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Planfeststellungsbeschluss Flughafenausbau Braunschweig-Wolfsburg

Hirche: Kompetenz des Forschungsflughafens Braunschweig weiter gestärkt


Hannover. Die rechtliche Grundlage für den Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig steht: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat am [heutigen] Montag den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Walter Hirche: "Der Forschungsflughafen verfügt über eine außerordentliche Konzentration von industrieller, wissenschaftlicher und behördlicher Kompetenz in den Bereichen Luftsicherheit sowie Sicherheit im bodengebundenen Verkehr. Der jetzt erlassene Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau ist ein bedeutender Meilenstein zur Stärkung dieser einzigartigen Kompetenz."

Mit dem Beschluss erhält die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH die baurechtliche Erlaubnis für die Verlängerung der Start- und Landebahn um rund 600 Meter in östlicher Richtung auf 2.300 Meter. Die Erlaubnis schließt Rollbahnen, sonstige Flugbetriebsflächen und Anlagen der technischen Ausrüstung sowie den Neubau der östlichen Flughafenumfahrung (Grasseler Straße) ein.

In einem umfangreichen Verfahren hatte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr seit Juni 2005 den Antrag der Flughafen-GmbH geprüft. Diese hatte dargelegt, dass nur mit einer Verlängerung der Start- und Landebahn den Anforderungen des Forschungsbetriebes der am Flughafen angesiedelten Einrichtungen Rechnung getragen werden könne. Insbesondere der sinnvolle Einsatz eines Airbus A 320-200 als Nachfolgemodell des derzeitigen DLR-Versuchsflugzeugs ATTAS sei nur auf diese Weise möglich.

Weiterhin sei der Ausbau zur Abwicklung des Werks- und Anforderungsverkehrs der Unternehmen und Behörden der Luft- und Verkehrstechnik notwendig.

Bei der Abwägung der Interessen hat die Landesbehörde rund 800 Stellungnahmen und Einwendungen einbezogen. Die Auswirkungen auf ein neu ausgewiesenes Vogelschutzgebiet wurden in einer ergänzenden Anhörung im September 2006 sowie durch eine Prüfung der Umweltverträglichkeit untersucht und sind in die Gesamtabwägung eingeflossen.

Mit der Planfeststellung verpflichtete die Landesbehörde die Antragstellerin zu umfangreichen Kompensationsmaßnahmen. So müssen als Ersatz für das zu rodende Areal auf einer Fläche von rund 160 Hektar Aufforstungen vorgenommen werden. Weitere 45 Hektar sind für die Entwicklung von Alt- und Totholzbäumen zur Sicherung des Lebensraums für gefährdete Spechtarten und den Rotmilan vorgesehen. Für den Flughafenausbau müssen insgesamt rund 33 Hektar Wald gerodet werden, auf weiteren 37 Hektar werden die Stämme zur Sicherstellung der Hindernisfreiheit gekürzt oder durch kurzwüchsigere Bäume ersetzt.

Darüber hinaus muss die Flughafen-GmbH dort, wo die maßgeblichen Lärm-Richtwerte überschritten werden, die Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen übernehmen. Weitergehende Anordnungen zum Lärmschutz behält sich die Landesbehörde gegebenenfalls vor.

Der Planfestsstellungsbeschluss ist im Internet auf den Seiten der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter der Adresse www.strassenbau.niedersachsen.de einsehbar und liegt in den betroffenen Gemeinden (Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg, Gemeinde Lehre, Gemeinde Cremlingen, Samtgemeinde Papenteich) für zwei Wochen zur Einsichtnahme aus. Ort und Zeitraum der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht.

Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben werden.

Kontakt:
Christian Haegele
(0511) 120-5427

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Weitere Informationen

Der vollständige Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg steht auf den Internetseiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Download zur Verfügung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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