagt: „Außerdem bin ich ja erst seit anderthalb Jahren Minister“ (NDR, 3. März 2011).

Ich frage die Landesregierung:

  1. Seit wann hatten Wirtschafts- und Umweltministerium als Dienst- und Fachaufsicht Kenntnis von den Grundwasser- und Bodenbelastungen im Gasfeld Söhlingen?
  2. Wie kam es zur Falschinformation des Landtages in der Drs. 16/2679?
  3. Wo werden rücklaufende Frac-Flüssigkeiten, Lagerstättenwässer und radioaktive Abwässer und Schlämme aus der Förderung von konventionellem und schmutzigem Gas abgelagert, beseitigt bzw. entsorgt?

Rede von Herrn Minister Bode zu der Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen

In Niedersachsen wird seit über 150 Jahren Erdöl und seit über 50 Jahren Erdgas gefördert. In diesem Zeitraum hat sich dieser Industriezweig zu einem Garanten der heimischen Energieversorgung, einem wichtigen Arbeitgeber und nicht zuletzt einem verlässlichen Partner entwickelt. Dass die Gewinnung dieser Bodenschätze nicht völlig ohne Risiken ist, ist selbstredend. Leckagen an Transportleitungen, die aufgrund von Materialversagen entstehen oder von Dritten verursacht werden, sind hierfür ein eindeutiges Indiz. Wichtig ist, dass solche Risiken minimiert werden. Im Fall von solchen Vorkommnissen wie in Söhlingen ist daher, nach der ordnungsgemäßen Beseitigung der entstandenen Verunreinigungen, eine systematische Analyse der Schäden notwendig, um eine Wiederholung dieser Schadensereignisse auszuschließen. Bei den Ihnen bekannten Vorfällen an Transportleitungen im Erdgasfeld Söhlingen ist all dies bereits weitestgehend passiert. Der Unternehmer hat die Verunreinigungen in Abstimmung mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie dem zuständigen Landkreis ordnungsgemäß und unter Beteiligung unabhängiger Sachverständiger beseitigt. Es wurde die Schadensursache analysiert und ermittelt - was in diesem Fall nicht einfach war. Und es wurden letztendlich Maßnahmen getroffen, um eine Wiederholung derartiger Vorfälle auszuschließen. Es fehlte allerdings eine umfassende Betrachtung, die über die Grenzen des Erdgasfeldes Söhlingen hinausging. Dies hat das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie erkannt und abgestellt. Ebenfalls – und dies ist zu Recht kritikwürdig – verlief die Kommunikation zu der Schadensursache nicht optimal.

Die Untersuchungen zu den Vorkommnissen in Söhlingen haben gezeigt, dass die Rohrleitungsschäden in keinerlei Zusammenhang zu der Anwendung der Frac-Technologie stehen. Dies ergibt sich einerseits aus den zeitlichen Abläufen zwischen der Durchführung der Fracarbeiten rund 11 Jahre vor dem Schadensereignis, dem Zeitpunkt des Einbaus des ungeeigneten Kunststoffrohres und dem tatsächlichen Eintritt des Schadens. Weiterhin haben Untersuchungen zu vergleichbaren Vorkommnissen im Erdgasfeld Hengstlage ein identisches Schadensbild offenbart, ohne dass dort gefracte Bohrungen vorhanden sind. Hinsichtlich der Auswirkungen der Verunreinigungen wissen wir, dass im Umfeld der Schadensstellen keine Beeinträchtigung von Grundwasser-entnahmestellen festgestellt wurde. Und wir wissen letztendlich, dass im Jahr 2007, also dem Jahr in dem der Schaden in Söhlingen festgestellt wurde, sich in Niedersachsen insgesamt 282 Unfälle beim Umgang mit und der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen ereignet haben. Besonders hervorheben möchte ich, dass sich im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie die Zahl der meldepflichtigen Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen im Zeitraum von 2000 bis 2009 von 43 auf vier verringert hat.

