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Unterstützung für Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.10.2010 - TOP 31. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Wittich Schobert, Matthias Nerlich und André Wiese (CDU)


Die Abgeordneten Wittich Schobert, Matthias Nerlich und André Wiese (CDU) hatten gefragt:

Zahlreiche Theater, Beschallungsunternehmen, Kirchen und Kultur- und Sportveranstalter in Niedersachsen setzen in verschiedenen Anwendungsbereichen drahtlose Mikrofonanlagen (sogenannte Mikroportanlagen) ein, die aufgrund einer Allgemeinzuteilung den Frequenzbereich von 790 bis 862 MHz nutzen dürfen.

Diese Allgemeinzuteilung läuft vor dem Hintergrund einer inzwischen erfolgten Neuordnung der Frequenzbereiche zum 1. Januar 2016 aus und wird nicht verlängert. Die Frequenzen sind im März/April 2010 für knapp 4,4 Milliarden Euro versteigert worden und werden voraussichtlich ab Oktober 2010 für die neuen Übertragungswege LTE (Long Term Evolution) genutzt werden.

Dies bedeutet, dass die im genannten Frequenzbereich eingesetzten drahtlosen Mikrofonanlagen unbrauchbar werden oder bestenfalls umgerüstet werden müssen. Für diese Umrüstungen oder Neubeschaffungen hat die Bundesregierung die Leistung von Kompensationszahlungen in Aussicht gestellt.

Die Hersteller von drahtlosen Mikrofonanlagen, zu denen auch die niedersächsische Firma Sennheiser als Marktführer gehört, sind erste Ansprechpartner für die Nutzer der betroffenen Mikroportanlagen. Hersteller, Betreiber und Fachbetriebe haben bislang keine Informationen über Betrieb, Umbau und Verfahren der Umstellung erhalten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann ist mit einer Entscheidung über die finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung zu rechnen?
  2. Welche Höhe der Unterstützung für die Nutzer ist geplant?

Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Mit Protokollerklärung zu BR-Drs. 204/09 (Beschluss) zur Frage der Finanzierung von Umstellungskosten hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, die Kosten, die sich nachweislich aus der notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 bis 862 MHz bisher nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundärnutzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, in angemessener Form zu tragen. Die Zustimmung der Länder zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenz­bereichszuweisungsplan-Verordnung am 12.06.2009 im Bundesrat basierte explizit auf dieser Zusage der Bundesregierung.

Der von BMWi und BMF zwischenzeitlich vorgestellte Vorschlag einer Bemessungsgrundlage für die Umstellungskosten, der die Erstattungsfähigkeit unter allgemeinen Finanzierungs­vorbehalt stellt und die Kausalität enger zieht als vereinbart, bleibt nach Auffassung der Landesregierung weit hinter der politischen Absprache und gemeinsamen Vereinbarung zurück. Dies betrifft sowohl die Kostenhöhe als auch die Kostenart.

Da im Interesse der Verbesserung der Breitbandversorgung nach Beendigung der Frequenzversteigerung die Umstellungsmaßnahmen so zeitig wie möglich in Angriff genommen werden sollten, wurde von Seiten der Landesregierung wiederholt gegenüber BMWi und BMF darauf hingewirkt, dass die „Definition der als angemessen anrechenbaren Umstellungskosten (Bemessungsgrundlage)“ dahin modifiziert wird, dass sie Geist und Buchstaben der Protokollerklärung Rechnung trägt.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Vorstellungen des Bundes und der Länder über das Gesamterstattungsvolumen für Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen liegen noch weit auseinander. Bislang ist nicht absehbar, wann mit einer Einigung und Entscheidung über die finanzielle Unterstützung zu rechnen ist.

Zu 2.:
Der Bund hat derzeit eine Pauschalabgeltung von bis zu 124 Mio. Euro angeboten. Von Länderseite werden dagegen mindestens 750 Mio. Euro gefordert.


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erstellt am:
07.10.2010

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