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A39: Bauplanung schreitet gut voran - Straßenbaubehörde geht auf Umweltverbände zu und beginnt mit artenschutzrechtlichen Maßnahmen

Die Straßenbaubehörde wird die für den Bau der A39 erforderlichen vorbereitenden artenschutzrechtlichen Maßnahmen in Kürze beginnen. Diese Maßnahmen müssen im Vorfeld zum Baubeginn stattfinden und dienen dazu, die Umweltverträglichkeit des Autobahnbaus sicherzustellen (z.B.: Aufweitung eines Durchlasses als wichtige Verbindungsachse und Vernetzungsstruktur insbesondere für den Fischotter, Einrichten von Feldlerchenfenstern). Diese Maßnahmen müssen fertig sein, bevor der Bau der A39 beginnen kann.

Am 30. April 2018 wurde der für den Bau erforderliche Planfeststellungsbeschluss erlassen. Umweltverbände (u.a. der BUND) hatten zwischenzeitlich die Aussetzung des sofortigen Vollzugs beantragt. Diesem Antrag ist die Planfeststellungsbehörde nachgekommen. Vor dem Bau sind zunächst die o.a. artenschutzrechtlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen sind im Planfeststellungsbeschluss als vorbereitende Maßnahmen vorgesehen. Sie werden von der Aussetzung des Sofortvollzugs daher ausgenommen, sodass im vorgesehenen Zeitfenster begonnen werden kann.

Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann stellt fest: „Wir liegen gut im Zeitplan für den Bau der A 39. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist dabei, die Ausführungsunterlagen für weitere konkrete Bauwerke des Vorhabens zu erstellen. Mir ist aber auch wichtig, dass wir auch den Bedürfnissen der Umweltverbände im Verfahren entgegenkommen. Ich bin mir sicher, dass allen Akteuren die große verkehrspolitische Bedeutung des Vorhabens bewusst ist.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2018

Ansprechpartner/in:
Dr. Dominik Mayer

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