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Zehn Jahre „Begleitetes Fahren mit 17“- ein Erfolg aus Niedersachsen?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 24.10.2014 - TOP 31. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Gabriela König, Christian Grascha, Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP)


Die Abgeordneten Gabriela König, Christian Grascha, Dr. Marco Genthe und Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:

Niedersachsen hat im Jahr 2004, entgegen erheblichen Vorbehalten und Widerständen, einen Modellversuch „Begleitetes Fahren“ (BF 17) gestartet. Der niedersächsische Modellversuch wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Bereits ein Jahr später konnten vielversprechende Zwischenergebnisse präsentiert werden. Im Jahr 2007 stand fest, dass die Kontrollgruppe „BF 17“ rund 28 % weniger Unfälle und fast 23 % weniger Verkehrsverstöße verursacht hat. Seit dem 1. Januar 2011 ist das begleitete Fahren regulär in Deutschland auf Antrag möglich.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung das „Begleitete Fahren mit 17“ nach zehnjähriger Praxiserfahrung?
  2. Liegen der Landesregierung aktuelle Erhebungen zu Unfallzahlen oder zu Verkehrsverstößen von Teilnehmer des BF 17 vor, und wenn ja, wie sehen diese aus?
  3. Gibt es aus Sicht der Landesregierung Verbesserungsbedarf bei der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung des BF 17, und wenn ja, an welchen Stellen?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Niedersachsen war vor zehn Jahren Vorreiter für das Modell „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ (BF 17), das aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse inzwischen in Dauerrecht überführt worden ist.

Die Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfällen durch die Polizei in Niedersachsen dient

  • der Verhütung, Erforschung, Verfolgung und Ahndung von Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten,
  • der Wahrung der Rechtsposition von Unfallbeteiligten zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche, wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde,
  • der Feststellung ungeeigneter Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer,
  • der Erforschung und Aufklärung provozierter und/oder abgesprochener Schadensereignisse,
  • der Datenerhebung für die örtliche Unfalluntersuchung zum Erkennen von Unfallhäufungen und als Grundlage für eine zielgerichtete Verkehrsüberwachung.

Die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme umfasst in dem Zusammenhang u.a. die Prüfung und Erfassung der fahrerlaubnisrechtlichen Voraussetzungen bei den Unfallbeteiligten. Hierzu gehört jedoch nicht die Feststellung einer vor Erteilung der Fahrerlaubnis eventuell ausgestellten Prüfbescheinigung zur Teilnahme am „Begleitenden Fahren mit 17“. Bei der Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Polizei werden diesbezüglich ebenfalls keine Daten erfasst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das Modell hat sich bewährt. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass sich die begleiteten Fahranfänger mit einem Risiko weit unterhalb des normalen Fahranfängerrisikos im Verkehr bewegen. „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“ ermöglicht Fahranfängern die Gewinnung fahrpraktischer Erfahrungen unter vergleichsweise sicheren Bedingungen.

Zu 2.:
Nein

Zu 3.:
Nein


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Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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