Seit nunmehr über 60 Jahren wird bei der weltweiten Erdgasgewinnung eine Technologie eingesetzt, deren Risikopotenzial in der jüngsten Zeit Gegenstand von öffentlichen Debatten sind. Diese so genannte Frac-Technologie, bei der künstliche Risse in tiefen Gesteinschichten erzeugt werden, zielt auf die Erhöhung der Durchlässigkeit von potenziellen Kohlenwasserstofflagerstätten. Auslöser für die öffentlichen Debatten sind Berichte aus den USA, in denen Umweltschäden und hier insbesondere die Verunreinigung von Grundwasser thematisiert werden. Auch in Niedersachsen wird diese Technologie und zwar seit rund 30 Jahren eingesetzt. Dabei wurden über 90 Bohrungen hydraulisch behandelt – oder anders gesagt – gefract. Im Gegensatz zu den Erfahrungen aus den USA mit mehreren Zehntausend gefracten Bohrungen, konnte in Niedersachsen bis heute keine Beeinträchtigung des Grundwassers festgestellt werden, die auf die Anwendung dieser Technologie zurückzuführen ist. Dennoch besteht seitens der Landesregierung ein großes Interesse an den Vorkommnissen in den USA sowie deren Ursache. Aus diesem Grund reisen Vertreter des LBEG in die USA, um in Gesprächen mit der dortigen Environmental Protection Agency sowie anderen Behörden und Unternehmen den bisherigen Kenntnisstand zu vertiefen. Gegenstand dieser Gespräche sollen auch die Berichte zu brennendem Trinkwasser sein. Die hierzu veröffentlichten Deutungen verweisen einerseits auf oberflächenahes, durch natürlichen Zersetzungsprozess (z.B. Torf) entstandenes Erdgas und anderseits auf Undichtigkeiten an den zur Sicherung von Tiefbohrungen im Bohrloch eingebauten Stahlrohren hin.

Wenn an dieser Stelle der Landesregierung eine Falschunterrichtung des Landtages über die in Niedersachsen durchgeführten Bohrungen zur Suche nach unkonventionellen Erdgasvorkommen vorgeworfen wird, weise ich diese zurück. Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Drs. 16/2679 vom 16. Juni 2010 enthält u.a. die Frage nach den Unternehmen, die beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eine Genehmigung zur Durchführung von Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas beantragt haben, und wo diese Bohrungen stattfinden sollen. Gegenstand der Anfrage war also nicht die Anwendung der Frac-Technologie in Niedersachsen, denn nicht jede Bohrung im unkonventionellen Erdgas muss gefract werden. Weiterhin ist in der Anfrage der Begriff der Probebohrung, für den es auch keine Legaldefinition gibt, nicht näher erläutert. Daher hat die Landesregierung in ihrer Antwort den in der deutschen Klassifikation von Erdöl- und Erdgasbohrungen definierten Begriff der Aufschlussbohrungen verwendet und zutreffend die zum damaligen Zeitpunkt bekannten sechs Aufschluss-bohrungen benannt. Dies wurde auch in den zugehörigen Vorbemerkungen entsprechend erläutert. Die in der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel und Elke Twesten (GRÜNE) Drs. 16/3225 vom 12. Januar 2011 von der Landesregierung benannten über 160 hydraulischen Behandlungen an rund 90 Bohrungen erfassen dahingegen andere Bohrungsklassen in anderen Lagerstättentypen und die Anwendung der Frac-Technologie. Lassen Sie mich an dieser Stelle gleich anmerken, dass eine vergleichbare Interpretation der Fragestellung durch die Landesregierung auch bei der hier behandelten Dringlichen Anfrage erforderlich war, da der verwendete Begriff des „schmutzigen Gases“ der Landesregierung nicht bekannt ist. Daher benennt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Dringliche Anfrage den Verbleib der in der niedersächsischen Erdgasförderindustrie anfallenden Flüssigkeiten, Wässer und Rückstände.

