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Frisia II: Was ist mit der „Handbreit Wasser unter dem Kiel“ im niedersächsischen Wattenmeer?

Plenum 22. Januar 2016 - Mündliche Anfragen - Frage 58


Abgeordnete Karsten Heineking und Bernd-Carsten Hiebing (CDU), Hillgriet Eilers und Gabriela König (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Drucksache 17/1664 „Gibt es immer eine ‚Handbreit Wasser unter dem Kiel‘ im niedersächsischem Wattenmeer?“ vom 30. Juni 2014 antwortete die Landesregierung, dass außer dem „Busetief“ (Wattfahrwasser zwischen Norddeich und Norderney) keine weiteren Problemstrecken vorhanden seien. Des Weiteren führt die Landesregierung aus, dass die Zuständigkeiten für die Unterhaltung der Hafenzufahrten und der Wattfahrwasser eindeutig geregelt seien und sich die Behörden des Landes mit den zuständigen Bundesbehörden eng abstimmten. Schließlich führt die Landesregierung aus, dass durch „die vorgenannten Maßnahmen“ eine „sachgerechte und wirtschaftlich vertretbare Unterhaltung der Fahrwasser im niedersächsischen Wattenmeer gewährleistet“ sei.

Die Berichterstattung im Rahmen der Grundberührung der „Frisia II“ beim NDR liest sich anders. Der Fährverkehr zwischen Juist und Norddeich kam für mehrere Tage komplett zum Erliegen, und mehrere Hundert Fahrgäste saßen für zwölf Stunden im niedersächsischen Wattenmeer fest. Auch der Bürgermeister von Wangerooge hat Untiefen bereits vor Wochen bei den zuständigen Stellen gemeldet und beklagt sich über das Verschieben von Verantwortungen zwischen dem Bund und dem Land (http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Faehr-Odyssee-Schwere-Vorwuerfe-aus-Wangerooge,faehrverkehr100.html). Der NDR könne dies auf der Grundlage eigener Recherchen bestätigen.

Die Landesregierung führt in der Drucksache 17/1664 auch aus, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes grundsätzlich keine Soll-Wassertiefen vorhalte, der NDR berichtet, dass es für die Fahrrinne nach Wangerooge eine Soll-Tiefe von 3 m geben solle.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die in der Anfrage zitierte Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/1664 ist in der grundsätzlichen Darstellung der Problemlage nach wie vor gültig.

1. Seit wann sind dem Land, Untiefen auf den Fährstrecken Juist–Norddeich, Wangerooge–Harlesiel oder in anderen Fahrwassern zu den Inseln bekannt, und wie wurden diese festgestellt?

Der Hafen Juist ist aufgrund seiner hydromorphologisch ungünstigen Lage nur tideabhängig erreichbar. Die neuerlichen Fahrwasserprobleme in der Bundeswasserstraße sind in erster Linie auf extreme Niedrigwasserstände infolge anhaltender Ostwindlagen zurückzuführen (0,75 bis 1 m unterhalb der mittleren Wasserstände).

Eine wetter- und tideunabhängige Erreichbarkeit war und ist für Wangerooge im derzeitigen Ausbauzustand, insbesondere aus technischen Gründen, nicht zu erreichen und ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich. Die Pflege der Fahrrinne wurde nicht vernachlässigt. Die aktuellen Probleme sind auf eine außergewöhnliche meteorologische Wetterlage zurückzuführen.

Die angestrebten Solltiefen in den Bereichen mit Landeszuständigkeiten werden durch regelmäßige Peilungen und Unterhaltungsmaßnahmen wie Spülen oder Baggerungen sichergestellt.

2. Vor dem Hintergrund, dass für Minister Lies die „Erreichbarkeit der Inseln von existentieller Bedeutung“ (PI vom 7. Januar 2016) ist: Was hat die Landesregierung für den Erhalt der Erreichbarkeit von Juist und Wangerooge in den Jahren 2014 und 2015 unternommen?

Entsprechend den Ergebnissen der Peilungen in den Hafenzufahrten wurden die notwendigen Bagger- und Räumarbeiten nach Bedarf durchgeführt. Für die Gewährleistung der Unterhaltungsarbeiten wird die niedersächsische Landesregierung voraussichtlich Anfang März 2016 beim NLWKN ein neues Räumschiff in Dienst stellen. NPorts unterstützt den NLWKN durch den Einsatz der „Seekrabbe“.

3. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Aussagen zu Soll-Wassertiefen der Fahrinnen/Seewasserstraßen zu den Inseln im niedersächsischen Wattenmeer, der großen touristischen Bedeutung dieser Perlen in der Nordsee und der existenziellen Bedeutung der Erreichbarkeit der Inseln: Für welche Fährstrecke gilt welche Soll-Wassertiefe, und ist diese ganzjährig gewährleistet?

Im Bereich der Hafenzufahrten sind die vorzuhaltenden Wassertiefen mit den Hafenbetreibern und Hafennutzern abgestimmt. Diese werden bei den Unterhaltungsmaßnahmen zu Grunde gelegt. Durch meteorologische Sondersituationen kann es zu einer Verringerung der nutzbaren Wassertiefe kommen, auch wenn die angestrebten Unterhaltungsziele erreicht worden sind. Dieses sind Ausnahmesituationen, auf die man mit einem vertretbaren technischen und wirtschaftlichen Aufwand nicht mehr reagieren kann. In diesem Zusammenhang wird auch auf die gesetzliche Regelung des § 8 Abs. 5 Wasserstraßengesetz verwiesen, nach der sich die Unterhaltung nach dem wirtschaftlich Vertretbaren richten muss.

Auch für das Wittmunder Außentief als Teil der Fahrstrecke nach Wangerooge gibt es keine festgelegte Sollwassertiefe. Der Leitdamm des Wittmunder Außentiefs wurde 1987 und 1989 um 1,4 km verlängert. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurde das Fahrwasser begradigt und auf eine Sohltiefe von NN -3,00 m ausgebaggert. Diese Ausgangssohllage kann wegen der natürlichen Sedimentation nicht dauerhaft gewährleistet werden. Beim ersten Räumeinsatz des neuen Räumbootes des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz soll im ersten Schritt eine Fahrwassertiefe von NN -2,25 m hergestellt werden.


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

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