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Kommunaler Straßenbau

Die Abgeordneten Karl-Heinz Bley, Norbert Böhlke, Axel Miesner und Karsten Heineking (CDU) hatten gefragt:

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, hat auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Karl-Heinz Bley und Karsten Heineking am 30. Mai 2013 sowie auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Axel Miesner am 21. Juni 2013 bestätigt, dass die Landesregierung an der beabsichtigten Verschiebung der Anteile aus dem Entflechtungsgesetz festhalten werde. Dies führt zu Minderausgaben von 30 % bzw. 25 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau.

Weiter bestätigte Minister Lies, dass die entstehenden Minderausgaben durch das Land nicht kompensiert würden. Damit bestätigte er Befürchtungen, dass wichtige Kreis- und Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten, Brücken, Eisenbahnkreuzungen sowie Geh- und Radwege nicht mehr im bisherigen Umfang mit Landesmitteln unterstützt werden können.

Zudem bestätigte das Wirtschaftsministerium, dass durch die Mittelverschiebung im geringeren Umfang Projekte gefördert und einzelne Vorhaben erst später umgesetzt werden könnten.

Nach einer Meldung des Hamburger Abendblattes vom 18. Juli 2013 wird sich z. B. die Förderung der Westumgehung Hittfeld aus Landesmitteln verzögern. Grund für den Wegfall sei eine allgemeine Reduzierung des Budgets im Straßenbau. Die Koalitionsvereinbarungen der rot-grünen Landesregierung in Hannover sehe eine Bevorzugung des öffentlichen Personennahverkehrs zulasten des Straßenbaus vor, weshalb man in der Straßenbaubehörde in Lüneburg von geringeren Mitteln für das kommende Jahr ausgehe.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Projekte unterstützt die Landesregierung im Rahmen des sogenannten Jahresbauprogramms für das Jahr 2013 im kommunalen Straßenbau (bitte mit Umsetzungsstand)?
  2. Werden alle im Jahresbauprogramm 2013 aufgeführten Projekte auch nach der verkehrspolitischen Umorientierung der Landesregierung im kommunalen Straßenbau zu Ende geführt bzw. finanziert?
  3. Welche Projekte haben die Kommunen nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung darüber hinaus für eine Förderung aus dem Entflechtungsgesetz beim Land angemeldet (bitte einzeln aufführen)?
  4. Wann rechnet die Landesregierung, aufgeschlüsselt für jedes einzelne Projekt, mit einer Förderung aus dem Entflechtungsgesetz?
  5. Welche Projekte werden in das Jahresbauprogramm 2014 aufgenommen?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 25.10.2013 wie folgt:

Die Landesregierung hat das Ziel, die im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume die Verkehrspolitik so effizient, sicher und umweltfreundlich wie nur möglich zu gestalten. Zentrale Positionen nehmen dabei Schienen- und Straßeninfrastruktur ein. Um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Aus diesen Gründen ist auch eine Verlagerung der Förderschwerpunkte zugunsten des ÖPNV notwendig. Es wurde daher eine Verschiebung der Entflechtungsgesetz(EntflechtG)-Mittel vom kommunalen Straßenbau, zu dem auch der Radwegebau zählt, zu Gunsten des ÖPNV vereinbart.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Umverteilung der Entflechtungsmittel in den Jahren 2014-2017 wird in 5%- Schritten erfolgen. Dieses Vorgehen ist mit den Mehrheitsfraktionen im Landtag abgestimmt. Die EntflechtG-Mittel für den kommunalen Straßenbau werden daher von rd. 74,1 Mio. Euro im Jahr 2013 ab 2014 um jährlich rd. 6,2 Mio. Euro auf dann rd. 49,4 Mio. Euro im Jahr 2017 gekürzt. Durch diese Mittelverschiebung zu Gunsten des ÖPNV werden im Bereich des kommunalen Straßenbaus Vorhaben nicht im bisherigen Umfang gefördert werden können. Die Folge ist, dass einzelne Vorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant werden können.

Zu dem in den Vorbemerkungen der Kleinen Anfrage beispielhaft unter Hinweis auf eine Meldung des Hamburger Abendblattes zitierten Projekt „Westumgehung Hittfeld“ ist inzwischen entschieden, dass die zum Bau der Westumfahrung notwendige Förderung mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz durch eine Förderzusage zeitnah umgesetzt wird. Damit ist der Beginn der Maßnahme in 2014 sichergestellt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die im aktuellen Jahresbauprogramm (JBP) 2013 enthaltenen Projekte sind aus der dieser Antwort beigefügten Anlage 1 zu entnehmen, unterteilt nach den vier als Bewilligungsbehörden zuständigen Geschäftsbereichen (GB) Hannover, Wolfenbüttel, Oldenburg und Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Der jeweilige Umsetzungsstand der einzelnen Projekte ist in der Spalte „Anmerkungen“ der Tabellen aufgeführt.

Zu 2.:
Grundsätzlich kann allen im JBP 2013 aufgeführten Projekten eine abschließende Förderung gewährt werden. Ob diese Förderung in Anspruch genommen wird, liegt in der Hand der Antragsteller.
Zum besseren Verständnis sei kurz auf den Verfahrensablauf eingegangen: Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) entscheidet nach Vorschlag der o. g. vier NLStBV-GB unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Dringlichkeit der Projekte über die Aufnahme in das jeweilige JBP. Nach Bekanntgabe des JBP im Januar informiert die NLStBV die Antragsteller. Diesen bleibt es dann überlassen, den konkreten Förderantrag mit den endgültigen Antragsunterlagen zu stellen. Nach Eingang und Prüfung erteilt der zuständige NLStBV-GB den Bewilligungsbescheid über die Fördermittel.