Zu Ihren Fragen:

Zu 1.:
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr haben Anfang Januar 2011 Kenntnis über die Grundwasser- und Bodenbelastungen im Erdgasfeld Söhlingen erhalten.

Zu 2.:
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE) Drs. 16/2679 vom 16. Juni 2010 wurde auf der Grundlage der zur Beantwortung erforderlichen Interpretation der Fragestellung sowie der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen wahrheitsgemäß beantwortet. Eine Falschunterrichtung des Landtages liegt nicht vor.

Zu 3.:
Die geförderten Frac-Flüssigkeiten und Lagerstättenwässer werden in Einpress- oder Versenkbohrungen (Einpressbohrung: Flüssigkeit wird bei sekundären oder tertiären Fördermaßnahmen verwendet (= Verpumpung in den Randbereich der Lagerstätte zur Druckerhöhung oder beim Fluten der Lagerstätte mit Dampf), Versenkbohrung: zur sonstigen Einleitung vorgesehene Bohrungen) entsorgt. Abwässer, die der Strahlenschutzverordnung unterliegen und somit einer Überwachung hinsichtlich der Radioaktivität bedürfen, kommen in der Erdöl- und Erdgasindustrie in Niedersachsen nicht vor.

Die Entsorgung von radioaktiven Rückständen aus der Gewinnung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas erfolgt nach entsprechender Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne. Soweit es sich um entlassungsfähige Rückstände handelt, ist zusätzlich eine Entlassungsverfügung des LBEG gemäß § 98 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung erforderlich (1). Diese Rückstände werden durch die im Folgenden aufgeführten Unternehmen entsorgt:

Entsorgungsland

Firma

Hamburg

Abfall-Verwertungs-Gesellschaft mbH (AVG)

Borsigstraße 2

22113 Hamburg

Hessen

HIM GmbH

Waldstraße

64584 Biebesheim

Nordrhein-Westfalen

Siempelkamp Nukleartechnik GmbH

Siempelkampstraße 45

47803 Krefeld

Nordrhein-Westfalen

Remondis/TRV Wesseling

TRV Thermische Rückstandsverwertung GmbH & Co.KG

Rodenkirchener Straße

50389 Wesseling

Sachsen

GMR Gesellschaft für Metallrecycling mbH

Naumburger Straße

04229 Leipzig

Sachsen

Industrieabfalldeponie Wetro

P-D Industries GmbH

Wetro.Siedlung 13-22

02699 Puschwitz

Sachsen-Anhalt

Kali und Salz Beteiligungs AG

Untertagedeponie (UTD) Zielitz

Farsleber Str. 1

39326 Zielitz

Schleswig-Holstein

Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen

Holstenbrücke 8-10

24103 Kiel

Schleswig-Holstein

SAVA Sonderabfallverbrennungsanlagen GmbH

Ostertweute 1

25541 Brunsbüttel

Die bislang bei einem Unternehmen der Erdöl- und Erdgasbranche angefallenen Rückstände, deren Entlassung aus der strahlenschutzrechtlichen Überwachung nicht möglich war (2), wurden im Rahmen eines Betriebsplanes angezeigt. Entsprechend der Betriebsplanzulassung erfolgte die Abgabe an eine zugelassene Fachfirma zwecks Konditionierung und Weitergabe an die Landessammelstelle.

(1) Diese Abfälle werden aufgrund der geringeren Belastung aus der Strahlenschutzüberwachung entlassen, sind damit rein rechtlich keine radioaktiven Abfällen mehr und werden an die genannten Entsorger übergeben

(2) Diese Abfälle sind so hoch belastet, dass eine Entlassung aus der Strahlenschutzüberwachung nicht möglich ist. Diese Abfälle bleiben somit radioaktive Abfälle und sind der Landesammelstelle zuzuleiten.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2011

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