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Gefährdet Fracking Trinkwasser?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 10.05.2012 - TOP 22. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Karin Stief-Kreihe und Brigitte Somfleth (SPD)


Die Abgeordneten Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Karin Stief-Kreihe und Brigitte Somfleth (SPD) hatten gefragt:

Die taz vom 13. April 2012 berichtet mit der Überschrift „Fracking gefährdet Trinkwasser“ zum Vorhaben des Konzerns RWE Dea, seine Frackingabwässer zu verpressen. Die Kritik richtet sich gegen den Ort der Verpressung, der nach Angaben der taz mitten im Wasserschutzgebiet Panzenberg liegt. Es wird befürchtet, dass die zur Verpressung anstehenden Frackwässer, in denen giftige Chemikalien enthalten sind (z. B. Benzol), die Trinkwasservorkommen beeinträchtigen könnten. Ein Viertel des Bremer Trinkwassers wird aus diesem Schutzgebiet gewonnen. Über das Vorhaben der RWE Dea liegen dem Land Bremen laut taz offenbar keinerlei Informationen vor, sodass der Bremer Umweltsenator die niedersächsische Genehmigungsbehörde, das Landesbergamt (LBEG), zu einem Gespräch eingeladen hat, um Fragen zum Sachstand und zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu klären.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Was genau ist im Wasserschutzgebiet seitens des Vorhabensträgers RWE Dea geplant, bzw. was wurde in Niedersachsen beantragt oder schon genehmigt?
  2. Welche Genehmigungen in Trinkwasserschutzgebieten sind seit 2010 in der Region Bremen/Niedersachsen wann genau von wem beantragt und wann vom LBEG genehmigt worden?
  3. Inwieweit muss heute schon neben dem Bergrecht auch die Schutzgebietsverordnung bei Anträgen zum Fracken in Trinkwasserschutzgebieten Anwendung finden, sodass Fracken hier entweder nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, mit welchen Auflagen wird/wurde bisher in diesen Gebieten für die Sicherung des Grundwassers Sorge getragen?
Wirtschaftssminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Wasserschutzgebiete werden in Niedersachsen von den unteren Wasserbehörden festgelegt und mit einer entsprechenden Schutzgebietsverordnung rechtlich gesichert. In der Schutzgebietsverordnung sind erlaubte und verbotene Tätigkeiten sowie die Möglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften aufgeführt, wobei die Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmen bei den zuständigen Wasserbehörden liegt. Dies gilt auch für bergbauliche Vorhaben, sodass die bergbaulichen Belange von der Bergbehörde und die wasserrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Wasserschutzgebieten durch die Wasserbehörde geprüft werden.

In dem Wasserschutzgebiet „Panzenberg“ liegen die Bohrung Völkersen H1, die dem Versenken von Lagerstättenwasser dient, sowie mehrere Erdgasförderbohrungen der RWE-Dea AG. Für diese Bohrungen hat die zuständige untere Wasserbehörde die erforderlichen Ausnahmen von der Wasserschutzgebietsverordnung erteilt.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung der Versenkbohrung Völkersen H1 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Beteiligung von Behörden der Freien Hansestadt Bremen nicht für erforderlich erachtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das LBEG hat im Wasserschutzgebiet „Panzenberg“ der RWE-Dea AG für folgende Vorhaben die erforderlichen Genehmigungen erteilt:

Tiefbohrungen:

  • Völkersen H1,
  • Völkersen Z4,
  • Völkersen Z5 und
  • Völkersen Z6;

Erdgastransportleitungen:

  • von der Bohrung Völkersen Z4 zur Station Holtum/Geest,
  • von der Bohrung Völkersen Z5 zur Einbindung Walle und
  • vom dem Betriebsplatz Völkersen zur Kompressorstation Brammer;

Lagerstättenwassertransportleitungen:

  • von der Erdgasbohrung Völkersen Z5 zur Einbindung Walle und
  • vom Betriebsplatz Völkersen zur Versenkbohrung Völkersen H1.

