Kurswechsel in der Bahnpolitik - Welche Konsequenzen haben die Äußerungen des Ministerpräsidenten McAllister zur Prüfung einer Bahnumfahrung in Oldenburg?
Die Abgeordneten Jürgen Krogmann und Wolfgang Wulf (SPD) hatten gefragt:
Seit wenigen Wochen ist der JadeWeserPort in Wilhelmshaven in Betrieb. Leider ist es bislang nicht gelungen, die dringend erforderliche Elektrifizierung der Bahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven, die zugleich zur Lärmvorsorge für die Anlieger und zur Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge zumindest im nördlichen Teil des Oldenburger Stadtgebietes führen würde, zur Planreife zu führen und die entsprechende Finanzierung im Bundeshaushalt abzusichern. Immerhin soll das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 1 Oldenburg–Rastede nun zu Beginn des Jahres 2013 eröffnet werden. Beim Eisenbahn-Bundesamt laufen die letzten Vorbereitungen für die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens. Der Entwurf soll bereits Ende 2012 fertiggestellt sein.
Unabhängig davon lehnen in Oldenburg seit vielen Jahren Initiativen einen Ausbau der Stadtstrecke ab und sehen stattdessen in einer Bahnumfahrung die einzige Lösung zur Lärm- und Gefahrenvermeidung.
Die amtierende Landesregierung hat ebenso wie Bund und Bahn eine Bahnumgehung um Oldenburg stets mit dem Hinweis auf enorme Kosten und fehlenden Bedarf als unrealistisch abgelehnt. Nun hat Ministerpräsident David McAllister nach Presseberichten in einem Gespräch mit Vertretern Oldenburger Bahninitiativen eine erneute Prüfung dieser Frage in Aussicht gestellt.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche neuen Erkenntnisse führen den Ministerpräsidenten zu dieser Prüfungsabsicht?
- Würde im Zuge der angekündigten Prüfung einer Umgehungstrasse der Ausbau der Bestandsstrecke im Planfeststellungsabschnitt 1 Oldenburg mit dem entsprechenden Lärmschutz und der Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge zurückgestellt und damit um weitere Jahre verschoben?
- Haben vor dem Hintergrund, dass der Planfeststellungsentwurf für den Abschnitt 1 Oldenburg–Wilhelmshaven bereits in Kürze vorgelegt werden soll, seitens der Landesregierung bereits mit dem Eisenbahn-Bundesamt und dem Bundesverkehrsministerium Gespräche stattgefunden, damit die Ergebnisse einer neuerlichen Prüfung noch ins aktuelle Planfeststellungsverfahren einfließen können?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Beim Ausbau der Strecke Oldenburg – Wilhelmshaven hat die Landesregierung bislang mehr erreicht, als vor Jahren absehbar gewesen ist. Auch die Elektrifizierung, die Gestaltung der Bahnübergänge und der Lärmschutz sind in planmäßiger Vorbereitung. Die vom Land erreichte Zusage des Bundes, einen höheren Lärmschutz als rechtlich vorgeschrieben vorzusehen, ist einmalig in Deutschland. Der Bund hat für die bisherigen Abschnitte verabredungsgemäß nach den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen auch die Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn geschlossen. Es gibt keinen Anlass für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bundes. Nach Planfeststellung des Abschnitts 1 ist mit der Finanzierungsvereinbarung zu rechnen. Der Zeitpunkt der Einleitung dieses Planfeststellungsverfahrens wird maßgeblich von der Stadt Oldenburg und ihrer Entscheidung zur Gestaltung eines Bahnübergangs im Stadtgebiet und ihren Wünschen zur Gestaltung des Lärmschutzes abhängen. Es ist wichtig, dass der vom Land durchgesetzte Lärmschutz rechtzeitig mit dem Anlaufen des Hafens zusammen kommt und dann die Anwohner gut vor Lärm geschützt sind, wenn der Verkehr merklich zunimmt.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Bislang hat das Land keine Aktivitäten für eine Umfahrung Oldenburgs entwickelt, damit der heute erreichte Stand für den Lärmschutz der Anwohner und für einen guten Anschluss Wilhelmshavens an das Hinterland nicht gefährdet werden. Außerdem sind Engpässe im Hinterland eher zwischen Bremen, Hamburg und Hannover zu erkennen. Es war daher zunächst wichtiger, hier den Handlungsbedarf zu thematisieren. Gleiches gilt für die großen Ballungsräume mit ihren schon heute spürbaren Engpässen. Da allerdings aus Oldenburg immer wieder das Ansinnen einer Umfahrung an den Ministerpräsidenten und an die Landesregierung herangetragen worden ist, hat sich der Ministerpräsident dieses Themas noch einmal angenommen. Nachdem der JadeWeserPort nun erfolgreich in Betrieb gegangen ist, wird zudem die Frage laut, ob bei einer möglichen späteren Erweiterung des Hafens die Kapazität der Bahnanbindung nach Oldenburg ausreichen wird. Diese Frage ist zu klären.
Zu 2.:
Die Möglichkeit einer Verzögerung für die in Planfeststellungsabschnitt 1 vorgesehene Elektrifizierung und damit auch der Lärmvorsorgemaßnahmen ist denkbar. Die Landesregierung wird alles vermeiden, was das anstehende Planfeststellungsverfahren im Abschnitt Oldenburg zeitlich gefährden könnte. Vor diesem Hintergrund bezieht sich die Aussage des Ministerpräsidenten ausdrücklich nur auf einen möglichen zusätzlichen Infrastrukturbedarf im Zusammenhang mit der Diskussion um weitere Ausbaustufen des JadeWeserPorts.
Zu 3.:
Der Ministerpräsident hat stets betont, dass der Ausbau der Stadtstrecke und damit auch die Durchführung der Lärmvorsorgemaßnahmen nicht gefährdet werden dürfen. Daher beruhen alle Überlegungen darauf, ob bei einer möglichen Erweiterung des JadeWeserPorts eine Umfahrung aus kapazitiven Gründen in Betracht kommen könnte. Es ist nicht beabsichtigt, diese Überlegungen in das aktuelle Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1 einfließen zu lassen. Gespräche mit dem Bund zu einer möglichen Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan sind vorgesehen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.11.2012