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Innovative Lärmminderung II

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 11.11.2010 - TOP 29. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Gabriela König (FDP)


Die Abgeordnete Gabriela König (FDP) hatte gefragt:

Die Akzeptanz der Bevölkerung für mehr Güterverkehr ist bei nicht ausreichendem Lärmschutz auf Straße und Schiene gefährdet. Niedersachsen ist bereits besonders fortschrittlich in der Entwicklung der Lärmschutzreduzierung auf der Schiene.

Eine Idee zur weiteren Verbesserung des Lärmschutzes, insbesondere an der Straße, sind die durch den CSU-Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium ins Gespräch gebrachten blauen Wände. Durch diese soll Lärmschutz entlang der Autobahnen mit Fotovoltaik verbunden werden. Eine solche - kombinierte - Fotovoltaiklärmschutzwand wäre bisher ein deutschlandweit einmaliges Unterfangen. Zurzeit wird ein Abschnitt entlang der A 3 bei Passau auf seine Eignung untersucht.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Was tut die Landesregierung, um die Lärmprobleme durch Straßenverkehre zu reduzieren?
  2. Könnten Fotovoltaiklärmschutzwände auch in Niedersachsen eingesetzt werden?
  3. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen ein, einen Teil der durch den Neubau von Lärmschutzwänden anfallenden Kosten durch eine Kombination mit Solaranlagen wieder einzufahren?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Beim Lärmschutz an Bundesfernstraßen wird zwischen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung unterschieden. Anspruch auf Lärmschutz besteht, wenn die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die Immissionswerte werden in einer schalltechnischen Berechnung ermittelt.

Lärmvorsorge wird bei Straßenbaumaßnahmen aufgrund des Bundesimmissionsschutzgesetztes berücksichtigt, wenn eine wesentliche Änderung durch erhebliche bauliche Eingriffe durchgeführt wird. D.h. beim Neubau und bei der Erweiterung von Straßen, wie z.B. dem sechsstreifigen Ausbau der Autobahnen. Der Bund stellt die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bei Ausführung der Straßenbaumaßnahme zur Verfügung.

Lärmsanierung kann an bestehenden Bundesfernstraßen zur Verminderung der durch die verkehrliche und bauliche Entwicklung entstandenen Lärmbelastung durchgeführt werden, ohne dass eine wesentliche Änderung der Straße erfolgt.

Lärmschutzmaßnahmen:

Beim Lärmschutz an Bundesfernstraßen wird zwischen aktiven und passiven Maßnahmen unterschieden.

Unter die aktive Lärmschutzmaßnahmen fallen insbesondere:

  • Abrücken von schutzbedürftiger Bebauung
  • Lärmschutzwälle
  • Lärmschutzwände
  • Lärm mindernde Fahrbahnbeläge
  • Einschnitts- und Troglagen
  • Galerien und Tunnel

Unter die passiven Lärmschutzmaßnahmen fallen insbesondere:

  • Lärmschutzfenster
  • Verstärkungen an den Außenwänden und Dächern
  • Entschädigungen

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II vom August 2009 wird in Niedersachsen an den Bundesfernstraßen angewendet. Die Ziele des Lärmschutzpaketes, Entlastung von Lärmbrennpunkten, Reduzierung der Verkehrslärmbelastung trotz steigenden Verkehrsaufkommens und Minderung der Belästigung durch Lärm um 30 % im Straßenverkehr, werden durch Maßnahmen der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung umgesetzt.

Nach der aktuellen Statistik des Lärmschutzes an Bundesfernstraßen im Zeitraum von 2000 bis 2009 wurden in Niedersachsen für Lärmschutzmaßnahmen der Lärmvorsorge 82,0 Mio. € und 19,2 Mio. € für Maßnahmen der Lärmsanierung ausgegeben.

Zu 2.:
Ja. So wurde zum Beispiel in Niedersachsen im Jahr 2002 die erste Fotovoltaik – Anlage auf einem Bauwerk im Zuge der BAB 31 im Bereich Emden an einer Lärmschutzwand installiert. Die Lärmschutzwand verläuft in Ost – West –Richtung, sodass die Strom erzeugenden Elemente nach Süden ausgerichtet sind. Die Fotovoltaik – Anlage hat eine Fläche von ca. 950 m² und eine Nennleistung von 54 kW. Der Betreiber der Anlage ist die EWE – AG, die den Strom in das Stromnetz einspeist.

Zu 3.:
In Niedersachsen liegen keine ausreichenden Erkenntnisse zur Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen an Lärmschutzwänden vor.



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erstellt am:
11.11.2010

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