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Bußgeldstelle Niedersachsen

zum Vollzug der 12-Uhr-Tankregelung nach dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG)


Das KPAnG ist zum 1. April 2026 in Kraft getreten. Der Vollzug wurde den Ländern übertragen.

Das Land Niedersachsen ahndet und verfolgt mögliche Verstöße gegen die sogenannte 12UhrTankregelung derzeit zentral im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.

Wer ist betroffen?

Kraftstoffpreise werden von sogenannten Preishöheninhabern (PHI) festgelegt. Die Bußgeldstelle Niedersachsen ist ausschließlich für diejenigen PHI zuständig, deren Unternehmenssitz in Niedersachsen liegt.

Was regelt das Gesetz?

Nach § 2 Absatz 1 des KPAnG gilt:

  • Betreiber öffentlicher Tankstellen, die Kraftstoffe zu selbst festgelegten Preisen an Endverbraucher verkaufen, sowie
  • Unternehmen, die Tankstellen die Verkaufspreise vorgeben,

dürfen die Preise nur einmal pro Kalendertag und nur um 12:00 Uhr erhöhen.

Wie werden Verstöße bekannt?

Die Bußgeldstelle Niedersachsen erhält Hinweise auf mögliche Verstöße von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS‑K) beim Bundeskartellamt. Die MTS‑K erfasst nicht alle Kraftstoffarten. Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger feststellen, dass bei nicht erfassten Kraftstoffsorten eine Preiserhöhung zu einer anderen Zeit als um 12 Uhr erfolgt ist, können Sie uns über diese Internetseite darüber informieren.

Häufig gestellte Fragen für Preishoheitsinhaber von Tankstellen (FAQ)

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen beantwortet täglich zahlreiche Fragen von Preishoheitsinhabern zum KPAnG. Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die für Niedersachsen gelten.

Haben Sie Hinweise auf Verstöße?

Dann können Sie das folgende Formular benutzen. Bitte beachten Sie, dass Verstöße zu den Sorten E5, E10 und Diesel von der MTS-K automatisiert gemeldet werden. Diese brauchen Sie uns nicht mehr mitzuteilen.

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