Aktuell gibt es folgenden Sachstand:

NLStBV-GB Hannover
Der NLStBV-GB Hannover hat sämtliche Antragsteller über die Aufnahme in das JBP 2013 unterrichtet. Es liegen keinerlei Hinweise vor, wonach eine abschließende Förderung der im JBP 2013 enthaltenen Maßnahmen gefährdet wäre. Von den unterrichteten Antragstellern haben inzwischen 18 einen Förderantrag mit den endgültigen Antragsunterlagen vorgelegt. Davon haben bislang 16 einen Bewilligungsbescheid erhalten. Die verbleibenden 2 Antragsteller werden noch im Laufe des Jahres vom NLStBV-GB Hannover einen Bewilligungsbescheid erhalten.

NLStBV-GB Lüneburg:
Alle Antragsteller wurden über die Aufnahme in das JBP 2013 benachrichtigt. Von 27 unterrichteten Antragstellern stellten 26 einen Förderantrag. Ein Antrag wurde wegen fehlender Eigenmittel zurückgenommen. Von den 26 gestellten Anträgen wurden mit Erstbescheid 12 beschieden. Die restlichen 14 befinden sich derzeit in der Ausschreibungsphase und werden überwiegend noch 2013 einen Erstbescheid erhalten.

NLStBV-GB Oldenburg:
Alle Antragsteller der Vorhaben, die in der Anlage 1_OL aufgeführt sind, haben einen Aufnahmebescheid für das Haushaltsjahr 2013 erhalten. Vier Antragsteller haben die endgültigen Antragsunterlagen vorgelegt. Der Antrag der Gemeinde unter der lfd. Nr. 5 steht noch aus. Die vier vorliegenden Antragsunterlagen der Zuwendungsempfänger sind geprüft und haben vom NLStBV-GB Oldenburg einen Bewilligungsbescheid erhalten.

NLStBV-GB Wolfenbüttel:
Der NLStBV-GB Wolfenbüttel hat allen Antragstellern die Aufnahme ihrer Maßnahme(n) in das JBP 2013 schriftlich angezeigt. Die unter lfd. Nr. 1, 2, 4, 6, 7 und 8 der Anlage 1_WF aufgeführten Antragsteller haben ihre Antragsunterlagen zur Förderung vorgelegt und haben vom NLStBV-GB Wolfenbüttel Bewilligungsbescheide erhalten.

Zu 3.:
Alle Vorhaben, die mit EntflechtG-Mitteln gefördert werden sollen, werden nach Entscheidung über ihre grundsätzliche Förderfähigkeit in das Mehrjahresprogramm (MJP) aufgenommen. Die bisher zur Aufnahme in das MJP 2014-2018 angemeldeten Projekte sind der Anlage 2, wiederum unterteilt nach den vier für Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zuständigen NLStBV-GB, zu entnehmen.

Zu 4.:
In der Spalte „Anmerkungen“ der zur Beantwortung der Frage 3 vorgelegten Anlage 2 ist, soweit möglich, das voraussichtliche Jahr der Förderung für jedes Projekt angegeben.

Ergänzend wird auf folgende Besonderheiten in den jeweiligen NLStBV-GB hingewiesen:

NLStBV-GB Hannover
Über eine Aufnahme der Projekte ab der lfd. Nr. 60 in das Mehrjahresprogramm 2014-2018 ist seitens des MW bisher noch nicht entschieden worden. Der voraussichtliche Förderungsbeginn der betroffenen Vorhaben kann daher nicht benannt werden.

NLStBV-GB Lüneburg:
Zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Förderung der für das MJP angemeldeten Projekte konnte der NLStBV-GB Lüneburg keine belastbaren Aussagen treffen. Maßnahmen für das MJP werden jedes Jahr wiederkehrend von den Antragstellern angemeldet. Die Prioritäten der Antragsteller ändern sich hierbei jährlich auf Grund politischer Vorgaben und der Entwicklung des baulichen Zustandes der Projekte sowie der zur Verfügung stehenden Eigenmittel.

NLStBV-GB Oldenburg:
Der NLStBV-GB Oldenburg weist bei seinen Angaben ebenfalls darauf hin, dass es in den kommenden Jahren zu Verschiebungen der Maßnahmen kommen kann, da sich die Prioritätenlisten der Zuwendungsempfänger erfahrungsgemäß häufig ändern. Der NLStBV-GB Oldenburg geht außerdem davon aus, dass die zur Förderung ab 2018 gemeldeten Vorhaben möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden können, da die Förderung nach dem EntflechtG nach derzeitigen Festlegungen des Bundes zum Ablauf des Haushaltsjahres 2019 eingestellt wird.

NLStBV-GB Wolfenbüttel:
siehe Anlage 2_WF.

Zu 5.:
Zum JBP 2014 kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Über die Aufnahme angemeldeter Maßnahmen in das kommende JBP wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der Dringlichkeit der Vorhaben regelmäßig erst im Januar des Programm-Jahres entschieden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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