Reaktivierung von Bahnstrecken IV
Der Abgeordnete Ulf Thiele (CDU) hatte gefragt:
Der Generalanzeiger vom 8. August 2013 zitiert aus der Antwort des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, MdL, auf die Frage nach der Wiedereinrichtung der Bahnhaltestelle Ihrhove (Westoverledingen) wie folgt: „Eine solche Reaktivierung dürfte zu einer Zunahme von Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs führen.“
Zudem hatte Minister Lies in einer Pressemitteilung vom 6. August 2013 angekündigt, das „Angebot auf der Schiene in Niedersachsen zu verbessern“. Außerdem wolle er „prüfen, wo mit wirtschaftlicher Vernunft der Schienenpersonennahverkehr in die Fläche ausgeweitet werden kann“. Ferner sagte er zu, „die Reaktivierungswürdigkeit von Strecken und Haltepunkten so transparent wie möglich“ zu machen („Verkehrsministerium plant Reaktivierung von Bahnstrecken“, Pressemitteilung des MW vom 6. August 2013).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wann wird die Landesregierung ihre Pläne zur Reaktivierung von Haltepunkten konkretisieren, namentlich die der drei Bahnhaltestellen Ihrhove, Bunde und Stickhausen-Velde im Landkreis Leer?
- Wie wird sich die Finanzierung der Reaktivierung der genannten Bahnhaltestellten gestalten, aus welchen Mitteln soll diese geschehen, und wie viel Geld ist dafür vorgesehen?
- An wen, in welcher Form bzw. bis wann können die Gemeinden vor Ort Anträge zur Reaktivierung von Bahnhaltestellen im Landkreis Leer stellen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Chancen auf die Reaktivierung der genannten Bahnhaltestellen im Landkreis Leer?
Im Gegensatz zu der abgelösten Landesregierung hat die aktuelle Landesregierung die vielfach seit langem bestehenden Wünsche nach einer Reaktivierung von Schienenstrecken und Haltepunkten aufgegriffen und sich in der Koalitionsvereinbarung dazu bekannt, umgehend zu prüfen, welche Strecken und Haltepunkte mit wirtschaftlicher Vernunft reaktiviert werden können.
Die Landesregierung hat diesbezüglich die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) beauftragt, ein transparentes Verfahren zu entwickeln, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eine Reaktivierung von Haltepunkten erfolgen kann.
Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich gegenüber Vertretern von Politik, kommunalen Spitzenverbänden, Umwelt- und Fahrgastverbänden sowie Aufgabenträgern für den Schienenpersonennahverkehr im Rahmen einer Lenkungskreissitzung (der Lenkungskreis begleitet durch regelmäßige Sitzungen den Reaktivierungsprozess) kommuniziert.
Konkret wird die Reaktivierung von Bahnhaltepunkten durch die LNVG, soweit es sich um Reaktivierungsvorhaben im Bereich des Aufgabenträgers LNVG handelt, auf die betriebliche Machbarkeit sowie auf die Vereinbarkeit mit den Zielen des SPNV-Konzepts hin überprüft. Folgende Kriterien werden hierzu herangezogen:
- Die Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen dürfen nicht gefährdet sein,
- die fahrplantechnische Machbarkeit ist gegeben,
- es darf keine negative Auswirkung auf den bisherigen Fahrzeugeinsatz geben,
- die Strecke wird bereits von einer Regional- oder S-Bahn bedient (in der Regel sind keine zusätzlichen Halte auf RE-Linien vorgesehen),
- der Hauptort liegt direkt an der Schienenstrecke,
- das Einwohnerpotenzial im 1,5 km-Radius rund um den einzurichtenden Haltepunkt liegt über 2000,
- der nächste Haltepunkt/Bahnhof liegt mehr als 3 km vom einzurichtenden Haltepunkt entfernt.
Um Reaktivierungsvorhaben zu realisieren, ist in jedem Fall die Finanzierung sicherzustellen. Neben der Förderung durch das Land Niedersachsen in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben muss gewährleistet sein, dass die Vorhabenträger (Kommune/Dritte) die restlichen anfallenden Kosten übernehmen. Zur Aufnahme in das Landesförderprogramm ist insbesondere der Nachweis der volkswirtschaftlichen Rentabilität und die Zustimmung des zuständigen SPNV-Aufgabenträgers, der die Betriebskosten zu übernehmen hat, erforderlich.
Der jeweilige Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr hat sodann im Einzelfall über den Antrag des Vorhabenträgers zu entscheiden.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Der Landesregierung liegen bereits Schreiben der Kommunen vor, in denen um die Reaktivierung der entsprechenden Bahnhaltepunkte gebeten wird. In Kürze wird die Landesregierung bzw. die LNVG den Gemeinden antworten und die weiteren Verfahrensschritte erläutern. Durch dieses Einzelfallverfahren sind Reaktivierungen von Haltepunkten unkompliziert möglich. Hieran wird ersichtlich, dass die Landesregierung die in der Koalitionsvereinbarung getroffene Verabredung zügig umsetzt.
Zu 2.:
Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3.:
Adressat von Anträgen sind sowohl das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als auch die jeweiligen niedersächsischen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr. Die Antragstellung ist fristlos möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 4.:
Eine Bewertung kann erst dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und diese nach dem in der Vorbemerkung genannten Verfahren abschließend geprüft wurden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2013
zuletzt aktualisiert am:
10.12.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427