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„Lagerstättenwasser bei der Gasförderung - Wo geht es hin?“

Der Abgeordnete Grant Hendrik Tonne (SPD) hatte gefragt:

Zuge der Diskussion über die sogenannte unkonventionelle Gasförderung (Fracking) rückt die Frage, wo und in welcher Menge das anfallende Lagerstättenwasser gelagert bzw. wieder in den Untergrund verpresst wird, immer mehr in den Mittelpunkt.
Das Lagerstättenwasser ist durch den Einsatz chemischer Zusätze der gasfördernden Unternehmen verunreinigt und bringt zusätzlich in tiefen Erdschichten vorhandenes Benzol mit an die Oberfläche. Zusätzlich besteht die Gefahr einer radioaktiven Belastung des Lagerstättenwassers.
Die Forderung von Teilen der Öffentlichkeit nach Offenlegung sämtlicher verfügbarer Informationen wurde insbesondere von Exxon Mobil bisher nicht erfüllt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung

  1. Fällt bei den nachfolgend aufgeführten Bohrungen Lagerstättenwasser an (bitte nach einzelnen Bohrungen aufschlüsseln)?
    Bahrenborstel Z1,
    Bahrenborstel Z 2,
    Bahrenborstel Z 8,
    Bahrenborstel Z 9,
    Bahrenborstel Z 11,
    Bahrenborstel Z 12,
    Burgmoor Z 2,
    Burgmoor Z 3,
    Uchte Z 3,
    Uchte Z 4.
  2. Wenn ja, wie viel Lagerstättenwasser fällt pro Bohrung pro Monat und pro Jahr an (bitte nach den o. g. Bohrungen aufschlüsseln)?
  3. Auf welche Weise wird das Lagerstättenwasser entsorgt (bitte nach den o. g. Bohrungen aufschlüsseln)?
  4. Falls es Bohrungen gibt, bei denen das Lagerstättenwasser per Lkw abgefahren wird, wo wird es jeweils entsorgt (bitte eine aktuelle Aussage für das Jahr 2012 sowie eine Aufschlüsselung der vergangenen fünf Jahre (2007 bis 2011))?
  5. Wenn das Lagerstättenwasser über Leitungen entsorgt wird, wo verlaufen diese und wo wird es entsorgt (bitte eine Aufschlüsselung nach Bohrstellen für das aktuelle Jahr 2012 sowie eine Aufschlüsselung der vergangenen fünf Jahre (2007 bis 2011))?
  6. Ist es zutreffend, dass es beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein Gutachten über die Eignung der Bohrung Siedenburg 30 als Versenkbohrung für Lagerstättenwasser gibt? Wenn ja, wie lauten die Kernaussagen dieses Gutachtens?
  7. Wird diese Bohrung oder eine andere Bohrung in den Landkreisen Diepholz und Nienburg als Versenkbohrung genutzt, oder besteht die Absicht, diese zu nutzten?
  8. Wenn ja, welche anderen Bohrungen werden genutzt oder sollen genutzt werden (bitte einzeln aufschlüsseln)?
  9. Wenn ja, welche Mengen werden pro Bohrung pro Jahr eingebracht (bitte für das aktuelle Jahr 2012 sowie für die vergangenen fünf Jahre (2007 bis 2011) aufschlüsseln)?

Wirtschaftssminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 01.08.2012 wie folgt:

