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PKW-Maut

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25.07.2014 - TOP 33. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge und Volker Bajus (GRÜNE)


Die Abgeordneten Susanne Menge und Volker Bajus (GRÜNE) hatten gefragt:

Am 7. Juli 2014 hat der Bundesverkehrsminister sein Konzept zur Einführung einer Pkw-Maut (Infrastrukturabgabe) der Öffentlichkeit vorgestellt. Es ist vorgesehen, dass die Pkw-Maut für die Straßenverkehrsnutzung in Deutschland für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t gilt. Sie umfasst alle Halter von im In- und Ausland zugelassenen Fahrzeugen, die in Deutschland mit ihrem Fahrzeug verkehren wollen. Allerdings sollen deutsche Fahrzeughalter im Rahmen einer entsprechenden Ermäßigung der Kfz-Steuer die Mautgebühren quasi erstattet bekommen.

In der Information des Bundesministeriums heißt es zur Belastung von ausländischen Fahrzeughaltern: „Halter von nicht in Deutschland Kfz-steuerpflichtigen Pkw können zwischen einer Vignette für zehn Tage (10 Euro), zwei Monate (20 Euro) oder ein Jahr wählen und sie primär über das Internet erwerben. Nach Eingang der Buchung in der Vertriebsstelle wird ihnen die Vignette zugesandt. Zusätzlich ist der Erwerb an Tankstellen möglich. Zehntages- und Zweimonatsvignetten sind auch dort zum Preis für 10 Euro bzw. 20 Euro zu erwerben. Der Preis für eine Jahresvignette an Tankstellen beläuft sich unabhängig von der technischen Beschaffenheit des Fahrzeugs einheitlich auf 103,04 Euro für Benzin- und 112,35 Euro für Dieselfahrzeuge.“

Kritiker sehen die Pkw-Maut skeptisch, sie wäre mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, sei ausländerfeindlich, umweltpolitisch nicht zielführend und verstoße gegen EU-Recht. Der Bundesverkehrsminister widerspricht dieser Kritik.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgestellte Konzept zur Pkw-Maut?
  2. Welche Folgen hat die Einführung der geplanten Pkw-Maut für Ausländer für den sogenannten kleinen Grenzverkehr, den Ausflugs- und Tagestourismus und die vielfältigen Austauschbeziehungen in den (ehemaligen) Grenzregionen im Westen Niedersachsens und den Tourismus in Niedersachsen insgesamt?
  3. Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten hält die Landesregierung insbesondere unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips zur Gewinnung von Mehreinnahmen für den Erhalt der Verkehrswege für zielführender?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Regierungskoalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet, dass eine Umgehung von Finanzierungsengpässen beim Straßenbau durch die Erhebung einer allgemeinen Pkw-Maut abgelehnt wird. Demgegenüber haben die Koalitionspartner auf Bundesebene in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Formulierung getroffen, die eine Pkw-Maut unter bestimmten Randbedingungen vorsieht. Bundesminister Dobrindt hat am 07. Juli d.J. den Entwurf eines Konzepts vorgestellt. Die bisher vorliegenden Informationen geben keinen Anlass, die ablehnende niedersächsische Position in Frage zu stellen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung hat Zweifel, dass das Konzept den selbstgesetzten Anforderungen der Berliner Koalitionsvereinbarung genügt. Dies betrifft insbesondere die EU-Verträglichkeit und die Kostenneutralität für die deutschen Autofahrer. Darüber hinaus sind die prognostizierten Einnahmen und Erhebungskosten nicht nachvollziehbar. Sie weichen auch in optimistischer Weise von den Berechnungen der Daehre-Kommission ab.

Zu 2.:
Dies ist im Detail noch nicht untersucht worden. Negative Auswirkungen sind aber nicht auszuschließen.

Zu 3.:
Die Alternativen ergeben sich aus dem Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 02. Oktober 2013 zu Tagesordnungspunkt 1 unter

Römisch 2 Ziffer 14 in der dort dargestellten Reihenfolge. Dabei sind die folgenden Punkte besonders hervorzuheben:

  • Prioritäres Prinzip ist der Erhalt und die Sanierung vor Aus- und Neubau
  • Weiteres Ziel ist die Abarbeitung des erheblichen Nachholbedarfs, um das Bestandsnetz zu erhalten und dem laufenden Erhalt und Betrieb zuzuführen
  • Sicherstellung der bedarfsgerechten – am künftigen Bedarf orientierten - Bereitstellung der Verkehrsinfrastruktur.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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