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Fördergebiete für GRW-Mittelverteilung ab 2014 stehen fest

Bund und Länder haben sich jetzt in Berlin in einer Sitzung des Koordinierungsausschusses auf eine neue Regionalfördergebietskarte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verständigt. Für Niedersachsen hat Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Behrens an der Sitzung teilgenommen.

Die neue der GRW-Fördergebietskarte gilt für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2020.

Grundlage ist ein gesamtdeutsches Regionalindikatorenmodell, das die Strukturschwäche der Regionen abbildet. Besonders profitieren werden davon die Landkreise Hildesheim und Osterholz sowie die Stadt Delmenhorst, die neu hinzukommen. Künftiges C-Fördergebiet sind die Landkreise Cuxhaven, Friesland, Goslar, Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Lüchow-Dannenberg, Osterode, Schaumburg, Uelzen und Wittmund sowie die Stadt Wilhelmshaven. D-Fördergebiet werden die Landkreise Aurich, Celle, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Leer, Lüneburg, Nienburg, Northeim, Oldenburg und Osterholz sowie die Städte Delmenhorst, Emden und Oldenburg.

In C-Fördergebieten mit schwerwiegenden Strukturproblemen ist eine höhere Förderung als in D-Fördergebieten möglich. Grundlage bildet das EU-Beihilferecht. Die Konkretisierung der Fördersätze liegt im Ermessen der Länder. Niedersachsen wird hierzu im kommenden Jahr konkretere Regelungen treffen.

Antragsberechtigt werden wie in der Vergangenheit vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei Errichtungs- oder Erweiterungsinvestitionen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände bei wirtschaftsnahen und touristischen Infrastrukturmaßnahmen sein. Ebenso können nicht-investive Maßnahmen wie z. B. Kooperationsnetzwerke und Cluster gefördert werden. Details werden im neuen Koordinierungsrahmen geregelt sein, der gerade erarbeitet wird. Anträge nimmt weiterhin die Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank - entgegen und steht bei Fragen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Darüber hinaus haben Bund und Länder beschlossen, wie ab 2014 die GRW-Mittel verteilt werden. Die Mittelquote wird künftig nicht mehr getrennt nach neuen und alten Bundesländern bestimmt, sondern auf Grundlage der regionalen Strukturschwäche. Damit wird die gesamtdeutsche Ausrichtung der GRW unterstrichen.

„Mit der Entscheidung des Koordinierungsausschusses wird gewährleistet, dass Niedersachsen auch in den Jahren 2014 bis 2020 Bundesmittel für die regionale Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen“, erklärte Niedersachsens Wirtschaftsstaatssekretärin Daniela Behrens heute in Hannover. Die bundesweit einheitlichen Kriterien für die künftige Aufstellung der Förderkulisse berücksichtigen die durchschnittliche Arbeitslosenquote der Jahre 2009 bis 2012 sowie den Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem im Jahr 2010, daneben aber auch eine Erwerbstätigenprognose 2011 bis 2018 und einen Infrastrukturindikator.

Bis zum 30.06.2014 wird noch die alte Fördergebietskulisse gelten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
26.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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