Seit vielen Jahrzehnten wird in Niedersachsen Erdöl und Erdgas gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zur heimischen Energieversorgung geleistet. Bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas werden natürlich vorkommende Tiefenwässer mitgefördert, die hauptsächlich aus dem Gestein gelöste Salze und verschiedene organische Stoffe enthalten. Nach Abtrennung vom Bodenschatz erfolgt die Entsorgung dieses Lagerstättenwassers im Regelfall über Tiefbohrungen in tiefe geologische Schichten, die entweder sekundären oder tertiären Fördermaßnahmen dienen (Einpressbohrung) oder zur sonstigen Einleitung von Stoffen in den Untergrund bestimmt sind (Versenkbohrung). Dabei gilt, dass die von der Biosphäre getrennten tiefen geologischen Schichten, keine Einwirkungen auf nutzbare Grundwasserhorizonte bzw. Grundwasserkörper, die der Bewirtschaftung i. S. des Wasserhaushaltsgesetzes zugänglich sind, zulassen. In Anbetracht der jahrzehntelangen Erdöl- und Erdgasgewinnung in Niedersachsen findet das Versenken von Lagerstättenwasser von jeher statt, sodass umfangreiche Erfahrungen beim Umgang mit dieser Technologie vorhanden sind.
Bei der Genehmigung der Versenkung von Lagerstättenwasser in den tiefen geologischen Untergrund stehen in Niedersachsen neben der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch die Belange des Trink- und Grundwasserschutzes im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung. Insbesondere stellt eine detaillierte Beurteilung möglicher Risiken im Genehmigungsverfahren anhand der Vorschriften des Umwelt- und Bergrechts darauf ab, dem vorsorgenden Trinkwasserschutz stets Vorrang vor den Maßnahmen der Erdöl- und Erdgasgewinnung einzuräumen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Bei der Erdgasgewinnung aus den Bohrungen Bahrenborstel Z1, Bahrenborstel Z2, Bahrenborstel Z8, Bahrenborstel Z9, Bahrenborstel Z11, Burgmoor Z2, Uchte Z3 und Uchte Z4 fällt Lagerstättenwasser in unterschiedlicher Menge und Zusammensetzung an. Die Bohrung Bahrenborstel Z12 wurde 2008 verfüllt und ist seitdem nicht mehr in Betrieb. Die Bohrung Burgmoor Z3 ist seit längerem verschlossen. Zurzeit wird geprüft, ob durch eine Ablenkung der Bohrung eine Wiederaufnahme der Produktion möglich ist.

Im Jahr 2011 wurden folgende Lagerstättenwassermengen mitgefördert:

Bohrung

Jahresmenge 2011* [m³]

Bahrenborstel Z1

153

Bahrenborstel Z2

3.377

Bahrenborstel Z8

1.818

Bahrenborstel Z9

6.890

Bahrenborstel Z11

2.167

Burgmoor Z2

3.059

Uchte Z3

858

Uchte Z4

705

*Die jeweils angegebene kumulierte Jahresmenge ergibt sich aus den nahezu gleichmäßig anfallenden Monatsmengen.

Zu 3.:
Grundsätzlich wird das Lagerstättenwasser in bergamtlich zugelassenen Bohrungen versenkt. Bei Bohrungen, die Sauergas fördern, erfolgt vor der Versenkung eine Aufbereitung des Lagerstättenwassers, um wieder verwendbare Stoffe abzutrennen. Sofern die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, erfolgt dieser Prozessschritt auf der Förderlokation, ansonsten in der Aufbereitungsanlage NEAG. Der bohrungsspezifische Entsorgungspfad ergibt sich wie folgt:

Bohrung

Entsorgungsart

Bahrenborstel Z1

Versenkung

Bahrenborstel Z2

Versenkung

Bahrenborstel Z8

Aufbereitung + Versenkung

Bahrenborstel Z9

Aufbereitung + Versenkung

Bahrenborstel Z11

Aufbereitung + Versenkung

Burgmoor Z2

Aufbereitung + Versenkung

Uchte Z3

Aufbereitung + Versenkung

Uchte Z4

Versenkung


Zu 4.:
Bei allen genannten Bohrungen wird das Lagerstättenwasser per Tankwagen abgefahren. Die Hauptentsorgungswege im Zeitraum 2007 bis 2011 stellen sich wie folgt dar:

Bohrung

Versenkung in

Barenburg Z4

Groß-Lessen Z1

NEAG H1

Siedenburg 30

Wietingsmoor H3

Bahrenborstel Z1

X

X

Bahrenborstel Z2

X

X

Bahrenborstel Z8

X

X

X

Bahrenborstel Z9

X

X

X

Bahrenborstel Z11

X

X

Burgmoor Z2

X

X

X

Uchte Z3

X

Uchte Z4

X

X

X

Sofern z.B. bei Reparatur- oder Inspektionsarbeiten an den Versenkbohrungen vorgehaltene

Zwischenspeicherkapazitäten (Tanks) nicht ausreichen, werden geringe Mengen Lagerstättenwasser in andere bergamtlich zugelassene Versenkbohrungen verbracht. Von dieser Möglichkeit wird jedoch nur im Ausnahmefall Gebrauch gemacht.