Nach dem derzeitigen Stand der Aktendurchsicht hat das LBEG zu diesen Vorhaben zuletzt folgende Betriebspläne zugelassen:

Betreff Eingangsdatum Zulassungsdatum
Nachtrag zum Sonderbetriebsplan „Errichtung und Betrieb einer Gastrocknungsanlage Völkersen Z 4 hier: Umbauten der Prozessanlage – HD-Regelstrecke (Engstellenbeseitigung 2010) 12.04.2010 06.05.2010
Völkersen Z5 Wiederkehrende Prüfungen von Behältern überwachungsbedürftiger Anlagen- Antrag auf Prüffristenverlängerung 17.11.2010 17.01.2011
Nachtrag zum Sonderbetriebsplan „Errichtung und Betrieb einer GTA auf der Bohrung Völkersen Z 5 hier: Umbauten der Prozessanlage – HD-Regelstrecke und HD-Leitung 12.04.2010 06.05.2010
Völkersen Z6 Wiederkehrende Prüfung der Methanol-Dosieranlage - Antrag auf Prüffristenverlängerung 17.11.2010 27.01.2011
Sonderbetriebsplan für die Ausbindung des Anticoritschlitten und Neumontage einer Dosieranlage auf der Lokation Völkersen Z6 08.10.2010 28.10.2010
2. Nachtrag zum Sonderbetriebsplan für die Verlegung und den Betrieb der Rohgasleitung DN 150 / PN 520 vom Sondenplatz Völkersen Z6 zum Sondenplatz Völkersen Z5 - Verlängerung der Prüffrist 30.09.2011 12.10.2011
UVP-Vorprüfung Neuverlegung der Lagerstättenwasserleitung Völkersen Z1 / Z2 zur Völkersen H1 einschließlich Stichleitung Völkersen Z5 / Z6 - Einbindung Walle 11.07.2011 29.08.2011
Antrag auf Verlängerung der Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen der Behälter der Wasseraufbereitungsanlage Völkersen H 1 27.01.2010 09.02.2010
Hauptbetriebsplan RWE-Dea AG, Förderbetrieb 10.08.2010 29.11.2010
Niedersachsen
Abfallbetriebsplan, Förderbetrieb Niedersachsen 12.07.2010 17.08.2010

Für diese Zulassungen waren keine Ausnahmen von der Schutzgebietsverordnung erforderlich, da die Betriebsplätze gemäß der vorliegenden Ausnahmegenehmigung errichtet wurden.

Aktuell plant die RWE-Dea AG den Rückbau der Lagerstättenwassertransportleitung vom Betriebsplatz Völkersen zur Versenkbohrung Völkersen H1. Ein erneutes Versenken von Lagenstättenwasser im Wasserschutzgebiet Panzenberg ist nach Auskunft der RWE-Dea AG nicht beabsichtigt.

Zu 2.:
Aufgrund der großen Anzahl an Wasserschutzgebieten in Niedersachsen können die in dem Zeitraum seit 2010 vom LBEG erteilten Genehmigungen nicht ohne manuelle Durchsicht der dort vorhandenen Akten festgestellt werden. Dies wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht leistbar ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu 3.:
Bei den Genehmigungsverfahren zur Erstellung von Tiefbohrungen und damit zusammenhängenden hydraulischen Bohrlochbehandlungen in Wasserschutzgebieten sind die Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen grundsätzlich zu beachten. Bei der bergrechtlichen Genehmigung derartiger Tätigkeiten findet eine Beurteilung der vorgelegten Antragsunterlagen hinsichtlich der technischen und geologischen Barrieren zum Grundwasser im Untergrund und an der Oberfläche statt. Das Ergebnis dieser Beurteilung, die auch eine Stellungnahme des gewässerkundlichen Landesdienstes beinhaltet, wird dann der unteren Wasserbehörde vorgelegt, die eigenständig über eine Ausnahme von der Schutzgebietsverordnung entscheidet sowie die Notwendigkeit der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis prüft. Sofern die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis gesehen wird, entscheidet das LBEG im Einvernehmen mit der unteren Wasserbehörde. Der Umfang und der Inhalt möglicher Auflagen sind im Einzelfall u. a. unter Berücksichtigung der technischen Planungen, der geologischen Gegebenheiten am Standort und letztendlich auch anhand der Qualität der Antragsunterlagen zu ermitteln.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2012

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