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Umfahrung des Forschungsflughafens in Braunschweig

Der Abgeordnete Klaus-Peter Bachmann (SPD) hatte gefragt:

Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg wurde bereits im November 2010 die „Grasseler Straße“ in Braunschweig dem Verkehr entzogen. Für die Bürgerinnen und Bürger der an den Flughafen angrenzenden Braunschweiger Stadtteile, aber auch für die Verbindung in die Gemeinden des angrenzenden Landkreises Gifhorn ergeben sich seitdem entsprechende Beeinträchtigungen und als unzumutbar empfundene Umleitungsstrecken.

Stadtverwaltung und Rat der Stadt Braunschweig favorisieren eine Ostumfahrung der verlängerten Start- bzw. Landebahn.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Urteil zum Flughafenausbau festgelegt, dass die Ostumfahrung nur realisierbar ist, wenn alle anderen Alternativen nicht zumutbar sind. Aus diesem Grunde wurde diesbezüglich ein Gutachten in Auftrag gegeben, das vom Braunschweiger Oberbürgermeister Dr. Hoffmann bereits im Juni 2010 - also vor mehr als einem Jahr - in einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine konkreten Informationen mehr. Weder von der Flughafengesellschaft noch von der Stadt Braunschweig noch von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr werden den Bürgerinnen und Bürgern derzeit verbindliche Antworten auf die Frage gegeben, wie und wann es mit der Thematik Ostumfahrung weitergeht.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie weit ist die Planfeststellung, oder befindet sie sich immer noch im Fehlerbehebungsverfahren?
  2. Liegt das erstellte Gutachten der Landesbehörde bereits vor?
  3. Wenn ja, wann werden die notwendigen Gespräche mit der Flughafengesellschaft terminiert?
  4. Werden die betroffenen bzw. interessierten Bürgerinnen und Bürger in nächster Zeit informiert, oder sind sie auf Zeitungsrecherchen angewiesen?
  5. Ist die Ostumfahrung eventuell aus naturschutzrechtlichen Gründen nunmehr doch nicht realisierbar?
  6. Soll der derzeitige Bearbeitungs- bzw. Planungsstand vor der Kommunalwahl am 11. September 2011 nicht mehr öffentlich werden?
  7. Wann ist in diesem Zusammenhang mit dem Abschluss des Verfahrens zu rechnen?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 17.10.2011 wie folgt:

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.01.07 wurde die Rechtsgrundlage zum Ausbau des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg geschaffen. Das OVG Lüneburg wies im Mai 2009 die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig im Wesentlichen zurück. Damit wurde die Verlängerung der Start- und Landebahn um 600m nach Osten vollziehbar.

Hinsichtlich einer neu zu bauenden Verbindungsstraße zwischen Grasseler Straße und Tiefe Straße (sog. „östliche Umfahrung“) wurde der Planfeststellungsbeschluss wegen unzulänglich durchgeführter Abweichungsprüfung nach § 34c Abs.3 NNatG (jetzt: § 34 Abs.3 BNatSchG) als abtrennbarer Planungsteil für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Nach Auffassung des Gerichts wurden Alternativen zur östlichen Umfahrung nicht hinreichend untersucht. Über den Antrag auf Feststellung der Pläne für eine östliche Umfahrung hat die Planfeststellungsbehörde auf der Basis ergänzender Unterlagen (erneut) zu entscheiden (Fehlerbehebungsverfahren).

Die Vorhabensträgerin (Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH) legte im Oktober 2010 der Planfeststellungsbehörde (NLStBV) ergänzende Unterlagen vor. Die NLStBV teilte der Vorhabensträgerin mit Schreiben vom 26.01.2011 mit, dass die östliche Umfahrung wegen zumutbarer Alternativen nicht genehmigungsfähig sei und bat um Änderung des Antrags. Dies geschah bisher nicht.

Der nördliche Verlauf der Landesstraße 293 bis zum OT Bevenrode soll zur Kreisstraße abgestuft werden. Eine entsprechende Umstufungsvereinbarung wurde der Stadt Braunschweig mit Schreiben der NLStBV vom 16.02.2011 vorgelegt. Am 01.06.2011 wurde die L 293 im Ausbaubereich des Flughafens bereits rechtskräftig eingezogen. Die NLStBV selbst hat keine Planungsabsichten, da sie nicht Vorhabensträgerin ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu 2. und 3.:
Die Vorhabensträgerin hat der Planfeststellungsbehörde Unterlagen zur Beurteilung der östlichen Umfahrung und der in Betracht kommenden Alternativen vorgelegt. Ob hierin das vom Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig vorgestellte Gutachten Eingang gefunden hat, kann seitens der Landesregierung nicht beurteilt werden. Sie war in die Bürgerversammlung nicht eingebunden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 4. und 6:
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung findet im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens statt. Die Absichten der Vorhabensträgerin bzw. der Stadt Braunschweig zu diesem Thema sind der NLStBV nicht bekannt.

Zu 5.:
Aus Gründen der Objektivität und Neutralität der Planfeststellungsbehörde kann hierzu im jetzigen Verfahrensstadium keine abschließende Aussage getroffen werden.

Zu 7.:
Der Abschluss des Fehlerbehebungsverfahrens ist derzeit nicht absehbar.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2011

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