Weitere Veränderungen der Transportwege ergaben sich in Folge der Stilllegung der Versenkbohrungen Siedenburg 30 (Januar 2011) und Barenburg Z4 (August 2011). Das Lagerstättenwasser der betroffenen Produktionsbohrungen wird seitdem zur Versenkbohrung Wietingsmoor H3 transportiert.

Zu 5.:
Das Lagerstättenwasser der genannten Bohrungen wird nicht in Leitungen transportiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

Zu 6.:
Dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) liegen folgende zwei Gutachten über die Eignung der Bohrung Siedenburg 30 als Versenkbohrung für Lagerstättenwasser vor:

  1. „Geologisch-lagerstättentechnisches Gutachten über die Eignung des Suderbrucher Sandsteins (Dogger Delta) in der Erdölförderbohrung Siedenburg 30 (Vertiefung) zur Versenkung von Lagerstättenwasser aus dem Erdgasförderbetrieb“ des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung – Geowissenschaftliche Gemeinschaftsaufgaben – aus dem Jahr 1996.
    Das Gutachten enthält folgendes Ergebnis/ Kernaussage:
    „Aus lagerstättentechnischer und produktionsgeologischer Sicht ist eine Aufnahme des Versenkbetriebes in den Dogger Delta der Sonde Siedenburg 30 unbedenklich, solange der Schließdruck unter 130 bar und der Kopffließdruck unter 97 bar liegen. Diese Einschätzung stützt sich u. a. auf die positiven Erfahrungen beim Versenkbetrieb in den Nachbarsonden Siedenburg H1 und NEAG H1.“
  2. „Geologisch-lagerstättentechnisches Gutachten über die Eignung des Valendis-Sandsteins in der Disposalbohrung Siedenburg 30 zur Versenkung von Lagerstättenwasser aus dem Erdgasförderbetrieb“ des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung aus dem Jahr 2001.
    Das Gutachten enthält folgendes Ergebnis/ Kernaussage:
    „Aus lagerstättentechnischer und geologischer Sicht ist das von MOBIL beantragte Disposalprojekt als bergbaulich sicher einzustufen, d. h. es ist keine Beeinträchtigung höherer Nutzwasserhorizonte zu erwarten.“

Zu 7 bis 9.:
Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In den Landkreisen Diepholz und Nienburg werden die Versenkbohrungen Barenburg Z4, Buchhorst Z2, Buchhorst Z9, NEAG H1, Groß-Lessen Z1, Siedenburg 30 und Siedenburg H1 betrieben.

Die Versenkmengen für die Meldejahre 2007 bis 2011 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hierbei ist anzumerken, dass die betriebsbereite Bohrung Buchhorst Z9 in diesem Zeitraum nicht genutzt wurde. Weiterhin wurden die Versenkbohrungen Siedenburg 30 im Januar 2011, Barenburg Z4 im August 2011 und Siedenburg H1 im Januar 2012 stillgelegt.

Bohrung

Meldejahr*

Jährliche Versenkmenge

[m³]

Kumulierte Versenkmenge [m³]

Barenburg Z4

2007

49.332

736.656

2008

45.963

782.619

2009

37.463

820.082

2010

45.179

865.261

2011

1.034

866.295

Buchhorst Z2A

2007

4.778

74.194

2008

4.531

78.725

2009

3.618

82.343

2010

3.762

86.105

2011

1.686

87.791

Groß-Lessen Z1

2007

29.395

163.415

2008

37.156

200.571

2009

38.669

239.240

2010

29.828

269.068

2011

36.889

305.957

NEAG H1

2007

23.263

822.911

2008

27.252

850.163

2009

26.225

876.388

2010

22.921

899.309

2011

22.550

921.859

Siedenburg 30

2007

26.629

177.252

2008

21.619

198.871

2009

22.810

221.681

2010

22.536

244.217

2011

1.971

246.188

Siedenburg H1

2007

45.085

779.996

2008

48.137

828.133

2009

39.832

867.965

2010

39.663

907.628

2011

47.360

954.988

* Das Meldejahr ist bohrungsspezifisch und fällt nicht zwingend mit dem Kalenderjahr zusammen.

Die im Kalenderjahr 2012 (Stand 30.06.2012) versenkten Lagerstättenwassermengen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Bohrung

Versenkmenge [m³]

Barenburg Z4

0

Buchhorst Z2A

757

Groß-Lessen Z1

15.101

NEAG H1

11.103

Siedenburg 30

0

Siedenburg H1

3.401

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erstellt am:
28.09.2012

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