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Schiene und Öffentlicher Personennahverkehr

In einem Flächenland wie Niedersachsen kommt der Mobilität große Bedeutung zu. Unter den verschiedenen Verkehrsträgern erbringen schienengebundene Verkehrsträger und der straßengebundene öffentliche Personenverkehr einen wesentlichen Teil der Verkehrsleistung.

Für die Wirtschaft und die Menschen unseres Landes sind daher Schienenverkehre und der Öffentliche Personennahverkehr auf der Straße unverzichtbare Bestandteile, die die notwendige Mobilität gewährleisten.

Dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sind alle wesentlichen Aufgaben zugewiesen, die wahrgenommen werden müssen, damit schienengebundene Verkehrsträger und der straßengebundene öffentliche Personenverkehr ihren Beitrag in dem Zusammenspiel aller Verkehrsträger leisten können, Mobilität zu erhalten und zu verbessern.

Schieneninfrastruktur
Die Verfügbarkeit einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur ist in einem Flächenland wie Niedersachsen für die Menschen, die Regionen und als Standortfaktor für Wirtschaft und Häfen von hoher Bedeutung. Ziel des Landes ist, dass die Schienenwege mit den dazugehörigen Einrichtungen und Bahnhöfen erhalten und entsprechend den verkehrlichen Anforderungen weiter entwickelt werden.

Öffentlicher Personenverkehr auf Schienen und Straßen
Der öffentliche Personenverkehr mit Fern- und Nahverkehrszügen, Straßenbahnen und U-Bahnen sowie Bussen, Taxen und Mietwagen ist für viele der Einwohner und Besucher unseres Landes unverzichtbar. Um in diesem Bereich eine optimale Verknüpfung der Angebote und leistungsfähige Anbieter zu erhalten, setzt das Land erhebliche Ressourcen zum Erhalt und zur Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs, speziell auf der Schiene, ein.
In enger Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern werden hierzu Strategien entwickelt und umgesetzt. Weiterhin steht das Ministerium den Aufgabenträgern und Verkehrsverbünden zur Seite.

Schienenverkehrsunternehmen
In Niedersachsen sind mehr als 30 Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) ansässig. Die NE-Bahnen nehmen eine wichtige verkehrswirtschaftliche Funktion wahr, sowohl im Hinblick auf die angestrebte Entlastung der Straßen, als auch die Schienenanbindung in der Fläche für niedersächsische Unternehmen. Das Land ist daran interessiert, dass Modernisierungsdefizite abgebaut werden, damit die NE-Bahnen ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können.

Schienengüterverkehr
Der Anteil der Gütertransporte mit der Bahn ist nach der Bahnreform stetig zurückgegangen. Ziel des Ministeriums ist eine Erhöhung des Schienengüterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen. Das Land unterstützt und fördert das Bemühen der Eisenbahnen, eigene - zum Teil über die Grenzen Niedersachsens hinausreichende - Transportangebote zu entwickeln. Damit soll langfristig der Transportanteil auf der Schiene gesteigert werden.

Eisenbahnrecht
Die Weiterentwicklung des Eisenbahnrechtes vor dem Hintergrund der Harmonisierungsbestrebungen der EU ist ein umfangreicher Tätigkeitsbereich, um die Rahmenbedingungen sowohl der Unternehmen, die die Verkehrsinfrastruktur betreiben, wie auch der Unternehmen, die die Verkehre erbringen, bestmöglich zu gestalten. Die gerechtfertigten Anliegen der Kunden müssen dabei stets berücksichtigt werden.

Sonstige Bahnen
Zu den sonstigen Bahnen in Niedersachsen zählen die Seilschwebebahnen und Schlepplifte. Diese befinden sich überwiegend in der Harzregion Niedersachsens. Sie unterliegen der Genehmigung und der Aufsicht des Landes. Diese Aufgaben werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wahrgenommen.


Ansprechpartner:

Referatsleitung
Frau Schwabl
Tel.: 0511/1 20-78 31
eMail

Vertretung
Frau Overmann
Tel.:0511/1 20-78 33
eMail

Aufgabenbereiche: Eisenbahninfrastruktur, Öffentlicher Schienenpersonenverkehr, Aufsicht über die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG), Nichtbundeseigene Eisenbahnen, Schienengüterverkehr, nationales und EU-Eisenbahnrecht, Bahnen mit Landesbeteiligung Magnetschwebebahn Seilbahnen


Frau Overmann
Tel.: 0511/1 20-78 33
eMail

Herr Müller
Tel.: 0511/1 20-78 36
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Frau Möller
Tel.: 0511/1 20-78 37
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Frau Saß
Tel.: 0511/1 20-78 32
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dienstags bis freitags vormittags

Aufgabenbereiche: Öffentlicher Straßenpersonenverkehr, Wettbewerb im Öffentlichen Personennahverkehr, Personenbeförderungsrecht Busunternehmen, Nationaler und internationaler Personenverkehr

Frau Rosenberg
Tel.: 0511/1 20-78 28
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täglich außer mittwochs

Herr Hoppe
Tel.: 0511/1 20-78 38
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