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Unternehmensförderung

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 06.06.2008 - TOP 26


Antwort von Wirtschaftsminister Walter Hirche auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Emmerich-Kopatsch (SPD)

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Wie die Goslarsche Zeitung berichtete ("Mitarbeiter klagen auf Weiterbeschäftigung" vom 25. April 2008), gibt es im Best Western Residenz Hotel Harzhöhe, vormals Quality Hotel Harztreff, einen schwerwiegenden Konflikt zwischen Arbeitnehmern und Betreiber. Das Quality Hotel Harztreff in Goslar-Hahnenklee wurde im September 2007 verkauft. Den Mitarbeitern wurde in drei Schreiben - alle mit Datum vom 28. September 2007 - mitgeteilt, dass

  • das Quality Hotel Harztreff von der Hotel Residenz Harzhöhe Besitzgesellschaft übernommen wurde,
  • das Quality Hotel Harztreff von der Hotel Residenz Harzhöhe Besitzgesellschaft vollständig an die Carenia GmbH als Trägerin verpachtet wurde,
  • die Carenia GmbH die Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH vertraglich mit der Erbringung der operativen Hotelleistungen beauftragt hat.

Weiter wurde den Mitarbeitern mitgeteilt, dass ihre Arbeitsverträge damit letztendlich auf die Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH übergegangen sind. Zu diesem Zeitpunkt war Dr. Udo Schulz alleiniger Geschäftsführer der Hotel Residenz Harzhöhe Besitzgesellschaft und der Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH sowie Mitgeschäftsführer der Carenia GmbH.

Die Geschäftsführung der Harzhotel Hahnenklee Betriebsmanagement GmbH wurde zum 26. Oktober 2007 Paul Schlösser übertragen. Im Januar 2008 wurde der Sitz der Gesellschaft von Köln nach Velbert verlegt, und die Gesellschaft wurde in Harzhotel Hahnenklee Servicegesellschaft mbH umfirmiert. Zum 31. März 2008 hat die Carenia GmbH den Vertrag mit der Harzhotel Hahnenklee Servicegesellschaft mbH gekündigt, die, wie sie den Mitarbeitern mitgeteilt hat, nun ohne Auftraggeber ist. Den Mitarbeitern, die zwischen 4 und 31 Jahren im Hotel beschäftigt waren, wurde gekündigt.

Beim Amtsgericht Wuppertal ist am 29. April 2008 das Insolvenzverfahren die Harzhotel Hahnenklee Servicegesellschaft mbH betreffend eröffnet worden. Die enge personelle Verbindung der beteiligten Firmen legt den Verdacht nahe, dass die Insolvenz vorsätzlich herbeigeführt wurde, um sich der Mitarbeiter zulasten der Allgemeinheit entledigen zu können.

Die Mitarbeiter, die die ihnen zustehenden Bezüge seit Dezember 2007 nur teilweise und seit März 2008 gar nicht mehr erhalten haben, können ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht, bedingt durch das Insolvenzverfahren, nicht mehr direkt einklagen, sondern müssen die Forderungen beim Insolvenzgericht anmelden. Über die Agentur für Arbeit werden bereits neue Mitarbeiter gesucht, zum Teil auf 400-Euro-Basis. Ähnliche Konflikte sind aus Hessen (Kauf des Parkhotels Schlangenbad) und aus Baden-Württemberg (Seniorenheim Lindenweg, Heidelberg) bekannt. Vom Amtsgericht Amberg wurde Dr. Udo Schulz im Januar 2008 der Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott für schuldig befunden. Dr. Udo Schulz ist in Niedersachsen über Firmen, als deren Geschäftsführer er benannt wird, u. a. in das Brunnenhof Ferien- und Reitsport-Hotel, Lüneburger Heide, und in die Residenz am Rosenkrug, Neustadt am Rübenberge, involviert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist die Landesregierung in Kenntnis der oben geschilderten Sachlage bereit, einer der genannten Firmen Landesmittel für Investitionen zu gewähren?
  2. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung bei der Mittelvergabe generell, um zu verhindern, dass öffentliches Geld in solche Unternehmen fließt?

Wirtschaftsminister Walter Hirche beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Anrede,

Die NBank als genehmigende Behörde ist verpflichtet, vor Gewährung einer Zuwendung einen strengen Maßstab bei der Überprüfung anzulegen. Für Pflichtversäumnisse, wie Verstöße gegen die Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten, die Vermittlung von Bankauskünften und insbesondere kriminelle Machenschaften des Zuwendungsempfängers allerdings kann die genehmigende Behörde nicht haftbar gemacht werden. Dem Land stehen bei Subventionsbetrugstatbeständen nach dem Zuwendungsrecht scharfe strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung.

Laut der Förderdatenbank der NBank wurden die genannten Firmen nicht gefördert. Neue Anträge liegen ebenfalls nicht vor.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Nein, auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2.:
Um eine Förderung unseriöser Unternehmen auszuschließen, werden bei der NBank unterschiedliche Vorkehrungen getroffen.

So ist die genehmigende Behörde schon aufgrund der Verpflichtungen, die ihr durch Förderrecht auferlegt werden, gehalten, im Rahmen der Prüfung eines jeden Förderantrags auch andere Behörden und Institutionen, wie z. B. die jeweils zuständige kommunale Wirtschaftsförderung und die IHK zu beteiligen, indem sie zur Stellungnahme aufgefordert werden. Zudem werden Bankauskünfte oder Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer zum Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung bei jedem einzelnen Projekt eingeholt.

Zudem müssen die antragstellenden Unternehmen im Rahmen der Förderantragstellung auch bestehende Verflechtungen mit anderen Unternehmen darlegen. Diese sind zum Teil auch aus den von der NBank regelmäßig angeforderten Handelsregister-Auszügen zu ersehen.

Die NBank arbeitet bei der Antragsprüfung mit der SAP-Datenbank ABAKUS, in die Verflechtungen und Insolvenzen sowie auch andere Bonitätsschwierigkeiten aufgenommen werden, sobald diese bekannt werden. Insolvente Unternehmen werden nicht gefördert.

Wenn Projekte bereits bewilligt wurden und Auszahlungen beantragt worden sind, werden die einzelne Auszahlung, die Originalbelege sowie Änderungen des Finanzstatus des Unternehmens geprüft. Diese Prüfdichte ist bis zum Ende des 5- jährigen Mittelverwendungsprüfungszeitraumes gewährleistet. Subventionsbetrug kann während der Verjährungsfristen geahndet werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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