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Plenum 01. März 2018 - Mündliche Anfragen

Frage 3


Wie ernst meint es die Landesregierung mit dem Bürokratieabbau?


Abgeordneter Peer Lilienthal (AfD)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Im Interview mit dem Rundblick (Ausgabe 7/2018 vom 11. Januar 2018) bezeichnet Minister Althusmann den Bürokratieabbau als Aufgabe der neuen Landesregierung. Für die Umsetzung des Projekts Bürokratieabbau bedürfe es personeller Verstärkung, so der Minister weiter. Der Mehrbedarf an Stellen soll „im Laufe der Legislaturperiode (…) ausgeglichen werden.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Parteien von SPD und CDU haben sich im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode auf den Abbau von Bürokratie verständigt. Ab Zeile 2251 heißt es dazu:

„SPD und CDU bekennen sich zum Abbau überflüssiger Bürokratie. Der oder die Mittelstandsbeauftragte der Landesregierung soll den Abbau überflüssiger Bürokratie koordinieren und mit allen Beteiligten vorantreiben. Europäische Regeln sollen möglichst eins zu eins in nationales Recht umgesetzt werden. Die Industrie wollen wir dadurch unterstützen, dass wir die Pflicht für Anlagenbetreiber abschaffen, ihre Antragsunterlagen im Internet zu veröffentlichen. Wir wollen Zuwendungsempfänger von Bürokratieaufwand befreien. Soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, sollen künftig erst bei Zuwendungen ab 100.000 Euro für Aufträge ab 15.000 Euro drei Angebote eingeholt werden müssen. Damit entlasten wir auch Vereine, die Zuwendungen bekommen.“

1. An welchen Stellen soll der von Minister Althusmann angekündigte Ausgleich erfolgen?

Gegenüber dem Landtag sind im Rahmen des Nachtragshaushalts von MW Planstellen zum Haushalt angemeldet worden. In welchem Umfang diese Stellen tatsächlich eingerichtet werden können, hängt von der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers ab. Diese Entscheidung hat der Landtag noch nicht abschließend getroffen. Solange also noch nicht einmal feststeht, welche Stellen überhaupt eingerichtet werden können, solange lässt sich nicht seriös sagen, in welchem Umfang ein späterer Stellenabbau an welcher Stelle sinnvoll und möglich ist.

2. Wie viele zusätzliche Stellen sind für das Entbürokratisierungsbüro vorgesehen?

Der Abbau unnötiger Bürokratie ist besonders wichtig. Deshalb soll dieser Arbeitsbereich gestärkt werden. Bisher sind im Ref. 17 eine Sachbearbeitung des ehemaligen höheren Dienstes und eine Assistenzkraft jeweils mit Stellenbruchteilen mit „Grundsätzen des Bürokratieabbaus“ betraut (insgesamt 0,15 Vollzeiteinheiten). MW plant, eine schlanke und effektive Arbeitseinheit für die Aufgabe der Entbürokratisierung einzurichten. Dafür sind drei Stellen vorgesehen.

3. Welches Ministerium ist künftig für die Entbürokratisierung der Finanzverwaltung zuständig?

Der Bürokratieabbau ist nach dem Koalitionsvertrag eine Aufgabe für alle Beteiligten. Demnach ist für die Entbürokratisierung in der Finanzverwaltung nach dem Ressortprinzip das Finanzministerium zuständig.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Dr. Eike Frenzel und Oliver Wagner

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